04.03.2022

Untermietvertrag – Ratgeber & kostenlose PDF-Vorlage

Du möchtest ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren? Dann könnte ein Untermietvertrag für dich interessant werden. Im folgenden Artikel stellen wir dir nicht nur eine kostenlose PDF-Vorlage zur Verfügung, sondern geben dir wichtige Infos zum Thema Untermietvertrag an die Hand.

Untermietvertrag kostenlose PDF-Vorlage

Untermietvertrag - wann kann ich ihn brauchen?

Es gibt Situationen, in denen man für kurze bis mittelfristige Zeit keine Verwendung für die aktuelle Wohnung hat, diese aber langfristig trotzdem nach wie vor bewohnen möchte. Beispielsweise steht ein Auslandssemester an. Natürlich möchte man in diesen sechs Monaten nicht sowohl für die Wohnung in der Wahlheimat als auch für die Wohnung in der alten Heimat Miete bezahlen. Auch ein Hinzuziehen des/der Lebenspartnerin könnte eine Veränderung im Wohngefüge herbeiführen. Genau für solche Fälle eignet sich ein Untermietvertrag.

Damit bei dem Abschluss dieses Vertrages auch nichts schiefgeht, erfährst du nun genauer, aus welchen Bestandteilen sich dieser zusammensetzt.

Zu beachten: Der Untermietvertrag ist dem regulären Mietvertrag gleichgestellt, wodurch sich auch die gleichen Rechte und Pflichten für die involvierten Parteien ergeben. Gerne kannst du dich in unserem Beitrag zum Thema Mietvertrag weiterführend über diese Rechte und Pflichten informieren.

Untermietvertrag - was gehört rein?

Folgende Elemente muss ein Untermietvertrag mindestens enthalten:

  • Namen aller Vertragsparteien
  • Adresse der Wohnung
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Miethöhe inkl. Nebenkosten
  • Kautionsbetrag
  • Art des Mietverhältnisses (unbefristet/befristet)
  • Kopie der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters
  • Anzahl der überlassenen Schlüssel zur Wohnung
  • Verbot der Unter-Untervermietung
  • Schadenregulierung
  • Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regeln hinsichtlich Schönheitsreparaturen
  • Rückgabe der Mietsache
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Wenn diese Aspekte im Untermietvertrag geklärt werden, kann einer Untervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen – sofern vorab die Erlaubnis des Vermieters eingeholt wurde.

Übrigens: der Untermietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht zu empfehlen. Mit unserer kostenlosen PDF-Vorlage bist du da definitiv auf der sicheren Seite.

Untermietvertrag - wann kommt er zustande?

Bevor der Untermietvertrag vorgelegt werden kann, muss der Vermieter die Untervermietung zunächst überhaupt erlauben. Die Erlaubnis der Vermieters einzuholen, ist unglaublich wichtig, da er dem Mieter gegebenenfalls fristlos kündigen darf, wenn diese Anfrage nicht erfolgt. Die Einholung der Vermietererlaubnis sollte schriftlich erfolgen. Darin sollten die wichtigsten Informationen über den potenziellen Untermieter aufgelistet werden, z.B. Name, Beruf, die Beziehung des Mieters zum Untermieter.

Zusätzlich sollte in der Erlaubnisanfrage das berechtigte Interesse geäußert werden. Dadurch kann der Vermieter prüfen, ob er eventuell sogar verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.

Bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses ist der Vermieter nämlich gemäß §553 BGB verpflichtet, dem Wunsch nach Untermiete nachzukommen. Basierend auf geltender Rechtssprechung wären Beispiele hierfür:

  • Entlastung von berufsbedingt entstehenden Reise- sowie Wohnkosten, wenn die Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gelegen ist und dort ebenfalls eine Wohnung angemietet ist
  • Mehrjähriger berufsbedingter Auslandsaufenthalt
  • Änderung der finanziellen Lebensumstände, z.B. durch Trennung und Auszug eines Ehepartners
  • Vorbeugung zunehmender Vereinsamung des Mieters nach dem Auszug der Kinder
  • Gründung einer Wohngemeinschaft
  • Geringere Nutzung der Wohnräume wegen Auszug oder Todesfall eines Mietmieters
  • Aufnahme eines Pflegefalls

Wichtig: das berechtigte Interesse darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.

