Da in der heutigen Zeit immer mehr Vorgänge über das Internet ablaufen, speichern die einzelnen Anbieter auch immer mehr Daten der Kunden. Viele Personen wissen gar nicht, welche Angaben über sie gesammelt werden. Daher macht es durchaus Sinn, es regelmäßig in Erfahrung zu bringen - und das ist völlig legal! Denn hat jeder Mensch hat laut Art. 15 DSGVO ein sogenanntes Auskunftsrecht. Der folgende Ratgeber liefert dazu alle wichtigen Informationen, wie zum Beispiel auch, wie jeder von uns von seinem Recht Gebrauch machen kann und wie du deine personenbezogenen Daten über itsmydata dank einer kostenlosen Selbstauskunft abfragen kannst.
Was ist die DSGVO?
Bei der sogenannten europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) handelt es sich um eine neue Regelung für Unternehmen, die seit dem 25. Mai 2008 beschlossen wurde. Die EU will durch diese eine europaweite rechtliche Grundlage schaffen, die die Verbraucher und vor allem deren persönliche Daten schützen sollen. Darüber hinaus soll so ein fairer Wettbewerb in Europa entstehen. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang unter anderem auch der Art. 15 DSGVO, der sich in erster Linie mit dem Auskunftsrecht der Verbraucher beschäftigt. Im nächsten Abschnitt wird erläutert, was dort steht und welche Rechte die Kunden haben.
Was steht in Art. 15 DSGVO?
Art. 15 DSGVO beschäftigt sich mit dem Auskunftsrecht, das jedem von uns zusteht. Denn es sind unsere ganz persönlichen Daten, die die einzelnen Unternehmen speichern. Im Art. 15 DSGVO steht unter anderem, dass alle betroffenen Personen ein Auskunftsrecht haben. Dies bedeutet, dass du das Recht hast von einem Unternehmen zu erfahren, ob es Daten von dir verarbeitet und gespeichert hat. Falls ja, hast du das Recht von diesen eine Bestätigung darüber zu erhalten. Zudem müssen die Unternehmen folgende Informationen freigeben:
- wofür die persönlichen Daten verarbeitet wurden
- die Kategorien persönlichen Daten
- die Empfänger der Daten
- Kategorien von Empfängern
- die geplante Dauer der Speicherung
- die Kriterien für die Festlegung der Dauer
- ob es ein Recht auf Korrektur und Löschung der persönlichen Daten gibt
- ob es ein Beschwerderecht bei der in dem jeweiligen Fall zuständigen Aufsichtsbehörde gibt
- ob es eine automatisierte Entscheidungsfindung gibt
Sollten Deine persönlichen Daten an ein Drittland oder eventuell auch an eine ausländische Organisation weitergegeben werden, hast Du ebenfalls ein Auskunftsrecht. Denn dann musst Du gemäß Artikel 46 DSGVO über die Übermittlung informiert werden. Hierfür stellt Dir der Verantwortliche eine Datenkopie aus, auf der alle personenbezogenen und verarbeiteten Daten vermerkt sind. Dieses Dokument nennt man auch eine Selbstauskunft, da es deine persönlichen Daten listet.
Die Anfrage und Bereitstellung einer Selbstauskunft ist immer kostenlos! Da es sich beim Auskunftsrecht um eine geltende EU-Norm handelt, muss sich jedes Unternehmen und jede Institution daran halten. Lediglich solltest du nicht zu häufig bei der gleichen Institution eine Datenkopie anfordern, denn dann könnte man davon ausgehen, dass die über dein "berechtigtes Interesse" hinausgeht. Wenn du pro Jahr 2-3x bei einem Unternehmen anfragst machst du jedoch vermutlich nichts falsch!
Wo ist der Unterschied zwischen Art. 15 DSGVO und Art. 20 DSGVO?
Art. 15 DSGVO legt wie zuvor beschrieben dein Auskunftsrecht fest. Stellt du eine Anfrage nach Selbstauskunft, muss das Unternehmen wirklich alle der beschriebenen Informationen bereitstellen. Es gibt jedoch noch einen weiteren Artikel in der Datenschutz-Grundverordnung, der für dich interessant sein könnte, nämlich Art. 20 DSGVO. Das "Recht auf Datenübertragung" sichert dir zu, dass du deine Daten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt bekommst. Dies ist ursprünglich dafür gedacht, dass du bei einem Anbieterwechsel - z.B. wenn du deine Bank wechselt - deine personenbezogenen Daten mitnehmen kannst und diese nicht erneut angeben musst. Es kann jedoch sein, dass in den bereitgestellten Daten nicht alle Informationen enthalten sind, wie es bei Art. 15 DSGVO der Fall ist.
Was bedeutet das Auskunftsrecht für mich?
