Mietvertrag – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

30.07.2026
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Von Marco Pawlowski · Zuletzt geprüft am 30.07.2026

Ein Mietvertrag wird in vielen Situationen benötigt. Gerade der Mietvertrag für Wohnraum ist eine beliebte Abwandlung dieser Vertragsart. Was es dabei zu beachten gilt und welche Dokumente vor und nach dem Vertragsabschluss noch wichtig sind, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem stellen wir dir eine kostenlose PDF- sowie Word-Vorlage eines Mietvertrags zur Verfügung.

Mietvertrag - keine Vorlage? Kein Problem!

Endlich wurde eine geeignete Person für die Wohnungsübernahme gefunden. Eine Sache gibt es aber vorher noch zu klären: der Mietvertrag muss unterschrieben werden. Was aber, wenn noch gar kein Mietvertrag vorliegt?

Wir stellen dir eine kostenlose Mietvertragsvorlage im PDF-Format zur Verfügung. Diese kann bequem direkt im Browser ausgefüllt und anschließend heruntergeladen und weitergeleitet werden. Zudem stellen wir zusätzlich eine kostenlose Word-Vorlage zur Verfügung, um den Mietvertrag individuell anpassen zu können.

Die Wohnung wird zum ersten Mal vermietet? Worauf es inhaltlich bei einem Mietvertrag ankommt, haben wir dir im Folgenden zusammengefasst.

Mietvertrag - was steht drin?

Bei der Erstellung sowie Verwendung eines vorgefertigten Mietvertrags gilt es einige Eckpunkte zu beachten. Wie bei Verträgen üblich, ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Parteien des Mietverhältnisses. Die beiden Parteien heißen in diesem Fall „Vermieter“ und „Mieter“.

Der Inhalt sowie die Hauptpflichten des Mietvertrags sind im §535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten. Demnach besteht die Hauptpflicht des Vermieters darin, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache – also der Wohnung – für den vereinbarten Zeitraum zu gewähren und diese Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Was genau ein vertragsgemäßer Zustand ist, muss entsprechend im eigentlichen Vertrag geklärt werden. Dazu später mehr. Der Mieter hingegen hat die Pflicht, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.

Gut zu wissen: eine Mietkaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Deshalb muss dies vertraglich vereinbart werden. Sie darf jedoch nicht drei Monatskaltmieten übersteigen.

Folglich müssen diese beiden Parteien natürlich im Mietvertrag aufgeführt sein. Zusätzlich muss die genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung, auch Mietgegenstand genannt, vermerkt werden. Auch das Stockwerk und die Lage der Wohnung müssen Erwähnung finden. Natürlich ist eine weitere wichtige Komponente eines Mietvertrags der vereinbarte oder bestimmbare Mietbetrag, auf den sich die beiden Vertragspartner geeinigt haben.

Übrigens: die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten, für den Sie berechnet ist. Dies ist in §556b BGB geregelt.

Außerdem muss ein Mietvertrag den Beginn des Mietverhältnisses und die Unterschriften aller Vertragsparteien enthalten, sofern der Vertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Um dir einen besseren Überblick zu geben, findest du im Folgenden nochmal alle relevanten Eckpunkte eines Mietvertrags aufgelistet:

  • Nennung aller Vertragsparteien
  • Genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung inklusive Stockwerk und Wohnungslage
  • Vereinbarter oder bestimmbarer Mietbetrag
  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Unterschriften aller Vertragsparteien (falls Mietvertrag schriftlich geschlossen wurde)

Unter Beachtung all dieser Punkte steht der erfolgreichen – und vor allem gültigen – Unterzeichnung des Mietvertrags nichts mehr im Wege.

Befristeter Mietvertrag, Staffel- und Indexmiete

Nicht jeder Mietvertrag läuft unbefristet. Ein Zeitmietvertrag ist nur wirksam, wenn der Vermieter den Befristungsgrund bereits bei Vertragsschluss schriftlich nennt – etwa Eigenbedarf oder eine geplante Sanierung (§ 575 BGB). Fehlt dieser Grund, gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.

Bei der Miethöhe gibt es neben der klassischen Festmiete zwei Sonderformen:

  • Staffelmiete: Die Miete steigt zu vorher festgelegten Zeitpunkten um einen festen Betrag. Jede Staffel muss im Vertrag beziffert sein und darf frühestens nach zwölf Monaten greifen (§ 557a BGB).
  • Indexmiete: Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes gekoppelt und wird angepasst, wenn sich der Index verändert (§ 557b BGB).

