Von Alexander Sieverts · Zuletzt geprüft am
Für eine erfolgreiche Wohnungssuche ist die Mieterselbstauskunft ein wichtiges Dokument, das Vermieter vor Abschluss des Mietvertrags anfordern. Hier kannst du die Mieterselbstauskunft als PDF- oder Word-Datei kostenlos herunterladen. Außerdem erfährst du, was eine Selbstauskunft genau ist, welche Fragen Vermieter stellen dürfen und ob du zum Ausfüllen verpflichtet bist.
Lade unsere kostenlose Mieterselbstauskunft-Vorlage als PDF oder Word herunter und erhalte praktische Tipps sowie wichtige rechtliche Hinweise.
Unser Tipp: die meisten Vermieter verlangen zusätzlich eine Bonitäts-Auskunft. Lade dir in nur 2 Minuten deinen Bonitätsnachweis für nur 17,90€ herunter.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft, auch als Selbstauskunft für Mieter bezeichnet, enthält wichtige Angaben des Mietinteressenten für den potenziellen Vermieter. Du gibst damit Aufschluss über deine private und wirtschaftliche Situation. Die Auskunft erfolgt meist schriftlich mittels PDF oder Word-Dokument. Grundsätzlich ist dieses Dokument kostenlos und freiwillig, wird aber in der Praxis fast immer verlangt. Mit einer professionellen Mieterselbstauskunft Vorlage stellst du sicher, dass du nur rechtlich notwendige Angaben machst.
Welche Fragen müssen in der Selbstauskunft beantwortet werden?
Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die das potenzielle Mietverhältnis betreffen. Laut der EU-Datenschutz-Grundverordnung ( DSGVO) gilt immer das Prinzip der Datenminimierung: Die abgefragten, personenbezogene Daten müssen dem „Zweck angemessen“ und unter Heranziehung des verfolgten Zweckes auf das „notwendige Maß“ beschränkt sein ( Art. 5 DSGVO).
Grundsätzlich werden Fragen dabei in drei Phasen unterschieden: die Wohnungsbesichtigung, den Zeitpunkt der Entscheidung für die Wohnung sowie den tatsächlichen Vertragsabschluss.
1. Bei der Wohnungsbesichtigung
In dieser Phase dürfen Vermieter und Immobilienmakler nur wenige Informationen erfragen. Dazu zählen allgemeine Daten zur Identifikation wie Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Adresse, um den Interessenten zu kontaktieren. Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen kann zusätzlich der Wohnungsberechtigungsschein erfragt werden.
Bei der Besichtigung ist es dem Vermieter erlaubt, die persönlichen Angaben mit Hilfe des Personalausweises zu überprüfen. Eine Ausweiskopie darf er allerdings nicht erstellen. In dieser Einstiegsphase benötigst du somit noch keine schriftliche Auskunft oder einen Bonitätsnachweis.
2. Nach Besichtigung der Wohnung
Will der Mietinteressent nach der Wohnungsbesichtigung diese anmieten, kommt die Mieterselbstauskunft ins Spiel. Folgende Auskünfte dürfen hier von dir verlangt werden:
- Die Anzahl und das jeweilige Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
- Informationen zum Familienstand
- Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
- Nettoeinkommen
- Haustiere (Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht.)
- Ob das Sozialamt die Mietkosten trägt
- Ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
- Ob Mitschulden aus vorherigen Mietverhältnissen vorliegen
- Ob eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben wurde
Die kostenlose PDF-Vorlage von itsmydata bündelt all diese Informationen in einem Formular. Du kannst das Formular digital ausfüllen und anschließend ausdrucken und unterschreiben.
3. Auswahl der Kandidaten für die Wohnung
Hat der Vermieter eine Auswahl an Kandidaten getroffen, darf er zusätzlich folgende Details von dir erfragen:
- Einkommensnachweis (Bei Angestellten in Form der letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie, bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid, bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch einen Steuerberater)
- Bonitätsauskunft des Mieters. Mit dem persönlichen BonitätsPass von itsmydata kannst du dem Vermieter ganz einfach deine Kreditwürdigkeit nachweisen. Er kostet nur 17,90€ und ist direkt digital verfügbar.
Was darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft nicht fragen?
Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen sind unzulässig. Es kann jedoch in der Praxis vorkommen, dass der Vermieter dich auffordert, einige dieser Fragen zu beantworten. Teilweise sind diese Fragen sogar mit Diskriminierung oder Rassismus verbunden, weshalb du sie auf keinen Fall beantworten solltest. Dazu zählen Fragen nach:
- Der Familienplanung (Heiratsabsicht, Schwangerschaft oder Kinderwünsche)
- Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften
- Vorstrafen und laufenden strafrechtlichen Ermittlungen
- Religionsangehörigkeit
- Der Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit
- Angaben zum Vormieter
- Hobbies oder Musikgeschmack
- Krankheiten und Behinderungen
- Sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität
Mit der kostenlosen Word-Vorlage für die Mieterselbstauskunft von itsmydata gehst du sicher, dass du keine der unzulässigen Fragen beantworten musst. Sollte dir ein Vermieter ein Formular vorlegen, welches eine der unzulässigen Fragen enthält, hast du das Recht, ihn darauf hinzuweisen und diese Fragen nicht zu beantworten. Mit der Vorlage von itsmydata bist du jedoch immer auf der sicheren Seite und schützt deine personenbezogenen Daten!
