Die Mieterselbstauskunft ist ein wesentliches Dokument, das Vermieter vor dem Abschluss eines Mietvertrages verlangen. Bei itsmydata kannst du das kostenlose Formular als PDF oder Word-Datei herunterladen. Zudem erfährst du hier, was eine Mieterselbstauskunft genau ist, welche Fragen Vermieter darin stellen dürfen und ob das Ausfüllen verpflichtend ist.
Mieterselbstauskunft kostenlos herunterladen:
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Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft, auch Selbstauskunft für Mieter genannt, ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den zukünftigen Vermieter und gibt Aufschluss über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mithilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach der Besichtigung der Wohnung übergeben. Grundsätzlich ist die Mieterselbstauskunft nicht verpflichtend, du musst sie also theoretisch nicht ausfüllen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Vermieter meist nur Interessenten mit ausgefüllter Mieterselbstauskunft berücksichtigen. Mit der kostenlosen Mieterselbstauskunft Vorlage von itsmydata stellst du sicher, dass du nur wirklich notwendige und berechtigte Angaben machst.
Welche Fragen müssen in der Selbstauskunft beantwortet werden?
Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die das potenzielle Mietverhältnis betreffen. Laut der EU- Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) gilt immer das Prinzip der Datenminimierung: Die abgefragten, personenbezogene Daten müssen dem „Zweck angemessen“ und unter Heranziehung des verfolgten Zweckes auf das „notwendige Maß“ beschränkt sein (Art. 5 DSGVO). Zudem sind je nach Zeitpunkt im Prozess deiner Wohnungssuche unterschiedliche Fragen erlaubt: bei der Wohnungsbesichtigung, wenn der Mieter sich entschieden hat, die Wohnung zu nehmen und beim tatsächlichen Vertragsabschluss.
1. Bei der Wohnungsbesichtigung
In dieser Phase dürfen Vermieter und Immobilienmakler nur wenige Informationen erfragen. Dazu zählen allgemeine Daten zur Identifikation wie Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Adresse, um den Interessenten zu kontaktieren. Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen kann zusätzlich der Wohnungsberechtigungsschein erfragt werden. Bei der Besichtigung ist es dem Vermieter erlaubt, die persönlichen Angaben mit Hilfe des Personalausweises zu überprüfen, eine Ausweiskopie darf er allerdings nicht erstellen. In dieser Phase benötigst du somit noch keine Mieterselbstauskunft oder einen Bonitätsnachweis.
2. Nach Besichtigung der Wohnung
Will der Mietinteressent nach der Wohnungsbesichtigung diese anmieten, kommt die Mieterselbstauskunft ins Spiel. Folgende Auskünfte dürfen hier von dir verlangt werden:
- Die Anzahl und das jeweilige Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
- Informationen zum Familienstand
- Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
- Nettoeinkommen
- Haustiere (Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht.)
- Ob das Sozialamt die Mietkosten trägt
- Ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
- Ob Mitschulden aus vorherigen Mietverhältnissen vorliegen
- Ob eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben wurde
Die kostenlose PDF-Vorlage der Mieterselbstauskunft von itsmydata bündelt all diese Informationen in einem Formular. Du kannst das Formular digital ausfüllen und anschließend ausdrucken und unterschreiben.
3. Auswahl der Kandidaten für die Wohnung
Hat der Vermieter eine Auswahl an Kandidaten getroffen, darf er zusätzlich zur Mieterselbstauskunft folgende Details von dir erfragen:
- Einkommensnachweis (Bei Angestellten in Form der letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie, bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid, bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch einen Steuerberater)
- Bonitätsauskunft des Mieters. Mit dem persönlichen BonitätsPass von itsmydata kannst du dem Vermieter ganz einfach deine Kreditwürdigkeit nachweisen. Er kostet nur 17,90€ und ist direkt digital verfügbar.
Was darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft nicht fragen?
Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen sind unzulässig. Es kann jedoch in der Praxis vorkommen, dass der Vermieter dich auffordert, einige dieser Fragen zu beantworten. Teilweise sind diese Fragen sogar mit Diskriminierung oder Rassismus verbunden, weshalb du sie auf keinen Fall beantworten solltest. Dazu zählen Fragen nach:
- Der Familienplanung (Heiratsabsicht, Schwangerschaft oder Kinderwünsche)
- Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften
- Vorstrafen und laufenden strafrechtlichen Ermittlungen
- Religionsangehörigkeit
- Der Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit
- Angaben zum Vormieter
- Hobbies oder Musikgeschmack
- Krankheiten und Behinderungen
- Sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität
Mit der kostenlosen Word-Vorlage für die Mieterselbstauskunft von itsmydata gehst du sicher, dass du keine der unzulässigen Fragen beantworten musst. Sollte dir ein Vermieter ein Formular vorlegen, welches eine der unzulässigen Fragen enthält, hast du das Recht, ihn darauf hinzuweisen und diese Fragen nicht zu beantworten. Mit der Vorlage von itsmydata bist du jedoch immer auf der sicheren Seite und schützt deine personenbezogenen Daten!
Darf ich in der Mieterselbstauskunft lügen?
Grundsätzlich muss der Mieter dem Vermieter alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Lügt der Mieter bei zulässigen Fragen, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags. Dies gilt jedoch nur bei Informationen und Angaben, die der Vermieter im Rahmen der Mieterselbstauskunft erfragen darf. Hat der Mieter bei unzulässigen Fragen gelogen, ergeben sich daraus keine rechtlichen Konsequenzen. Sollte dich dein Vermieter in der Mieterselbstauskunft mit unzulässigen Fragen konfrontieren, solltest du ihn jedoch darauf hinweisen und alternativ die kostenlose PDF-Vorlage von itsmydata verwenden. Somit machst du nur zulässige Angaben und musst nicht lügen.
Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?
Im Rahmen der sogenannten Aufklärungspflicht muss der Mieter auf das Vorliegen bestimmter Situationen hinweisen, ohne dass er danach gefragt wird. Dies ist der Fall, wenn:
- die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt.
- die Mieter im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. vom Jobcenter) übernommen wird.
- über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Wann brauche ich welche Dokumente und woher bekomme ich sie?
Für den Besichtigungstermin reicht in der Regel der Personalausweis, bei einer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnung sollte außerdem noch der Wohnberechtigungsschein mitgebracht werden. In dieser Phase musst du keine weiteren Dokumente vorlegen.
Besteht nach Besichtigung der Wohnung Interesse, diese zu mieten benötigt der Vermieter die Mieterselbstauskunft. itsmydata möchte dich und deine Daten schützen. Mit dem vorgefertigten Formular für die freiwillige Mieterselbstauskunft gibst du nur die Informationen an, die du wirklich angeben solltest: lade dir einfach die Word-Vorlage herunter und drucke sie aus oder fülle die Selbstauskunft direkt im PDF aus und drucke sie anschließend aus.
Neben der Mieterselbstauskunft, fragen Vermieter fast immer nach einem Einkommensnachweis und einer Bonitäts-Auskunft. Diese dient dazu, dem Vermieter die eigene Zahlungsfähigkeit nachzuweisen. Dabei handelt es sich um eine Art Zertifikat, welches deine Kreditwürdigkeit nachweist. Aber woher bekommt man einen solchen Nachweis? Hier bei itsmydata findest du nicht nur ein Formular zur Mieterselbstauskunft sondern auch die Möglichkeit, einen BonitätsPass zu kaufen. Für nur 17,90€ kannst Du dir in nur 2 Minuten online deinen persönlichen itsmydata BonitätsPass erstellen lassen.
Alternative zur Mietkaution: Mietkautionsversicherung
Ein weiteres nützliches Dokument, das dir bei der Anmietung einer Wohnung helfen kann, ist eine Mietkautionsversicherung. Anstatt eine hohe Summe als Barkaution zu hinterlegen, kannst du eine Bürgschaftsurkunde verwenden, die deinem Vermieter als Sicherheit dient. Diese Versicherung ist besonders praktisch, wenn die Kaution deiner alten Wohnung noch nicht zurückgezahlt wurde, du aber bereits eine neue Kaution stellen musst. Mit der Mietkautionsversicherung zahlst du eine geringe jährliche Gebühr, behältst dein Geld und kannst die Versicherung jederzeit kündigen. Dies macht sie zu einer flexiblen und finanziell vorteilhaften Lösung. Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf kautionsfrei.de.