Das Mieten einer neuen Wohnung ist mit vielen Kosten verbunden. Allein die Anschaffung neuer Möbel, sowie der Umzug und gegebenenfalls das Umzugsunternehmen führen zu hohen Ausgaben. Darüber hinaus muss der neue Mieter aber meistens auch eine Mietkaution zahlen. Auch wenn es möglich ist, diese Kaution in Raten zu bezahlen, kann es vorkommen, dass ein Mieter diese Kosten nicht zahlen kann. Da die Mietkaution meist mehrere Monatsmieten umfasst, kann es also schnell zu hohen Beträgen kommen. Für den Fall, dass der Mieter die Kaution nicht aufbringen kann, gibt es andere Möglichkeiten, die den Vermieter absichern. Eine davon ist die Mietbürgschaft.

Unser Tipp: die meisten Vermieter verlangen eine Bonitäts-Auskunft. Lade dir in nur 2 Minuten deinen Bonitätsnachweis von itsmydata herunter.

Jetzt Mietbürgschaft kostenlos herunterladen:

Aber was genau ist eigentlich eine Mietbürgschaft und was muss man dabei beachten? Alles Wichtige sowie ein vorgefertigtes Formular zum kostenlosen Download findest du hier bei itsmydata.

[toc]

Was ist eine Mietbürgschaft und wann kommt sie zum Einsatz?

Die stetig steigenden Mietpreise wirken sich nicht nur auf die monatlichen Mieten, sondern auch auf die Mietkautionen aus. Dadurch dass die Mietkaution meist aus mehreren Monatsmieten besteht, kann diese sehr teuer werden. Kann der Mieter beim Anmieten der neuen Immobilie die Mietkaution aus finanziellen Gründen nicht bezahlen, ist eine Mietbürgschaft sinnvoll. Dabei muss der Mieter kein Geld als Kaution zahlen, sondern hinterlegt zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab – als Alternative zur Barkaution. Der Vermieter ist hierbei der Gläubiger, der Mieter der Schuldner. Sollte es zu dem Fall kommen, das dieser seine Miete oder etwaige Nebenkosten nicht bezahlen kann, springt der Bürge ein und begleicht die Forderungen des Vermieters. Der Bürge ist in der Mietbürgschaftsurkunde festgelegt. 

Welche Arten der Bürgschaft gibt es grundsätzlich?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Bürgschaft: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Ausfallbürgschaft

Bei einer Ausfallbürgschaft wendet sich der Gläubiger zuerst an den Schuldner, also den Mieter. Nur wenn dieser den Forderungen nicht nachkommen kann und der Rechtsweg bis hin zur Zwangsvollstreckung erfolglos blieb, darf der Gläubiger sich schließlich an den Bürgen wenden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Anders ist es bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Wenn Mieter Schäden verursachen oder Ihre Miete nicht zahlen, kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden, also die Versicherung, die Bank oder die bürgende Privatperson. Er muss nicht erst versuchen, das Geld von dem Schuldner, also dem Mieter selbst zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter theoretisch zahlungsfähig wäre oder nicht.

Wer kann bei einer Mietbürgschaft bürgen?

Nicht jeder kann einfach ein Mietbürge sein. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Als Bürge muss man volljährig sein und über eine gute Bonität verfügen, um einspringen zu können.

Die bekanntesten Arten der Mietbürgschaft sind:

  • die Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft
  • das Bankaval
  • die Mietkautionsversicherung

Mietbürgen können demnach also die Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherung oder eine Bank sein.

Die Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft

Insbesondere bei Schüler*innen und Student*innen übernehmen in der Regel die Eltern den Part des Mietbürgens. Möglich sind aber auch gute Freunde oder andere Privatpersonen. Diese Art der Mietbürgschaft ist mit einem hohen Risiko für den Bürgen verbunden. Meist handelt es sich dabei um die selbstschuldnerische Bürgschaft, von der man nicht einfach so zurücktreten kann.

