Die aktuelle Wohnung kündigen zu müssen kann aus unterschiedlichsten Gründen notwendig werden. Sämtliche Informationen zur Kündigung des Mietvertrags sowie eine kostenlose Word- und PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen und weiterleiten erhältst du hier.

Kündigung Mietvertrag - gesetzliche Kündigungsfrist

Damit deine Wohnungskündigung auch gültig ist, musst du vor allem eines beachten: die gesetzliche Kündigungsfrist. Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, muss ein Mieter bei der Kündigung seines Mietvertrags eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigen möchte. Hier verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist laut § 573c BGB entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses, nach fünf und acht Jahren nämlich jeweils um drei Monate. Somit ergeben sich also für Vermieter folgende Kündigungsfristen:

  • Bis zu 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 5 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 8 Jahren: 9 Monate Kündigungsfrist

Achte also bei einer Kündigung des Mietvertrags durch deinen Vermieter darauf, dass diese Friständerungen entsprechend eingehalten werden. Bei einem befristeten Mietverhältnis hingegen können zwischen Mieter und Vermieter auch andere, sprich kürzere Fristen vereinbart werden.

Achtung: beim Thema Kündigungsfrist musst du auch den Zeitpunkt der Kündigung beachten. Laut § 573c BGB ist die schriftliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter nämlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Kündigung Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht

Manchmal finden während eines Mietverhältnisses bestimmte Ereignisse statt, durch die die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr greift. In diesen Fällen kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz. Unter folgenden Umständen ergibt sich eine abweichende Kündigungsfrist:

Modernisierungsmaßnahmen

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung seiner Immobilie an, kann laut § 555e BGB zum Ablauf des übernächsten Monats den Mietvertrag kündigen. Damit die Kündigung gültig ist, muss diese noch während des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung der Modernisierung folgt.

Untermiete

Wenn sich der Vermieter weigert, einen Untermietvertrag für die ganze Wohnung zu akzeptieren, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geht allerdings nicht, wenn der vorgeschlagene Untermieter für den Vermieter unzumutbar ist.

Mieterhöhung

Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete möchte, kann der Mieter bis zu zwei Monate nach Ankündigung der geplanten Mieterhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Tod des Mieters

Der Mietvertrag ist innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten kündbar, wenn ein Mieter stirbt, der gemeinsam mit seinem Ehepartner den Vertrag unterschrieben hat. Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kann von Familienmitgliedern gekündigt werden, die den Mietvertrag nicht mitunterschrieben haben. Im Falle des Todes eines alleinstehenden Mieters, können die Erben das Mietverhältnis nach einem Monat mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Kündigung Mietvertrag - fristlose Kündigung

Nach Betrachtung der Fälle, in denen ein Sonderkündigungsrecht greift, fällt auf, dass sämtliche Szenarien eine Kündigungsfrist beinhalten. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Umstände gibt, unter denen eine fristlose Kündigung möglich ist.

Die Antwort kommt in Form der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Für diese muss jedoch laut § 543 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser liegt laut Gesetzgeber dann vor, wenn weder Mieter noch Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Als wichtigen Grund nennt der Gesetzgeber folgende Fälle:

Verweigerung des Mietgebrauchs

Hier wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzogen. Ein Beispiel hierfür wären Mängel in der Wohnung, die vertraglich so nicht aufgelistet wurden.

Vertragsverletzung des Mieters

Hier findet eine Verletzung der Rechte des Vermieters statt, indem der Mieter die notwendige Sorgfaltspflicht vermissen lässt und dadurch die Mietsache erheblich gefährdet oder die Wohnung unbefugt einem Dritten überlässt.

Zahlungsverzug

Ein wichtiger Grund besteht ebenfalls, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder eines erheblichen Teils der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist. Ebenso gilt dies für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt und die Höhe von zwei Mietzahlungen erreicht.

Wichtig: bevor eine fristlose Kündigung gültig erfolgen kann, muss zuerst eine Abmahnung ergangen sein.

Kündigung Mietvertrag - Widerspruchsmöglichkeiten

In diesem Beitrag haben wir uns bisher mit den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten beschäftigt. Doch was aber, wenn das Kündigungsschreiben für die Wohnung plötzlich in deinem Briefkasten liegt, und du dies für völlig ungerechtfertigt hältst? Dafür beleuchten wir im Folgenden, wann du einer Wohnungskündigung durch den Vermieter widersprechen kannst.

Die entsprechenden Voraussetzungen finden sich in § 574 BGB. Laut Gesetz kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn die Kündigung für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Diese Härte ist beispielsweise gegeben, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum gefunden werden kann, eine Invalidität, schwere Erkrankung oder Behinderung bei dem Mieter vorliegt oder eine Abschlussprüfung unmittelbar bevorsteht.

Laut § 574b BGB hat der Widerspruch einer Wohnungskündigung schriftlich zu erfolgen und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter den Mieter rechtzeitig auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen hat. Ist dies nicht geschehen, kann auch später widersprochen werden.

Kündigung Mietvertrag - Kündigung zurückziehen

Es könnte natürlich sein, dass es aus irgendeinem Grund doch nicht mit der neuen Wohnung klappt. Nur blöd, wenn du dann bereits die Kündigung des Mietvertrags abgeschickt hast. In diesem Fall gibt es aber noch Hoffnung: du kannst deine Wohnungskündigung noch widerrufen.

Dafür musst du aber schnell handeln. Geht der Widerruf dem Vermieter nämlich vorher oder gleichzeitig mit dem Erhalt der Kündigung zu, so wird die Kündigung laut § 130 Abs. 1 BGB unwirksam. Am besten übergibst du deinem Vermieter die Widerrufserklärung persönlich und lässt dir den Empfang dieser bestätigen.

Wohnungssuche - weitere wichtige Dokumente zum Download

Neben der PDF-Vorlage für die Kündigung des Mietvertrags findest du in unserem Blog noch weitere Vorlagen, die du für die Wohnungssuche benötigst. Folgende kostenlose PDF-Vorlagen kannst du zusätzlich herunterladen:

Außerdem wirst du in dem jeweiligen Beitrag – genau wie in diesem – allumfassend zum jeweiligen Thema informiert. Es lohnt sich also, einmal reinzulesen und sich die Vorlagen zu sichern, denn die nächste Wohnungssuche kommt bestimmt!

Übrigens: wenn du schon in unserem Blogbereich bist, empfehlen wir, diesen nach weiteren interessanten Beiträgen zu durchstöbern. Beispielsweise kannst du erfahren, wie du deine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern oder unser Bonitätszertifikat bestellen kannst, mit dem deine sensiblen Daten vor Dritten geschützt sind und du deinem Vermieter nur deine Bonitätsscores sowie etwaige Negativmerkmale präsentierst.

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