Die Regelungen in Art. 15 DSGVO in Bezug auf das Auskunftsrecht bedeuten für Dich wie auch für alle anderen Kunden, dass Du das Recht hast, einzusehen, welche Deiner personenbezogenen Daten die einzelnen Unternehmen gespeichert und eventuell auch verarbeitet haben. So bekommst Du einen Überblick und kannst unter Umständen eingreifen, sollte die Datenverarbeitung nicht deinen Vorstellungen entsprechen. Sehr interessant ist es beispielsweise auch zu wissen, ob Du eventuell einen negativen Eintrag bei einer Wirtschaftsauskunftei hast. Wichtig: Auch dazu steht Dir ein kostenloses Auskunftsrecht zu! Es lohnt sich also regelmäßig eine Selbstauskunft bei verschiedenen Unternehmen einzuholen.
Wozu brauche ich überhaupt eine Selbstauskunft?
Wie bereits angedeutet, handelt es sich bei einer Selbstauskunft um ein Dokument, das deine persönlichen Daten listet. Es gibt verschiedene Formen der Selbstauskunft. Machst du von deinem Auskunftsrecht in Art. 15 DSGVO Gebrauch, dann erhältst du eine Selbstauskunft mit all den von dem Unternehmen oder der Institution gespeicherten Daten. Es existieren jedoch auch Selbstauskünfte, die du selber mit deinen persönlichen Informationen und eigenen Angaben befüllen musst.
Neben der unterschiedlichen Herkunft der Selbstauskunft gibt es auch verschiedene Zwecke für eine Selbstauskunft. Nutzt du dein Auskunftsrecht, kannst du dadurch insbesondere erfahren, welche Daten von einem Unternehmen gespeichert und verarbeitet werden. Dadurch verstehst du die Datenverarbeitung und kannst die Kontrolle über deine Daten zurückgewinnen. Man spricht dabei auch von Datensouveränität. Es kommt jedoch auch vor, dass dich eine Bank, eine Versicherung oder auch ein Vermieter nach einer Selbstauskunft fragt. Dabei geht es im Normalfall darum, deine Kreditwürdigkeit und Bonität zu überprüfen. Damit stellen die Parteien sicher, dass du zukünftig fällige Zahlungen begleichen wirst. Im Falle von Vermietern spricht man auch von einer Selbstauskunft für Mieter oder einer Mieterselbstauskunft. In diesem Fall sollst du häufig sowohl ein Dokument selbständig ausfüllen, als auch eine Bonitätsauskunft von einer Auskunftei vorlegen.
Wie kann ich vom Auskunftsrecht Gebrauch machen?
Wenn Du Dich auf bei itsmydata registrierst, kannst du gleich von einer ganzen Reihe an Vorteilen profitieren. Verschaffe Dir so einen Überblick über Deine persönlichen und gespeicherten Daten, indem du deine Daten bei über 100 Unternehmen anfragst und von deinem Auskunftsrecht Gebrauch machst. Die Registrierung auf der Plattform itsmydata ist sehr einfach, komplett kostenlos und vor allem schnell erledigt. Anschließend kannst von Deinem persönlichen Datenkonto bei zahlreichen anderen Unternehmen erfragen, ob und warum diese Daten von Dir gespeichert haben.
So helfen wir Dir, einen Überblick zu bekommen und sorgen so für eine umfassende Datensouveränität und eine transparente und vor allem faire und transparente Dateninteraktion. So begegnest Du den Unternehmen auf Augenhöhe und gibst nur das von Dir preis, was du willst.
Was kann itsmydata noch?
Mit istmydata kannst Du Dir bei über 100 Unternehmen oder Behörden eine Selbstauskunft einholen. Zudem helfen wir Dir, die Daten besser zu verstehen und zeigen Dir, wie Du von diesen und ihrem Wert profitieren kannst. Durch uns gelangst Du schnell und einfach die Kontrolle über Deine Daten zurück. Denn das ist Dein gutes Recht.
Die sozialen Netzwerke als Datenkraken
Die sogenannten sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter, TikTok, Instagram und Co. sind sicherlich mit die größten Datenkraken im Internet. Einem Großteil der Nutzer ist nicht bewusst, wie massiv die Netzwerke Daten über ihre Nutzer sammeln und verarbeiten. Facebook beispielsweise nutzt Merkmale wie das Alter, den Standort oder auch das Geschlecht der Nutzer, um ihnen eine passende Werbung zuweisen zu können und verdient damit eine Menge Geld. Durch den großen Unterhaltungsfaktor der Plattformen werden diese Mittel häufig versteckt und sind nicht direkt transparent. Gewinne nun mit itsmydata die Kontrolle über deine Daten zurück und verstehe, wie soziale Medien deine Daten verarbeiten!
Fazit zum Auskunftsrecht in Art. 15 DSGVO
In Art 15 DSGVO ist geregelt, dass jeder Mensch das Auskunftsrecht hat, um die von Unternehmen gespeicherten personenbezogenen Daten zu erfragen. So erfährst Du schnell und einfach, was diese über Dich wissen und kannst eventuell einschreiten und um Löschung oder Korrektur der Daten bitten. Doch die Plattform itsmydata kann noch viel mehr (siehe oben) und wurde erstellt, um Transparenz in den Datendschungel zu bringen. Du solltest Dein Auskunftsrecht auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Wir helfen Dir dabei, von über 100 Unternehmen eine kostenlose Selbstauskunft einzuholen und die Kontrolle über deine Daten zurückzugewinnen!