Da du jetzt weißt, wann ein Untermietvertrag zustande kommen kann, gilt es noch die Frage zu klären, unter welchen Umständen dieser Vertrag nicht zulässig ist.

Untermietvertrag - wann ist er unzulässig?

Der Vermieter kann das Zustandekommen eines Untermietvertrags in gewissen Fällen ablehnen, insbesondere wenn die Überlassung der Wohnung unzumutbar ist. Gemäß §553 Abs.1 S.2 ist eine Untervermietung für den Vermieter unzumutbar, wenn:

  • der Untermieter mit dem Vermieter oder anderen Mietern zerstritten ist.
  • der Untermieter den Hausfrieden stört.
  • die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird.

Ist keiner dieser Punkte erfüllt, sollte einem Untermietvertrag jedoch nichts im Wege stehen.

Weitere wichtige Dokumente rund um das Thema Wohnen

Abgesehen vom Untermietvertrag werden über die Dauer der Bewohnung einer Mietsache verschiedene weitere Dokumente benötigt. Auch für diese Dokumente findest du bei uns interessante Artikel, die alle ebenfalls eine kostenlose PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen enthalten. Egal ob vor oder direkt nach dem Einzug oder Auszug, folgende Artikel und Dokumente könnten für dich interessant sein:

Für die nächste Wohnungssuche: Bonität erfragen

Wenn der nächste Umzug geplant ist und die Wohnungssuche beginnt, ist es ratsam eine Bonitätsauskunft einzuholen, da die meisten Vermieter eine solche verlangen. Hier möchten wir dir unser Bonitätszertifikat ans Herz legen. Dieses beinhaltet die Scores von bis zu vier Auskunfteien – Schufa, Boniversum, Infoscore und CrifBürgel – und stellt diese übersichtlich dar. Deine sensiblen Daten werden dadurch gegenüber Dritten geschützt, da im Zertifikat nur die wirklich relevanten Daten aufgelistet werden. Lies dir zu dem Thema gerne unseren Blogbeitrag durch und sieh dich auf unserer Seite zum Zertifikat einmal um – es lohnt sich!

Neueste Artikel

17.02.2022

Kündigung Mietvertrag – Ratgeber & kostenlose Word- und PDF-Vorlage

Die aktuelle Wohnung kündigen zu müssen kann aus unterschiedlichsten Gründen notwendig werden. Sämtliche Informationen zur Kündigung des Mietvertrags sowie eine kostenlose Word- und PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen und weiterleiten erhältst du hier.

alt="Abbildung der Kündigungsvorlage für den Mietvertrag."

Kündigung Mietvertrag - gesetzliche Kündigungsfrist

Damit deine Wohnungskündigung auch gültig ist, musst du vor allem eines beachten: die gesetzliche Kündigungsfrist. Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, muss ein Mieter bei der Kündigung seines Mietvertrags eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigen möchte. Hier verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist laut § 573c BGB entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses, nach fünf und acht Jahren nämlich jeweils um drei Monate. Somit ergeben sich also für Vermieter folgende Kündigungsfristen:

  • Bis zu 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 5 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 8 Jahren: 9 Monate Kündigungsfrist

Achte also bei einer Kündigung des Mietvertrags durch deinen Vermieter darauf, dass diese Friständerungen entsprechend eingehalten werden. Bei einem befristeten Mietverhältnis hingegen können zwischen Mieter und Vermieter auch andere, sprich kürzere Fristen vereinbart werden.

Achtung: beim Thema Kündigungsfrist musst du auch den Zeitpunkt der Kündigung beachten. Laut § 573c BGB ist die schriftliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter nämlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Kündigung Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht

Manchmal finden während eines Mietverhältnisses bestimmte Ereignisse statt, durch die die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr greift. In diesen Fällen kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz. Unter folgenden Umständen ergibt sich eine abweichende Kündigungsfrist:

Modernisierungsmaßnahmen

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung seiner Immobilie an, kann laut § 555e BGB zum Ablauf des übernächsten Monats den Mietvertrag kündigen. Damit die Kündigung gültig ist, muss diese noch während des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung der Modernisierung folgt.

Untermiete

Wenn sich der Vermieter weigert, einen Untermietvertrag für die ganze Wohnung zu akzeptieren, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geht allerdings nicht, wenn der vorgeschlagene Untermieter für den Vermieter unzumutbar ist.