Das Bankaval

Bei einer Bankbürgschaft, auch Bankaval oder Mietaval genannt, ist die Bank der Bürge. Kommt es also zu Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung, springt die Bank ein und zahlt das Geld für den entstandenen Schaden an den Vermieter aus. Der Mieter muss dann den jeweiligen Betrag an die Bank zurückzahlen. Bei Mietavalen von Banken handelt es sich immer um selbstschuldnerische Bürgschaften.

Die Mietkautionsversicherung

Im Falle einer Mietkautionsversicherung bürgt statt einer Privatperson oder einer Bank eine Versicherung für Mietausfälle oder Schäden. Das bedeutet: Der Vermieter erhält statt der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde einer Versicherung als Sicherheit. Der Mieter schließt mit einem Anbieter einen schriftlichen Vertrag ab und zahlt diesem einen festen jährlichen Beitrag, der etwa fünf Prozent der Mietkaution beträgt. Es handelt sich hierbei auch um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Besonders ist aber, dass die Absicherung durch die Mietkautionsversicherung auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist.

Muss der Vermieter die Mietbürgschaft als Alternative zur Mietkaution akzeptieren?

Nein, es gibt keinen rechtlichen Anspruch des Mieters auf eine Mietbürgschaft statt der Zahlung einer Mietkaution. Eventuell kann der Vermieter aber damit überzeugt werden, dass eine Mietbürgschaft wesentlich weniger Verwaltungsaufwand für ihn bedeutet. Denn so muss er die Mietkaution nirgendwo anlegen, sondern legt die Bürgschaftsurkunde einfach in seinen Unterlagen ab.

Wie beziehungsweise wann endet eine Mietbürgschaft und kann man sie kündigen?

Endet das Mietverhältnis und der Mieter zieht aus, endet auch die Mietbürgschaft. Allerdings nur dann, wenn alle Forderungen des Vermieters beglichen sind. Sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr offen, wird die Mietbürgschaft aufgelöst. Der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde an den Mieter zurück, der sie dem Bürgen aushändigt und damit die Bürgschaft kündigt. Daraus ergibt sich auch, dass die Mietbürgschaft nicht auf ein anderes Mietverhältnis übertragen werden kann. Zieht der Mieter um, dann wird die Bürgschaft beendet.

Grundsätzlich kann die Bürgschaft auch gekündigt werden, solange das Mietverhältnis noch besteht. Allerdings muss der Mieter in der Regel dann eine andere Sicherheit beim Vermieter hinterlegen, zum Beispiel eine neue Bürgschaft oder eine Mietkaution.

Was braucht der Vermieter außer der Mietbürgschaft noch von mir?

Der Vermieter braucht bei Abschluss eines neuen Vertrages natürlich mehr Dokumente und Unterlagen als eine Mietkaution oder eine Mietbürgschaftsurkunde. Dazu zählen zum Beispiel der Personalausweis, der Einkommensnachweis und der Arbeitsvertrag. Meist braucht der Vermieter auch einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit des Mieters, beispielsweise der itsmydata BonitätsPass. Den Pass kannst du bei itsmydata für nur 17,90€ sofort herunterladen.

Auch wird häufig eine Mieterselbstauskunft und/oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) verlangt. Diese beiden Dokumente findest du bei itsymdata ebenfalls als Vorlage kostenlos zum Download. Itsmydata möchte dich und deine Daten schützen. Mit diesen beiden vorgefertigten Formularen gibst du auch wirklich nur die Daten an, die du wirklich angeben musst.

Itsmydata und der Schutz deiner Daten

Bei itsmydata kannst du nicht nur deine Bonität in Erfahrung bringen und diverse kostenlose PDF-Vorlagen herunterladen. Itsmydata hilft dir dabei, die Kontrolle über deine Daten zurückzubekommen. Mit einer kostenlosen Registrierung bei itsmydata kannst du dir bei über 100 Unternehmen deine persönliche Selbstauskunft anfragen. Zudem findest du im Blog viele interessante Beiträge rund um die DSGVO, deine Daten und die Bonität.

Neueste Artikel

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 5 / 5. Anzahl Bewertungen: 1

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.