Darf ich in der Mieterselbstauskunft schummeln?
Grundsätzlich muss der Mieter dem Vermieter alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Lügt der Mieter bei zulässigen Fragen, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags.
Dies gilt jedoch nur bei Informationen und Angaben, die der Vermieter im Rahmen der Mieterselbstauskunft erfragen darf. Hat der Mieter bei unzulässigen Fragen gelogen, ergeben sich daraus keine rechtlichen Konsequenzen. Sollte dich dein Vermieter mit unzulässigen Fragen konfrontieren, solltest du ihn darauf hinweisen und alternativ die kostenlose PDF-Vorlage von itsmydata verwenden. Somit machst du nur zulässige Angaben und musst nicht lügen.
Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?
Im Rahmen der sogenannten Aufklärungspflicht muss der Mieter auf das Vorliegen bestimmter Situationen hinweisen, ohne dass er danach gefragt wird. Dies ist der Fall, wenn:
- die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt.
- die Mieter im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. vom Jobcenter) übernommen wird.
- über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Wann brauche ich welche Dokumente und woher bekomme ich sie?
Für den Besichtigungstermin reicht in der Regel der Personalausweis, bei einer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnung sollte außerdem noch der Wohnberechtigungsschein mitgebracht werden. In dieser Phase musst du keine weiteren Dokumente vorlegen.
Besteht nach Besichtigung der Wohnung Interesse diese zu mieten, benötigt der Vermieter das Dokument. itsmydata möchte dich und deine Daten schützen. Mit dem vorgefertigten Formular für die freiwillige Selbstauskunft gibst du nur die Informationen an, die du wirklich angeben solltest: lade dir einfach die Word-Vorlage herunter und drucke sie aus oder fülle die Selbstauskunft direkt im PDF aus und drucke sie anschließend aus.
Neben diesem Formular fragen Vermieter fast immer nach einem Einkommensnachweis und einer Bonitäts-Auskunft. Diese dient dazu, dem Vermieter deine Zahlungsfähigkeit zu belegen. Es ist ein digitaler Nachweis deiner Kreditwürdigkeit auf Basis öffentlich verfügbarer Negativdaten. Hier bei itsmydata findest du nicht nur ein Formular zur Selbstauskunft sondern auch die Möglichkeit, dir einen Bonitätsnachweis zu besorgen.
Alternative zur Mietkaution: Mietkautionsversicherung
Ein weiteres nützliches Dokument, das dir bei der Anmietung einer Wohnung helfen kann, ist eine Mietkautionsversicherung. Anstatt eine hohe Summe als Barkaution zu hinterlegen, kannst du eine Bürgschaftsurkunde verwenden, die deinem Vermieter als Sicherheit dient.
Diese Versicherung ist besonders praktisch, wenn die Kaution deiner alten Wohnung noch nicht zurückgezahlt wurde, du aber bereits eine neue Kaution stellen musst. Mit der Mietkautionsversicherung zahlst du eine geringe jährliche Gebühr, behältst dein Geld und kannst die Versicherung jederzeit kündigen. Dies macht sie zu einer flexiblen und finanziell vorteilhaften Lösung. Weitere Informationen zu dem Thema findest du auf kautionsfrei.de.
Wer die Mietkaution nicht als Versicherung absichern möchte, kann stattdessen ein Mietkautionskonto eröffnen und das Geld selbst verwahren.
Mieterselbstauskunft oder Bonitätsauskunft: was braucht der Vermieter wirklich?
Die Mieterselbstauskunft und die Bonitätsauskunft werden häufig durcheinandergebracht, haben aber unterschiedliche Funktionen. Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das du selbst ausfüllst. Sie gibt dem Vermieter einen Überblick über deine persönliche und wirtschaftliche Situation, zum Beispiel Einkommen, Beschäftigung und Haushaltsgröße.
Die Bonitätsauskunft ist dagegen ein geprüfter Nachweis deiner Zahlungsfähigkeit. Sie zeigt, ob Negativeinträge vorliegen, und basiert auf öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten). Vermieter erhalten damit ein objektives Bild deiner Kreditwürdigkeit, ohne dass du private Details offenlegen musst.