Mieterhöhung

Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete möchte, kann der Mieter bis zu zwei Monate nach Ankündigung der geplanten Mieterhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Tod des Mieters

Der Mietvertrag ist innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten kündbar, wenn ein Mieter stirbt, der gemeinsam mit seinem Ehepartner den Vertrag unterschrieben hat. Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kann von Familienmitgliedern gekündigt werden, die den Mietvertrag nicht mitunterschrieben haben. Im Falle des Todes eines alleinstehenden Mieters, können die Erben das Mietverhältnis nach einem Monat mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Kündigung Mietvertrag - fristlose Kündigung

Nach Betrachtung der Fälle, in denen ein Sonderkündigungsrecht greift, fällt auf, dass sämtliche Szenarien eine Kündigungsfrist beinhalten. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Umstände gibt, unter denen eine fristlose Kündigung möglich ist.

Die Antwort kommt in Form der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Für diese muss jedoch laut § 543 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser liegt laut Gesetzgeber dann vor, wenn weder Mieter noch Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Als wichtigen Grund nennt der Gesetzgeber folgende Fälle:

Verweigerung des Mietgebrauchs

Hier wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzogen. Ein Beispiel hierfür wären Mängel in der Wohnung, die vertraglich so nicht aufgelistet wurden.

Vertragsverletzung des Mieters

Hier findet eine Verletzung der Rechte des Vermieters statt, indem der Mieter die notwendige Sorgfaltspflicht vermissen lässt und dadurch die Mietsache erheblich gefährdet oder die Wohnung unbefugt einem Dritten überlässt.

Zahlungsverzug

Ein wichtiger Grund besteht ebenfalls, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder eines erheblichen Teils der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist. Ebenso gilt dies für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt und die Höhe von zwei Mietzahlungen erreicht.

Wichtig: bevor eine fristlose Kündigung gültig erfolgen kann, muss zuerst eine Abmahnung ergangen sein.

Kündigung Mietvertrag - Widerspruchsmöglichkeiten

In diesem Beitrag haben wir uns bisher mit den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten beschäftigt. Doch was aber, wenn das Kündigungsschreiben für die Wohnung plötzlich in deinem Briefkasten liegt, und du dies für völlig ungerechtfertigt hältst? Dafür beleuchten wir im Folgenden, wann du einer Wohnungskündigung durch den Vermieter widersprechen kannst.

Die entsprechenden Voraussetzungen finden sich in § 574 BGB. Laut Gesetz kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn die Kündigung für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Diese Härte ist beispielsweise gegeben, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum gefunden werden kann, eine Invalidität, schwere Erkrankung oder Behinderung bei dem Mieter vorliegt oder eine Abschlussprüfung unmittelbar bevorsteht.

Laut § 574b BGB hat der Widerspruch einer Wohnungskündigung schriftlich zu erfolgen und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter den Mieter rechtzeitig auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen hat. Ist dies nicht geschehen, kann auch später widersprochen werden.

Kündigung Mietvertrag - Kündigung zurückziehen

Es könnte natürlich sein, dass es aus irgendeinem Grund doch nicht mit der neuen Wohnung klappt. Nur blöd, wenn du dann bereits die Kündigung des Mietvertrags abgeschickt hast. In diesem Fall gibt es aber noch Hoffnung: du kannst deine Wohnungskündigung noch widerrufen.

Dafür musst du aber schnell handeln. Geht der Widerruf dem Vermieter nämlich vorher oder gleichzeitig mit dem Erhalt der Kündigung zu, so wird die Kündigung laut § 130 Abs. 1 BGB unwirksam. Am besten übergibst du deinem Vermieter die Widerrufserklärung persönlich und lässt dir den Empfang dieser bestätigen.

Wohnungssuche - weitere wichtige Dokumente zum Download

Neben der PDF-Vorlage für die Kündigung des Mietvertrags findest du in unserem Blog noch weitere Vorlagen, die du für die Wohnungssuche benötigst. Folgende kostenlose PDF-Vorlagen kannst du zusätzlich herunterladen:

Außerdem wirst du in dem jeweiligen Beitrag – genau wie in diesem – allumfassend zum jeweiligen Thema informiert. Es lohnt sich also, einmal reinzulesen und sich die Vorlagen zu sichern, denn die nächste Wohnungssuche kommt bestimmt!

