Art. 15 DSGVO & Auskunftsrecht: Jetzt Rechte verstehen

28.07.2026
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Erfahre, was Art. 15 DSGVO regelt, was dein Auskunftsrecht bedeutet und wie du deine personenbezogenen Daten mit itsmydata einsehen kannst.

Von Dr. Michael Giese · Zuletzt geprüft am 28.07.2026

Da in der heutigen Zeit immer mehr Vorgänge über das Internet ablaufen, speichern die einzelnen Anbieter auch immer mehr Daten der Kunden. Viele Personen wissen gar nicht, welche Angaben über sie gesammelt werden. Daher macht es durchaus Sinn, es regelmäßig in Erfahrung zu bringen – und das ist völlig legal! Denn jeder Mensch hat laut Art. 15 DSGVO ein sogenanntes Auskunftsrecht. Der folgende Ratgeber liefert dazu alle wichtigen Informationen (Aktualisiert am 24. Mai 2024), wie jeder von uns von seinem Recht Gebrauch machen kann.

Was ist die DSGVO und was steht in Art. 15 DSGVO?

Bei der sogenannten europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt es sich um eine Regelung für Unternehmen, die seit dem 25. Mai 2018 verbindlich angewendet wird. Die EU hat damit eine europaweite rechtliche Grundlage geschaffen, um Verbraucher und deren personenbezogene Daten zu schützen.

Art. 15 DSGVO beschäftigt sich mit dem Auskunftsrecht, das jedem von uns zusteht. Es sind deine ganz persönlichen Daten, die einzelne Unternehmen speichern. Dies bedeutet, dass du das Recht hast von einem Unternehmen zu erfahren, ob es Daten von dir verarbeitet. Falls ja, müssen Unternehmen folgende Informationen freigeben:

  • Wofür die Daten verarbeitet wurden und die Kategorien der Daten.
  • Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern.
  • Die geplante Dauer der Speicherung.
  • Ob es ein Recht auf Korrektur, Löschung oder ein Beschwerderecht gibt.

Sollten deine persönlichen Daten an ein Drittland übertragen werden, musst du gemäß Artikel 46 DSGVO informiert werden. Der Verantwortliche stellt dir hierfür eine Datenkopie aus. Dieses Dokument nennt man auch Selbstauskunft. Die Anfrage ist grundsätzlich kostenlos! Du solltest lediglich nicht übermäßig oft (z. B. mehr als 2-3 Mal pro Jahr) beim gleichen Unternehmen anfragen.

Wo ist der Unterschied zwischen Art. 15 DSGVO und Art. 20 DSGVO?

Während Artikel 15 dein umfassendes Auskunftsrecht festlegt, sichert dir Art. 20 DSGVO das "Recht auf Datenübertragbarkeit" zu. Dies bedeutet, dass du deine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhältst.

Dieses Recht ist primär dafür gedacht, dass du bei einem Anbieterwechsel – z. B. wenn du deine Bank wechselst – deine personenbezogenen Daten mitnehmen kannst. Es kann jedoch sein, dass in einer Datenübertragung nach Art. 20 nicht alle Informationen enthalten sind, die das umfassende Auskunftsrecht nach Artikel 15 abdeckt.

Was bedeutet das Auskunftsrecht für die Wohnungsbesichtigung?

Das Auskunftsrecht bedeutet für dich, dass du volle Transparenz darüber erhältst, was Unternehmen über dich wissen. So kannst du unter Umständen eingreifen, sollte die Datenverarbeitung fehlerhaft sein. Besonders wichtig ist dies bei Wirtschaftsauskunfteien, um sicherzustellen, dass keine falschen Negativeinträge deine Bonität belasten.

Für den Nachweis deiner finanziellen Zuverlässigkeit gegenüber Vermietern ist eine klassische Selbstauskunft oft zu umfangreich oder unübersichtlich. Hierfür gibt es spezialisierte Lösungen wie den BonitätsPass.

Produkttipp: Du benötigst einen schnellen und sicheren Bonitätsnachweis für deine nächste Wohnungsbesichtigung? Beantrage hier deinen itsmydata BonitätsPass – basierend auf Daten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten).

Wie kann ich vom Auskunftsrecht Gebrauch machen?

Um von deinem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO Gebrauch zu machen, blickst du am besten in die Datenschutzerklärung auf der Webseite des jeweiligen Unternehmens. Dort findest du die Informationen zum Datenschutzbeauftragten, an den du deine Anfrage richtest. Besonders soziale Netzwerke wie Facebook oder TikTok sind große Datensammler. Nutze dein Recht, um die Kontrolle über deine Informationen zurückzugewinnen und deine Datensouveränität zu stärken.

Der itsmydata BonitätsPass für deinen Nachweis

Wenn du im Rahmen deines Auskunftsrechts festgestellt hast, dass deine Daten in öffentlichen Verzeichnissen korrekt sind, kannst du diese Information direkt für dich nutzen. Der BonitätsPass bündelt Daten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten) in einem fälschungssicheren Dokument. Er ist ideal für die Wohnungsbesichtigung und als schneller Nachweis deiner Bonität geeignet. Du kannst deinen persönlichen BonitätsPass hier direkt beantragen.

Neben dem Basis-Produkt bietet itsmydata zudem den BonitätsPass+ sowie die umfassende MieterMappe an, um dich perfekt auf den Wohnungsmarkt vorzubereiten.

Fazit zum Auskunftsrecht in Art. 15 DSGVO

Zusammenfassend lässt sich sagen: Art. 15 DSGVO ist dein stärkstes Werkzeug für digitale Selbstbestimmung. Du erfährst schnell, was Unternehmen über dich wissen und kannst bei Bedarf Korrekturen fordern. Die Plattform itsmydata bietet dir darüber hinaus zahlreiche Funktionen, um Transparenz in den Datendschungel zu bringen. Du solltest dein Auskunftsrecht auf jeden Fall in Anspruch nehmen, denn durch die in Art. 15 DSGVO verankerte Transparenz behältst du auch im Jahr 2024 die Hoheit über deine Identität.

©itsmydata 2026. Alle Rechte vorbehalten

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