Das sogenannte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in Kombination mit den jeweiligen Datenschutzgesetzen der einzelnen Länder den Umgang mit Deinen persönlichen Daten. Diese werden in unterschiedlichen Informations- und Kommunikationssystemen oder teilweise auch manuell verarbeitet. 2018 trat eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, das nun genauer erläutert wird.
Was ist das BDSG?
Bei dem Bundesdatenschutzgesetz (kurz: BDSG) handelt es sich um das zentrale Gesetz im Bereich des Datenschutzrechts in Deutschland. In diesem befinden sich bestimmte Regeln, wie die persönlichen Daten der Kunden von einem Unternehmen verarbeitet werden dürfen. Die erste Ausführung wurde Ende der 70er-Jahre auf den Weg gebracht, die allerdings schon zahlreiche Male erneuert und optimiert wurde.
Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz veröffentlicht worden?
Wie bereits erwähnt, gab es auch schon früher bestimmte Bestimmungen, die die Privatsphäre der Kunden dienten. Seit dem 25. Mai des Jahres 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung in der kompletten EU verbindlich anzuwenden. Zudem trat ebenfalls ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Kraft.
Wie ist das BDSG aufgebaut?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist in sieben Kapitel unterteilt, die alle relevanten Punkte umfassen. Diese gelten für den privaten Bereich und für Unternehmen und sind verbindlich. Das Bundesdatenschutzgesetz steht immer in einem engen Zusammenhang zur Datenschutzgrundverordnung.
Was wird im Bundesdatenschutz geregelt?
Die aktuellste Version des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält viele neue Datenschutz-Bestimmungen, die alle Unternehmen in Deutschland einhalten müssen. So ist es zum Beispiel Pflicht, einen sogenannten Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Zudem müssen die Unternehmen auch im Zusammenhang mit der Verarbeitung von persönlichen Daten der Kunden einige Punkte beachten. So steht in § 38 Abs. 1 BDSG-neu zum Beispiel, dass alle Betriebe einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, wenn mindestens zehn Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung persönlicher Daten beschäftigt sind.
Er muss alle datenschutzrechtlich wichtigen Belange kennen und dafür sorgen, dass diese auch in dem Unternehmen richtig umgesetzt werden. Darüber hinaus gehört auch zu deinen Aufgaben zu überwachen, ob alle Mitarbeiter die Regeln einhalten und muss diese auch sensibilisieren und schulen. Um die personenbezogenen Daten der Kunden bestmöglich zu schützen, wurden in Art. 5 ff. DSGVO bestimmte Grundsätze festgelegt, die die Verarbeitung dieser regeln.
Die zentrale Norm ist in diesem Zusammenhang Art. 5 DSGVO. Dementsprechend ist die Verarbeitung persönlicher Daten nur möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hierbei spielen die Punkte Rechtmäßigkeit und Transparenz sehr wichtige Punkte. In weiteren Normen ist zum Beispiel auch noch geregelt, dass der Verantwortliche die Kunden umfassend über die Erhebung wie auch die Verarbeitung umfassend informieren muss, wenn dieser eine Auskunft verlangt.
Kommt er diesen Pflichten nicht nach, können schmerzhafte Geldbußen die Folge sein.
Wie steht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) im Zusammenhang mit der DSGVO?
Alle Punkte, die in der DSGVO geregelt werden, gelten unmittelbar. Sie hat somit Vorrang vor dem nationalen Recht und daher kann das BDSG nur Bestimmungen enthalten, die Erstgenannte auch zulässt beziehungsweise gezielt offenlässt. Dadurch wird klar, dass diese beiden Bestimmungen in einem engen Verhältnis zueinander stehen. Explizit besagt § 1 Abs. 5 des BDSG-neu, dass alle seiner Regeln keine Anwendung finden, sollte die DSGVO in einem bestimmten Bereich bereits geltende Vorschriften macht. Dadurch sollen Konflikte vermieden werden. Diese können zum Beispiel dann entstehen, wenn es zu Änderungen in der Datenschutzgrundverordnung kommt. Möchte man sich also mit dem BDSG befassen, stolpert man früher oder später auch über die DSGVO und sollte diese ebenfalls betrachten.
Wie kann ich die Daten abfragen, die Unternehmen von mir verarbeiten?
Die verschiedenen Unternehmen speichern diverse Daten der Kunden, was diese teilweise gar nicht wissen oder mitbekommen. Um diese Daten abzufragen, kann das itsmydata Portal sehr nützlich sein. Die Seite kann kostenlos und unverbindlich genutzt werden, um wieder zurück zu einer Datensouveränität zu gelangen. So kannst Du zum Beispiel erfahren, was die Unternehmen über Dich wissen und die Informationen anpassen oder löschen lassen. Hierfür musst Du Dich nur mit wenigen Klicks bei itsmydata registrieren und schon kannst du loslegen und automatisierte Anfragen an über 100 Unternehmen senden. Mit einer solchen Anfrage machst du von deinem Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO gebrauch und erhältst von dem Unternehmen im Anschluss eine Selbstauskunft, die eine Kopie deiner personenbezogenen Daten enthält.