Übrigens: wenn du schon in unserem Blogbereich bist, empfehlen wir, diesen nach weiteren interessanten Beiträgen zu durchstöbern. Beispielsweise kannst du erfahren, wie du deine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern oder unser Bonitätszertifikat bestellen kannst, mit dem deine sensiblen Daten vor Dritten geschützt sind und du deinem Vermieter nur deine Bonitätsscores sowie etwaige Negativmerkmale präsentierst.

Neueste Artikel

03.02.2022

Mietvertrag – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Ein Mietvertrag wird in vielen Situationen benötigt. Gerade der Mietvertrag für Wohnraum ist eine beliebte Abwandlung dieser Vertragsart. Was es dabei Vertrag zu beachten gilt und welche Dokumente vor und nach dem Vertragsabschluss noch wichtig sind, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem stellen wir dir eine kostenlose PDF- sowie Word-Vorlage eines Mietvertrags zur Verfügung.

alt="Vorschaubild der Mietvertrag-Vorlage."

Mietvertrag - keine Vorlage? Kein Problem!

Endlich wurde eine geeignete Person für die Wohnungsübernahme gefunden. Eine Sache gibt es aber vorher noch zu klären: der Mietvertrag muss unterschrieben werden. Was aber, wenn noch gar kein Mietvertrag vorliegt?

Wir stellen dir eine kostenlose Mietvertragsvorlage im PDF-Format zur Verfügung. Diese kann bequem direkt im Browser ausgefüllt und anschließend heruntergeladen und weitergeleitet werden. Zudem stellen wir zusätzlich eine kostenlose Word-Vorlage zur Verfügung, um den Mietvertrag individuell anpassen zu können.

Die Wohnung wird zum ersten Mal vermietet? Worauf es inhaltlich bei einem Mietvertrag ankommt, haben wir dir im Folgenden zusammengefasst.

Mietvertrag - was steht drin?

Bei der Erstellung sowie Verwendung eines vorgefertigten Mietvertrags gilt es einige Eckpunkte zu beachten. Wie bei Verträgen üblich, ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Parteien des Mietverhältnisses. Die beiden Parteien heißen in diesem Fall „Vermieter“ und „Mieter“.

Der Inhalt sowie die Hauptpflichten des Mietvertrags sind im §535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten. Demnach besteht die Hauptpflicht des Vermieters darin, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache – also der Wohnung – für den vereinbarten Zeitraum zu gewähren und diese Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Was genau ein vertragsgemäßer Zustand ist, muss entsprechend im eigentlichen Vertrag geklärt werden. Dazu später mehr. Der Mieter hingegen hat die Pflicht, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.

Gut zu wissen: eine Mietkaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Deshalb muss dies vertraglich vereinbart werden. Sie darf jedoch nicht drei Monatskaltmieten übersteigen.

Folglich müssen diese beiden Parteien natürlich im Mietvertrag aufgeführt sein. Zusätzlich muss die genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung, auch Mietgegenstand genannt, vermerkt werden. Auch das Stockwerk und die Lage der Wohnung müssen Erwähnung finden. Natürlich ist eine weitere wichtige Komponente eines Mietvertrags der vereinbarte oder bestimmbare Mietbetrag, auf den sich die beiden Vertragspartner geeinigt haben.

Übrigens: die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten, für den Sie berechnet ist. Dies ist in §556b BGB geregelt.

Außerdem muss ein Mietvertrag den Beginn des Mietverhältnisses und die Unterschriften aller Vertragsparteien enthalten, sofern der Vertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Um dir einen besseren Überblick zu geben, findest du im Folgenden nochmal alle relevanten Eckpunkte eines Mietvertrags aufgelistet:

  • Nennung aller Vertragsparteien
  • Genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung inklusive Stockwerk und Wohnungslage
  • Vereinbarter oder bestimmbarer Mietbetrag
  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Unterschriften aller Vertragsparteien (falls Mietvertrag schriftlich geschlossen wurde)

Unter Beachtung all dieser Punkte steht der erfolgreichen – und vor allem gültigen – Unterzeichnung des Mietvertrags nichts mehr im Wege.

Weitere wichtige Dokumente abseits des Mietvertrags

Abgesehen vom Mietvertrag wird vor dem endgültigen Abschluss des Kapitels „Wohnungssuche“ noch ein weiteres Dokument benötigt: die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist notwendig, um deinen neuen Wohnort bei der zuständigen Meldebehörde einzutragen. Zum Thema Wohnungsgeberbestätigung haben wir ebenfalls einen ausführlichen Artikel verfasst. Außerdem gibt es auch dieses Dokument kostenlos als PDF zum Download!

