In Art. 17 DSGVO ist das Recht auf Vergesssenwerden geregelt. Demnach kann der Nutzer seine Daten unter bestimmten Vorraussetzungen löschen lassen.
Von Dr. Michael Giese · Zuletzt geprüft am 23.07.2026
Für art. 17 dsgvo zählt vor allem, dass die wichtigsten Nachweise vollständig, aktuell und nachvollziehbar vorbereitet sind.
Aktualisiert am 23.05.2026
6 min read
Täglich verbringen wir mehrere Stunden im Internet, egal ob beim Online-Shopping, surfen oder Serie streamen. Dabei werden viele persönliche Daten von uns verarbeitet und gespeichert, oft hört man dabei den Spruch „das Internet vergisst nichts.“ Gemäß das Thema haben Nutzer jedoch das Recht, die Kontrolle über ihre digitalen Spuren zurückzugewinnen.
Als Nutzer hat man oft das Gefühl, dass die persönlichen Informationen für immer im Internet sind und man keine Kontrolle mehr darüber hat, wer welche persönlichen Daten besitzt. Die Betroffenenrechte in der Datenschutzgrundverordnung sollen jedoch dazu beitragen, dass man als Nutzer mehr selbst bestimmen kann, was mit den personenbezogenen Daten passiert.
Hat der Nutzer kein Interesse mehr daran, dass ein Unternehmen seine persönlichen Daten verwendet, um beispielsweise Kontakt aufzunehmen, kann ein Antrag auf Löschung gestellt werden. Was genau das Thema beinhaltet und wie du als Nutzer deine Daten löschen lassen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
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Was sind personenbezogene Daten laut DSGVO?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, was personenbezogene Daten sind. Personenbezogene Daten sind all jene Daten, die einer Person eindeutig zugeordnet werden können und mit Hilfe derer eine Person identifiziert werden kann. Darunter fallen beispielsweise Name, Adresse, Email, Handynummer, Hobbies sowie Kennnummern wie die Personalausweisnummer.
Im Gegensatz dazu gibt es auch offene Daten, welche frei zugänglich für jedermann zur Verfügung stehen. Werden personenbezogene Daten von einem Unternehmen verarbeitet, bedeutet das, dass die Informationen erhoben, erfasst, geordnet, gespeichert und verwendet werden. Die Grundsätze, nach denen ein Unternehmen die Daten verarbeiten darf, sind in Art. 5 der DSGVO geregelt.
Wann darf ich meine Daten gemäß Art. 17 DSGVO löschen lassen?
In Art. 17 der DSGVO (offizieller Text) ist die Löschung geregelt. Es gibt verschiedene Gründe, in denen der Verantwortliche die Daten auf Wunsch des Nutzers hin löschen muss:
- Zweckfortfall: Die Daten sind für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig.
- Widerruf: Der Nutzer widerruft seine Einwilligung zur Datenverarbeitung gemäß Art. 6 DSGVO.
- Widerspruch: Der Nutzer legt Widerspruch nach Art. 21 ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe vor.
- Unrechtmäßigkeit: Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Rechtliche Pflicht: Eine Löschpflicht besteht nach Unionsrecht oder nationalem Recht.
- Kinderschutz: Daten wurden in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft bei einem Kind erhoben.
Welche Ausnahmen vom Recht auf Löschung gibt es?
Wie bei fast jedem Recht gibt es auch bei Art. 17 der DSGVO Ausnahmen, in denen der Anspruch auf Löschung nicht gilt. Diese Ausnahmen bestehen unter anderem dann, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, dient.
Weitere Ausnahmen gelten dann, wenn das öffentliche Interesse im Bereich Gesundheit die Verarbeitung der Daten erfordert oder wenn diese zu statistischen Zwecken oder Forschungszwecken erforderlich ist. Zuletzt ist der Löschanspruch dann ungültig, wenn die Daten zur Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen nötig sind.
Wie kann ich den Löschantrag erfolgreich stellen?
Sind die Voraussetzungen gegeben, kannst du das Thema geltend machen. Zunächst ist es wichtig zu wissen, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Mit Art. 15 der DSGVO kann der Nutzer eine Auskunft erhalten, welche Daten gespeichert sind.
Am Besten ist es, den Antrag schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Wichtig dabei ist, dass die Identität der Person in geeigneter Weise nachgewiesen werden muss. Falls du Hilfe benötigst, bietet itsmydata einen spezialisierten Service an, um diese Rechte effizient durchzusetzen.
Wie schnell muss ein Unternehmen auf die Löschung reagieren?
Erhält ein Unternehmen einen Antrag auf Löschung, so muss es die personenbezogenen Daten des Antragsstellenden unverzüglich und „ohne schuldhaftes Zögern“ löschen. Das bedeutet, dass eine Antwort nach Eingang des Antrags auf Löschung spätestens einen Monat später erfolgen muss.
In dieser Antwort muss der Verantwortliche informieren, welche Maßnahmen ergriffen wurden. In der DSGVO ist der Begriff des „Löschens“ nicht technologisch definiert. Wichtig ist, dass keine Möglichkeit mehr besteht, von den Daten Gebrauch zu machen. Physische Zerstörung oder spezielle Löschsoftware sind hier gängige Praxis.
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Damit behältst du die Hoheit über deine sensiblen Informationen und nutzt aktiv deine Rechte gemäß Art. 17 DSGVO, um nur das preiszugeben, was aktuell notwendig ist.
