Art. 16 DSGVO: Recht auf Berichtigung – Ratgeber 2026

21.02.2022
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Erfahren Sie, was Art. 16 DSGVO zum Recht auf Berichtigung regelt und wie Sie unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten korrigieren lassen.

Von Dr. Michael Giese · Zuletzt geprüft am 23.07.2026

Aktualisiert am: 21.02.2026

Im Zeitalter der Digitalisierung ist es für Unternehmen leicht, personenbezogene Daten zu sammeln. Egal ob Onlineshopping oder Fitnesstracker – unsere Daten werden täglich verarbeitet. Oft hat man das Gefühl, keine Kontrolle über diese Prozesse zu haben. Die DSGVO beinhaltet jedoch klare Rechte, um die eigenen Daten zu schützen.

Bei der Verarbeitung von Daten kann es passieren, dass Informationen falsch oder unvollständig gespeichert werden. Um dieses Problem zu lösen, garantiert die EU-Verordnung in Art. 16 DSGVO das Recht auf Berichtigung. Was dieses Recht konkret aussagt und wie du es anwenden kannst, erfährst du hier.

Tipp: Nutze unseren BonitätsPass, um deine Bonität transparent nachzuweisen. Er basiert auf Daten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten).

Was bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, mit denen man eine Person direkt oder indirekt identifizieren kann. Dazu zählen Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Zahlungs- und Bonitätsinformationen oder auch die Personalausweisnummer. Die Verarbeitung umfasst jegliche Vorgänge wie das Sammeln, Ordnen, Speichern, Verändern oder Löschen dieser Daten.

Unternehmen dürfen persönliche Daten nur unter strengen Voraussetzungen verarbeiten. In Art. 5 der DSGVO sind die Grundsätze hierfür geregelt. Demnach dürfen Daten nur zu rechtmäßigen Zwecken, in beschränktem Ausmaß (Datenminimierung) und für eine begrenzte Zeit gespeichert werden. Zudem müssen die Daten sachlich richtig sein.

Was steht genau in Art. 16 der DSGVO?

Das Recht auf Berichtigung gibt dem Nutzer die Möglichkeit, vom Verantwortlichen die sofortige Korrektur fehlerhafter Daten zu verlangen. Laut gesetzlicher Vorgabe ist diese Berichtigung unverzüglich vorzunehmen. Die Norm deckt auch Fälle ab, in denen Daten unvollständig gespeichert wurden und somit wichtige Informationen fehlen, die für den korrekten Kontext nötig wären.

Dieses Recht hängt eng mit dem Auskunftsrecht aus Art. 15 der DSGVO zusammen. Erst durch eine Auskunft erfährt ein Nutzer, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Nur mit diesem Wissen lassen sich Fehler identifizieren und anschließend korrigieren. Eine Identitätsfeststellung ist hierbei wichtig, um Missbrauch zu verhindern.

Wann gelten Daten als unrichtig oder unvollständig?

Unrichtige Daten sind inhaltlich falsch und stimmen nicht mit der Realität überein. Es ist unerheblich, ob die Daten von Beginn an falsch waren oder sich später änderten, etwa durch eine Namensänderung nach Heirat. Wichtig ist, dass die Berichtigung nachvollziehbar dokumentiert wird: Wer hat was aus welchem Anlass geändert?

Unvollständigkeit liegt vor, wenn lückenhafte Datensätze den Verarbeitungszweck gefährden. Ein Beispiel ist die Prüfung der Kreditwürdigkeit: Fehlt der Vermerk, dass eine Zahlungsverweigerung aufgrund einer Falschlieferung erfolgte, führt dies zu falschen Annahmen. Hier muss der Datensatz ergänzt werden, wobei stets der Grundsatz der Datenminimierung beachtet werden muss.

Wie kann ich mein Recht auf Berichtigung ausüben?

Bevor du dein Recht auf Berichtigung nutzt, solltest du eine Selbstauskunft einholen. So identifizierst du Fehler präzise. Die Antragstellung beim Unternehmen ist an keine feste Form gebunden, erfolgt aber meist elektronisch. Wer sich unsicher ist, kann den Korrekturservice von itsmydata nutzen, um Daten bei über 100 Unternehmen anzufragen und mit wenigen Klicks Korrekturen zu veranlassen.

Kontrolle über deine Daten mit dem BonitätsPass von itsmydata

Neben der Berichtigung kannst du über itsmydata deine Daten auch löschen lassen. Alle Informationen aus deinen Anfragen werden in deinem persönlichen Datenkonto gespeichert. So behältst du den Überblick, welches Unternehmen welche Daten verarbeitet und schützt deine Privatsphäre nachhaltig.

Für deine nächste Wohnungsbesichtigung bietet itsmydata spezialisierte Produkte an. Mit dem BonitätsPass erhältst du ein Dokument, das auf Daten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten) basiert. Alternativ stehen der BonitätsPass+ sowie die umfassende MieterMappe zur Verfügung.

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FAQ – Häufige Fragen zu Art. 16 DSGVO

Was kostet die Berichtigung nach Art. 16 DSGVO?
Die Korrektur deiner Daten ist grundsätzlich kostenlos. Der Verantwortliche darf laut Gesetz kein Entgelt für die Berichtigung oder Vervollständigung verlangen.

Wie lange dauert die Berichtigung?
Die Berichtigung muss unverzüglich erfolgen. In der Regel haben Unternehmen einen Monat Zeit für die Umsetzung. Bei komplexen Fällen kann die Frist verlängert werden, was dem Nutzer jedoch mitgeteilt werden muss.

Muss ich beweisen, dass die Daten falsch sind?
Ja, in der Regel musst du darlegen, warum Informationen unrichtig sind. Es empfiehlt sich, Nachweise wie eine Heiratsurkunde oder einen Auszug aus dem Melderegister beizufügen.

©itsmydata 2026. Alle Rechte vorbehalten

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