Vor dem Zustandekommen des Mietvertrags gibt es noch weitere wichtige Dokumente, die es zu beachten gilt. Dazu gehören

Auch zu jedem dieser Dokumente findest du in unserem Blog einen passenden Artikel inklusive kostenloser PDF-Vorlage. Reinlesen lohnt sich!

Vor dem Mietvertrag – die smarte Bonitätsauskunft

Um eine geeignete Person für das Mietverhältnis zu finden, empfiehlt es sich, zunächst eine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters einzuholen. Diese Informationen befinden sich in einer Bonitätsauskunft. Itsmydata bietet eine solche Bonitätsauskunft für nur 11,90€ in Form des itsmydata Bonitätszertifikats an.

Das Bonitätszertifikat bündelt die Selbstauskünfte von bis zu vier Auskunfteien (Schufa, Boniversum, Infoscore und CrifBürgel) und stellt die darin enthaltenen Scores übersichtlich dar. Außerdem zeigt das Zertifikat, ob etwaige Negativmerkmale vorliegen. Damit erhält man auf einen Blick sämtliche benötigten Informationen, um sich ein Bild über die Bonität des Mietinteressenten zu machen. Mit dem auf jedem Zertifikat vorhandenen QR-Code kann die Echtheit des Zertifikats und somit der darauf enthaltenen Daten geprüft werden.

Alle vier Auskunfteien werden bei der Bestellung des Zertifikats parallel mit einem Klick angefragt. Dies erleichtert den Anfrageprozess für den Mietinteressenten. Eine weitere Erleichterung: die Selbstauskunft von Boniversum liegt bereits nach zwei Minuten digital vor.

Das Bonitätszertifikat mit dem Score von Boniversum könnte somit bereits nach wenigen Minuten weitergeleitet werden. Die Selbstauskünfte der anderen Auskunfteien werden per Post zugestellt.

Warum also bei der nächsten Wohnungsausschreibung nicht einfach das Bonitätszertifikat als Bonitätsnachweis verlangen? Ausprobieren lohnt sich!

Abseits des Mietvertrags – Wissenswertes rund um Bonität, Daten und Rechte

In unserem Blog finden sich viele interessante Beiträge zu den Themen Bonität, Daten und Rechte. So erfährst du im Bereich „Deine Bonität“ unter anderem die Bedeutung von Kreditwürdigkeit und Bonität und wie du deine Schufa-Selbstauskunft kostenlos online anfordern kannst. In der Rubrik „Deine Daten“ finden sich Beiträge zu dem Unterschied zwischen persönlichen und personenbezogenen Daten und wie man kostenlos seine Punkte in Flensburg abfragen kann. Zu guter Letzt findest du im Bereich „Deine Rechte“ viele aufschlussreiche Artikel zum Thema DSGVO und deine damit verbundenen Rechte. Scroll doch mal ein bisschen durch unseren Blog, bestimmt sind noch einige interessante Artikel für dich dabei!

Deine Daten sollen geschützt sein? Hier bist du richtig!

Bei itsmydata kannst du dir nicht nur Vorlagen zur Wohnungsthematik herunterladen, die Selbstauskunft einer Auskunftei anfordern oder ein Zertifikat zum Nachweis deiner Bonität bestellen.

Itsmydata möchte jeder Person die Macht über die eigenen Daten zurückgeben.

Das bedeutet, dass jede Person frei entscheiden sollte, was genau mit den eigenen Daten im Netz geschieht. Derzeit setzen wir dies durch unser itsmydata Portal um, in dem man nach der Registrierung seine personenbezogenen Daten bei über 100 Unternehmen kostenfrei abfragen kann. Anschließend kann man diese Daten im eigenen Portal speichern und bei den angefragten Unternehmen korrigieren oder sogar löschen lassen.

Unser Ziel ist es, diesen Pool an abfragbaren Unternehmen stetig zu erweitern, damit so vielen personenbezogene Daten wie möglich an einem Ort sicher verwahrt werden können. Die eigenen Daten werden nur auf einem sicheren Server in Deutschland gehostet und nur die jeweilige Person kommt auch an diese Daten heran.

