Im Zeitalter der Digitalisierung und der Weiterentwicklung des Internets ist es immer leichter für Unternehmen, personenbezogene Daten von ihren Nutzern zu sammeln, zu speichern und zu nutzen. Egal ob beim Surfen im Internet, beim Onlineshopping oder beim Sport mit Fitnesstrackern – unsere Daten werden täglich verarbeitet. Dabei hat man als Nutzer oft das Gefühl, keine Kontrolle darüber zu haben, was mit den eigenen Daten eigentlich passiert. Die DSGVO beinhaltet gewisse Rechte, die die Nutzer anwenden können, um ihre Daten zu schützen und Kontrolle zu bekommen, wie z.B. Art. 16 DSGVO.

Art. 16 DSGVO Recht auf Berichtigung

Bei der Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von Daten kann es passieren, dass Nutzerdaten falsch oder unvollständig gespeichert werden. Um dieses Problem zu lösen gibt es jedoch das Recht auf Berichtigung, Art. 16 der DSGVO. Was genau dieses Recht aussagt und wie du es als User ganz einfach anwenden kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

Was bedeutet die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen man eine Person direkt oder indirekt identifizieren kann. Dazu zählen beispielsweise Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail-Adresse), Familienstand, Gesundheits- und Fitnesshistorie, Zahlungs- und Bonitätsinformationen, Reisepassnummer, Standort- und Bewegungsdetails sowie die Personalausweisnummer. Mit der Verarbeitung personenbezogener Daten sind jegliche Vorgänge gemeint, die mit den Daten durchgeführt werden. Darunter fallen das Sammeln, Aufzeichnen, Ordnen, Speichern, Verändern, Betrachten, Nutzen, Veröffentlichen, Verbinden und Löschen dieser Daten. Unternehmen dürfen aber nicht einfach so jegliche personenbezogene Daten speichern. In Art. 5 der DSGVO sind die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Demnach dürfen persönliche Daten unter Anderem nur zu rechtmäßigen Zwecken, in beschränktem Ausmaß (Datenminimierung) und für eine bestimmte Zeit gespeichert werden. Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung gibt es außerdem weitere Reglungen in Art. 6 der DSGVO.

Was steht in Art. 16 der DSGVO?

Laut Art. 5 der DSGVO müssen Daten sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein. Es kann jedoch passieren, dass bei der Verarbeitung von Daten falsche oder unvollständige persönliche Daten gespeichert werden. Mit Art. 16 der DSGVO, also dem Recht auf Berichtigung, hat der Nutzer das Recht, von dem Verantwortlichen die Korrektur bzw. Berichtigung seiner Daten zu verlangen. Diese Berichtigung ist von demjenigen, der die Daten verarbeitet unverzüglich vorzunehmen. Diese Norm beinhaltet auch den Fall, dass Daten unvollständig gespeichert werden und somit wichtige persönliche Informationen fehlen. Das Recht auf Berichtigung hängt eng mit dem Auskunftsrecht aus Art. 15 der DSGVO zusammen. Demnach hat jeder Nutzer das Recht zu erfahren, ob und wenn ja welche, personenbezogene Daten von ihm verarbeitet werden. 

Wann sind Daten unrichtig bzw. unvollständig?

Unrichtige Daten sind Daten, die inhaltlich falsch sind, also nicht mit der Realität übereinstimmen. Bei der Ausübung des Rechts auf Berichtigung ist es unerheblich, ob die Daten von Anfang an falsch abgespeichert wurden oder sich die Daten der Person „geändert“ haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich der Nachname einer Person geändert hat. Wichtig ist, dass bei der Berichtigung der Daten nachzuvollziehen ist, wer welche Daten aus welchem Anlass verändert hat. 

Wird ein Datensatz einer Person unvollständig bzw. lückenhaft gespeichert, so fehlen wichtige Informationen, sodass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann. Die fehlenden Daten müssen dann dementsprechend ergänzt werden. Ein Anwendungsbeispiel hierfür wäre die Überprüfung der Kreditwürdigkeit. Wenn nicht ersichtlich wird, dass der Grund für eine Zahlungsverweigerung eine falsche Warenlieferung ist, ist die Information unvollständig und kann zu falschen Annahmen führen. Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden und eine betroffene Person ihre Vervollständigung verlangen würde, muss dieses Verlangen im Hinblick auf den Datenminimierungsgrundsatz kritisch hinterfragt werden. Nach dem Grundsatz der Datenminimierung dürfen nur so viele Daten verarbeitet werden, wie es dem Zweck angemessen ist.

Egal ob die Daten unrichtig oder unvollständig sind, muss der Verantwortliche die Berichtigung unverzüglich vornehmen. Man spricht in der Regel von einem Zeitraum von zwei Wochen. Wichtig ist außerdem, dass eine Identitätsfeststellung stattfindet. Es muss vermieden werden, dass Personen für andere Personen unbefugt Änderungen an den gespeicherten persönlichen Daten erwirken.

Gibt es Beschränkungen für den Anspruch auf die Berichtigung der Daten?

Der Anspruch auf Artikel 16, also das Recht auf Berichtigung wird in der DSGVO nicht unmittelbar beschränkt. Der Anspruch einer betroffenen Person auf Berichtigung bzw. Vervollständigung der Daten ist außerdem verschuldensunabhängig. Er wird also auch nicht etwa dadurch beschränkt, dass die betroffene Person zuvor selbst falsche Angaben (z.B. aus Unachtsamkeit oder Versehen) gemacht hat. Der deutsche Gesetzgeber jedoch hat den Anspruch im Bundesdatenschutzgesetz für Forschungs- und Statistikzwecke beschränkt.

Wie kann ich von dem Recht auf Berichtigung Gebrauch machen?

Bevor man als Nutzer von seinem Recht auf Berichtigung Gebrauch macht, sollte man zunächst das Auskunftsrecht nutzen. Somit erfährt man, welche Daten ein Unternehmen gespeichert hat und kann Fehler oder Lücken feststellen. Wird ein Fehler in den Daten gefunden, so muss der Betroffene bei dem jeweiligen Unternehmen einen Antrag auf Korrektur stellen. Die Form der Antragsstellung ist dabei nicht gesetzlich bestimmt, erfolgt aber in der Regel elektronisch. Wenn du dir nicht sicher bist, wie du deine Daten korrigieren kannst, kannst du ganz einfach den Korrekturservice von itsmydata nutzen. Registriere dich ganz einfach kostenlos bei itsmydata und frage mit Hilfe einer Selbstauskunft deine Daten bei über 100 Unternehmen an. Sobald du einen Fehler oder eine Unvollständigkeit entdeckst, kannst du deine Daten mit wenigen Klicks korrigieren lassen. Wähle dafür einfach das Unternehmen aus, welches falsche oder unvollständige Daten von dir verarbeitet hat und gib ganz einfach deine richtigen Daten an.

Itsmydata und Kontrolle über deine personenbezogenen Daten

Neben der Möglichkeit deine Daten zu berichtigen, kannst du mit einer Registrierung bei itsmydata deine Daten auch löschen lassen. Alle Informationen, die du bei den Unternehmen in Form einer Selbstauskunft anfordern kannst, werden in deinem persönlichen Datenkonto gespeichert. Somit bekommst du als Nutzer mehr Kontrolle über deine personenbezogenen Daten und hast einen Überblick, welches Unternehmen welche Daten von dir verarbeitet. Außerdem findest du bei itsmydata viele interessante Beiträge rund um die DSGVO und die Betroffenenrechte.

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