Es ist also ganz einfach herauszufinden, welche Daten die diversen Unternehmen von Dir gespeichert haben. Wie bereits erwähnt, hast Du dank des BDSG und der DSGVO ein Recht darauf, dies zu erfahren.
Was kann itsmydata noch?
Mit itsmydata holst Du Dir eine Selbstauskunft von bis zu 100 Unternehmen ein und das schnell, einfach und kostenlos. Zudem verstehst Du die Daten besser und erkennst den Wert, den sie für die Betriebe haben. Dennoch sind es immer noch Deine Daten, über die nur Du bestimmst. Die Betreiber der Plattform itsmydata haben die Mission, dass Du wieder die Kontrolle über diese zurückgewinnst. Aus diesem Grund haben Sie die Plattform ins Leben gerufen. So kannst Du über diese zum Beispiel bei Auskunfteien erfragen, welche Daten bereits über Dich und deine Kreditwürdigkeit gesammelt wurden.
Zudem geben die Betreiber an, dass die kostenlose Selbstauskunft hierbei immer der Weg zum gewünschten Ziel ist. Wir wollen, dass Du deine Daten verstehst und von ihrem Wert profitierst - denn nur dann ist die Digitalisierung fair und transparent. Derzeit wird daran gearbeitet, dass du deine Daten sogar gegen eine Gegenleistung mit Unternehmen teilen kannst - natürlich nur wenn du das möchtest! Erfahre mehr und registriere dich jetzt kostenlos bei itsmydata!
So funktionieren deine ersten Schritte bei itsmydata:
- Registriere dich unter dem oben angegeben Link
- Aktiviere Dein persönliches Datenkonto
- Hierfür öffnest Du die passende E-Mail und klickst auf „Jetzt aktivieren“
- Nun steht Dein persönliches Datenkonto bereit
- Logge Dich ein und lege los
Im Portal findest Du unter anderem den Menüpunkt „Persönliches Datenkonto“. Klicke diesen an, um Deine personenbezogenen Daten schnell und direkt abzufragen. Dafür gehst Du die vorhandene Liste von mehr als 100 Unternehmen durch und forderst eine Kopie der gespeicherten Informationen an. Diese Selbstauskunft steht Dir zu und ist immer vollkommen gratis. Die Daten werden dir je nach Unternehmen auf verschiedenem Wege zur Verfügung gestellt, was dir aber detailliert vorab erklärt wird!
Die darauf vermerkten Daten kannst Du häufig nicht nur einsehen, sondern auch in vielen Fällen auch korrigieren oder löschen lassen. Wenn Du nachschauen willst, ob ein bestimmtes Unternehmen Daten von Dir gespeichert hat, gibst Du dessen Namen ganz einfach in die Suchmaske bei itsmydata ein. Ist das der Fall, forderst Du diese ganz einfach über die Schaltfläche „Daten Anfragen“ ein. Diese findest Du direkt unter dem jeweiligen Unternehmenslogo.
Anschließend gibst Du noch Deine persönlichen Daten ein und klickst auf „Senden“. Das ist alles, mehr musst Du nicht tun, um eine Selbstauskunft zu erhalten. Diese ist komplett kostenlos und wird Dir dann in der Regel nach wenigen Tagen per Post, per E-Mail oder häufig auch direkt in das Portal zugesendet.
Außerdem kannst du dir über itsmydata eine kostenlose PDF-Vorlage für eine Mieterselbstauskunft herunterladen. Dieses Formular, welches du selber ausfüllen musst, wird auf der Wohnungssuche häufig von einem Vermieter verlangt. Mit dem Formular von itsmydata gehst du sicher, dass du nur wirklich notwendige Angaben machst und somit deine Daten schützt.
Fazit zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und itsmydata
Das BDSG regelt einfach gesagt den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Kunden. So müssen sich die Unternehmen an bestimmte Regeln halten, wenn sie diese speichern oder verarbeiten wollen. Das Bundesdatenschutzgesetz wurde im Jahr 2018 verabschiedet und findet auch heute noch Anwendung. Es steht in einem engen Zusammenhang zur Datenschutzgrundverordnung.
Um zu erkennen, welche Daten die unterschiedlichen Unternehmen von Dir gespeichert haben, solltest Du Dich auf dem Portal itsmydata anmelden. Das Ganze ist gratis und hat viele Vorteile. So kommst Du schnell, einfach und vor allem kostenlos an Deine Selbstauskunft von über 100 Unternehmen. Du kannst die gespeicherten Infos einsehen, verändern und teilweise sogar auch löschen.