In Zukunft will itsmydata es ermöglichen, die eigenen Daten nach Wunsch aus dem eigenen itsmydata Portal heraus an interessierte Unternehmen zu verkaufen. Alternativ kann das Portal aber auch weiterhin als Datensafe genutzt werden. Die Entscheidung liegt bei der einzelnen Person.

Worauf noch warten? Registriere dich jetzt, frage kostenlos deine Daten bei über 100 Unternehmen ab und werde Teil der Datenrevolution!

Neueste Artikel

01.02.2022

Mietschuldenfreiheits-bescheinigung – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Wenn man eine neue Wohnung mieten möchte, braucht man einige Dokumente, die man für den Vermieter vorlegen muss. Damit muss man nachweisen, dass man als Mieter für das Mietobjekt geeignet ist. Neben dem Personalausweis, dem Einkommensnachweis und dem Arbeitsvertrag, einer Mieterselbstauskunft und einer Bonitätsauskunft wie z.B. dem itsmydata Bonitätszertifikat oder der Schufa-Auskunft bzw. einem Nachweis für die Kreditwürdigkeit, wollen manche Vermieter auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, oder auch Vorvermieterbescheinigung, sehen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Aber was genau ist das für eine Bescheinigung und wie bekommt man diese? Wir klären alle offenen Fragen rund um die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) in diesem Beitrag.

Was ist eine Mitschuldenfreiheitsbescheinigung und was steht drin?

Wie der Name schon fast verrät ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine Bescheinigung, mit Hilfe derer der Mietinteressent nachweisen kann, dass er frei von Mietschulden ist und seine Miete in der Vergangenheit immer zuverlässig gezahlt hat. Meist ist diese Bescheinigung ein einfaches Dokument. Angegeben werden darin oft nur die wichtigsten Daten:

·      der Name des Mieters bzw. der Mieter

·      der Name des Vermieters

·      Informationen zum Mietobjekt

·      die Dauer des Vertrages

·      die Höhe der Mietschulden, sofern welche
angefallen sind

Wichtig für die Gültigkeit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist, dass der Vermieter diese unterschreibt. 

Wie bekomme ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und wer stellt diese aus?

Ausgestellt wird das Dokument in der Regel von dem ehemaligen Vermieter oder der Hausverwaltung. Falls du zur Untermiete gewohnt hast, musst du dich an den Hauptmieter wenden, der den Vertrag für das Mietobjekt ursprünglich unterschrieben hat. Eine Vorlage für die Bescheinigung kannst du ganz einfach hier bei itsmydata kostenlos herunterladen und deinem ehemaligen Vermieter zum Ausfüllen vorlegen.

Habe ich ein Recht auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

In dieser Frage liegt das Problem der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Denn laut eines Urteils des BGH (Bundesgerichtshof) vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08 ist kein Vermieter dazu verpflichtet, solch eine Bescheinigung auszustellen. Somit hast du eigentlich kein Recht auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Grund hierfür ist, dass Betriebskostennachzahlungen oft erst Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses geleistet werden. Der Vermieter soll demnach nicht verpflichtet werden, mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Voraus etwas zu bestätigen, was eventuell nicht der Wahrheit entspricht. 

Was sind die Alternativen?

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man mit diesem Problem umgehen kann. Eine naheliegende Lösung wäre es, die Kontaktdaten des ehemaligen Vermieters an den neuen Vermieter weiterzugeben. Damit könnte der neue Vermieter ganz einfach alles nachfragen, was er wissen möchte. Aber Achtung! Damit würdest du den Datenschutz verletzen. Es handelt sich hierbei nämlich um die personenbezogenen Daten des Vermieters, welche laut der DSGVO nicht einfach so weitergegeben werden dürfen. Somit kommt diese Lösung nicht in Frage.

Da der ehemalige Vermieter also nach Gesetz nicht dazu verpflichtet ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, sollte der neue Vermieter auch Alternativen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit akzeptieren. Falls du hier Probleme hast, kannst du deinen Vermieter auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aufmerksam machen. Als Alternative kannst du Kontoauszüge und Quittungen vorlegen, die nachweisen, dass du deine Mietzahlungen regelmäßig geleistet hast. Auch eine Mieterselbstauskunft oder die SCHUFA Selbstauskunft kann hier als Alternative dienen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Vermieter keine vollständige Auskunft inklusive Scorewerten verlangen darf, sondern nur eine abgespeckte Variante. In dieser speziellen Schufa-Auskunft steht nur, ob ausschließlich positive Vertragsinformationen über den Mieter vorliegen.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass diese Dokumente von dem potentiellen Vermieter erst dann verlangt werden dürfen, wenn der Mietinteressent ein konkretes Interesse an dem Mietobjekt ausgesprochen hat. Erst dann hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an diesen Daten und darf diese einsehen und speichern. Hier gilt Art. 6 der DSGVO zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. In Art. 5 der DSGVO sind zudem die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt.