Für die Wohnungsbesichtigung reicht in der Regel der Personalausweis und die Mieterselbstauskunft. Sobald der Vermieter eine Entscheidung treffen will, verlangt er aber meist zusätzlich eine Bonitätsauskunft. Wer beide Unterlagen vorweisen kann, signalisiert Seriosität und steigert deutlich seine Chancen auf die Wohnung.
Den digitalen Bonitätsnachweis in Echtzeit
Mit dem itsmydata BonitätsPass erhältst du deine Bonitätsauskunft in rund zwei Minuten digital und ohne Papierkram. Du musst keine Bank ausdrucken oder auf eine Postzustellung warten. Der Nachweis ist sofort verfügbar und kann direkt an den Vermieter weitergegeben werden.
Was darf ein Vermieter vom Mieter verlangen und was nicht?
Vermieter dürfen nur das erfragen, was für die Vermietungsentscheidung wirklich nötig ist. Zulässig sind Name und Anschrift, Angaben zur Anzahl der einziehenden Personen, ein Einkommensnachweis der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und ein aktueller Bonitätsnachweis. Unzulässig sind dagegen Fragen nach Religion, Herkunft, Familienplanung, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen oder einer Schwangerschaft. Solche Fragen darfst du unbeantwortet lassen oder sogar falsch beantworten, ohne dass daraus später ein Kündigungsgrund entsteht. Auch Kontoauszüge im Original oder eine vollständige Kopie deines Ausweises muss niemand herausgeben. Faustregel: Alles, was die Frage „Kannst du die Miete zahlen?" beantwortet, ist erlaubt. Alles Persönliche darüber hinaus nicht.
FAQ zur Mieterselbstauskunft
Wo finde ich eine kostenlose Mieterselbstauskunft-Vorlage?
Bei itsmydata kannst du die Mieterselbstauskunft kostenlos als PDF oder Word-Datei herunterladen. Die Vorlage enthält alle rechtlich zulässigen Felder für Vermieter und ist sofort einsatzbereit, ohne Registrierung.
Welche Fragen darf der Vermieter stellen und welche nicht?
Zulässig sind Fragen zu Einkommen, Beschäftigung, Haushaltsgröße, Insolvenz und Mietschulden. Unzulässig sind Fragen zu Familienplanung, Religion, Herkunft, Vorstrafen, Krankheiten oder sexueller Orientierung. Diese musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.
Kann ich meine Bonität vor der Wohnungsbesichtigung prüfen?
Ja. Mit dem BonitätsPass von itsmydata erhältst du in rund zwei Minuten einen digitalen Bonitätsnachweis für 17,90 €. So kannst du Vermietern deine Zahlungsfähigkeit direkt bei der Besichtigung belegen und dich vom Bewerberfeld abheben.
Was muss in eine Mieterselbstauskunft?
In eine Mieterselbstauskunft gehören deine persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), Angaben zum Beruf und Arbeitgeber, dein regelmäßiges Nettoeinkommen, die Zahl der einziehenden Personen sowie die Erklärung, dass keine Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen bestehen. Nicht hinein gehören Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Krankheiten. Diese sind unzulässig und du musst sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. Unsere kostenlose Vorlage als PDF und Word enthält ausschließlich zulässige Felder.
Ist eine Mieterselbstauskunft verpflichtend?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, die Angaben sind freiwillig. In der Praxis verlangen die meisten Vermieter sie aber, und wer sie nicht ausfüllt, hat bei mehreren Bewerbern kaum eine Chance. Wichtig: Was du angibst, muss wahr sein. Falsche Angaben zu zulässigen Fragen, etwa zum Einkommen, können den Vermieter später zur Anfechtung des Mietvertrags berechtigen.
Braucht man eine SCHUFA für die Wohnung?
Eine Selbstauskunft allein reicht Vermietern meist nicht, zusätzlich wird ein Bonitätsnachweis erwartet. Das muss aber keine vollständige Auskunft mit deiner gesamten Vertragshistorie sein: Zulässig ist nur der Nachweis über Zahlungsstörungen. Mit dem BonitätsPass von itsmydata erstellst du diesen Nachweis in wenigen Minuten.
Den itsmydata BonitätsPass für deinen Erfolg nutzen
Wenn du bei der Wohnungsbesichtigung einen bleibenden Eindruck hinterlassen willst, benötigst du mehr als nur eine Mieterselbstauskunft. Mit dem itsmydata BonitätsPass weist du deine Zahlungsfähigkeit seriös nach. Der Pass basiert auf öffentlich verfügbaren Negativdaten und wird von Vermietern deutschlandweit akzeptiert.
Zusammen mit der MieterMappe bist du bestens für den nächsten Besichtigungstermin gerüstet. Du präsentierst dich als transparenter und verlässlicher Bewerber, was deine Chancen auf dem Wohnungsmarkt deutlich erhöht.
Kurz gesagt: Die Mieterselbstauskunft funktioniert am besten, wenn alle relevanten Nachweise vollständig, aktuell und direkt teilbar sind.