Was mache ich aber, wenn ich zum ersten Mal miete?

Solltest du zum ersten Mal eine Wohnung bzw. ein Haus mieten, so hast du natürlich gar nicht die Möglichkeit, deinen ehemaligen Vermieter um jegliche Nachweise zu bitten. In diesem Fall ist es möglich, dass du deine Eltern um eine Bürgschaft bittest. Damit sollte das Problem in der Regel geklärt sein. Auch das Thema Mietbürgschaft haben wir in einem interessanten Artikel für dich zusammengefasst und eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download bereitgestellt.

Darf der Vermieter Geld für das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

Diese Frage ist rechtlich leider nicht abschließend geklärt. Jedoch spricht einiges dafür, dass der Vermieter diese Vorvermieterbescheinigung abrechnen darf. Schließlich ist er rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen. Das Dokument an sich jedoch bekommt man in der Regel kostenlos zum Download, wie auch hier bei itsmydata.

Welche weiteren Dokumente brauche ich für einen Mietvertrag?

Um einen Mietvertrag erfolgreich abzuschließen, werden in der Regel noch zusätzliche Dokumente erfragt. Neben einem Nachweis über die Mietschuldenfreiheit brauchen die Vermieter meistens noch einen Nachweis über deine Kreditwürdigkeit bzw. deine Bonität und gegebenenfalls eine Mieterselbstauskunft.

Deine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität wird in einer Prüfung ermittelt, um sich ein Bild von Dir und Deiner finanziellen Lage zu verschaffen. Anhand der Daten lässt sich abschätzen, wie zahlungsfähig Du bist. Somit schützt die Bonitätsauskunft einerseits den Vermieter davor, dass er kein Geld bekommt. Andererseits schützt sie auch den Mieter vor einer möglichen Verschuldung.

Die Bonität wird in der Regel von den Auskunfteien geprüft. Sie speichern und sammeln diverse Daten über alle Verträge, Finanzierungen und auch über eventuelle Mahnverfahren. Um nachzuweisen, dass du zahlungsfähig bist und eine gute Bonität hast, brauchst du in der Regel ein Bonitätszertifikat. Bei itsmydata kannst du dir dieses Zertifikat ganz einfach für nur 11,90€ in wenigen Minuten herunterladen. Dabei kannst du dich darauf verlassen, dass Deine Daten stets sicher und diskret behandelt werden. Der Download ist 90 Tage verfügbar und bestens vor Dritten geschützt. Darüber hinaus kannst Du ihn auch von unterwegs aus durchführen. Das itsmydata Bonitätszertifikat beinhaltet Informationen, ob Du negative Einträge hast, einen Sicherheits-QR-Code und eine direkte Gegenüberstellung der einzelnen Scores der vier genannten Auskunfteien.

Ein weiteres Dokument, welches häufig von einem Vermieter angefordert wird, ist die Mieterselbstauskunft. Dies ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den künftigen Vermieter und informiert über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach Besichtigung der Wohnung überlassen.

Der Unterschied zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist hierbei, dass der Mietinteressent die Mieterselbstauskunft selbst ausfüllen muss, während die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt wird. Bei itsmydata kannst du dir auch die kostenlose PDF-Vorlage der Mieterselbstauskunft herunterladen. Damit gehst du sicher, dass du nur wirklich notwendige Angaben machst und somit deine Daten schützt.

Itsmydata und die Kontrolle über deine Daten

Bei itsmydata kannst du nicht nur dein persönliches Bonitätszertifikat erwerben und kostenlos eine Mieterselbstauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung herunterladen, sondern auch die Kontrolle über deine Daten zurückbekommen. Mit einer kostenlosen Registrierung bei itsmydata kannst du dir bei über 100 Unternehmen deine persönliche Selbstauskunft anfragen. Zudem findest du im Blog viele interessante Beiträge rund um die DSGVO, deine Daten und die Bonität.

 

©itsmydata 2023. Alle Rechte vorbehalten

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