Wichtig: Neben Staffel- oder Indexmiete sind zusätzliche Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ausgeschlossen. Auch eine Befristung des Kündigungsrechts darf vier Jahre nicht überschreiten.

Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

Viele Mietverträge enthalten Formulierungen, die vor Gericht keinen Bestand haben. Eine unwirksame Klausel entfällt ersatzlos – der restliche Vertrag bleibt aber gültig. Diese Punkte solltest du vor der Unterschrift prüfen:

  • Starre Fristen für Schönheitsreparaturen („alle drei Jahre streichen“) sind unwirksam. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben, muss der Mieter in der Regel gar nicht renovieren.
  • Endrenovierungsklauseln, die unabhängig vom Zustand der Wohnung zum Streichen beim Auszug verpflichten.
  • Kündigungsausschluss über vier Jahre hinaus.
  • Kaution über drei Nettokaltmieten oder die Pflicht, sie in einer Summe zu zahlen.
  • Pauschales Tierhaltungsverbot – Kleintiere sind immer erlaubt, bei Hunden und Katzen ist eine Einzelfallabwägung nötig.
  • Generelles Untervermietungsverbot – bei berechtigtem Interesse besteht ein Anspruch auf Erlaubnis (§ 553 BGB).

Im Zweifel lohnt sich ein Blick in unsere kostenlose Vorlage: Sie enthält nur Regelungen, die der aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

Weitere wichtige Dokumente abseits des Mietvertrags

Abgesehen vom Mietvertrag wird vor dem endgültigen Abschluss des Kapitels „Wohnungssuche“ noch ein weiteres Dokument benötigt: die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist notwendig, um deinen neuen Wohnort bei der zuständigen Meldebehörde einzutragen. Zum Thema Wohnungsgeberbestätigung haben wir ebenfalls einen ausführlichen Artikel verfasst. Außerdem gibt es auch dieses Dokument kostenlos als PDF zum Download!

Vor dem Zustandekommen des Mietvertrags gibt es noch weitere wichtige Dokumente, die es zu beachten gilt. Dazu gehören

Auch zu jedem dieser Dokumente findest du in unserem Blog einen passenden Artikel inklusive kostenloser PDF-Vorlage. Reinlesen lohnt sich!

Vor dem Mietvertrag – die smarte Bonitätsauskunft

Um eine geeignete Person für das Mietverhältnis zu finden, empfiehlt es sich, zunächst eine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters einzuholen. Diese Informationen befinden sich in einer Bonitätsauskunft. itsmydata bietet mit dem BonitätsPass einen digitalen Bonitätsnachweis, der in wenigen Minuten vorliegt.

Der BonitätsPass bündelt aktuelle Zahlungsdaten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten) und stellt sie übersichtlich dar. Der Pass zeigt dir und Dritten, ob Negativmerkmale vorliegen. Damit erhält man auf einen Blick sämtliche benötigten Informationen, um sich ein Bild über die Bonität des Mietinteressenten zu machen. Mit dem auf jedem Pass vorhandenen QR-Code kann die Echtheit der darauf enthaltenen Daten geprüft werden.

Die Abfrage erfolgt bei der Bestellung mit einem Klick. Dies erleichtert den Anfrageprozess für den Mietinteressenten. Eine weitere Erleichterung: die Daten liegen bereits nach wenigen Minuten digital vor.

Der BonitätsPass kann somit bereits nach wenigen Minuten weitergeleitet werden.

Warum also bei der nächsten Wohnungsausschreibung nicht einfach den BonitätsPass als Bonitätsnachweis verlangen? Ausprobieren lohnt sich!

Abseits des Mietvertrags – Wissenswertes rund um Bonität, Daten und Rechte

In unserem Blog finden sich viele interessante Beiträge zu den Themen Bonität, Daten und Rechte. So erfährst du im Bereich „Deine Bonität“ unter anderem die Bedeutung von Kreditwürdigkeit und Bonität und wie du deine Schufa-Selbstauskunft kostenlos online anfordern kannst. In der Rubrik „Deine Daten“ finden sich Beiträge zu dem Unterschied zwischen persönlichen und personenbezogenen Daten und wie man kostenlos seine Punkte in Flensburg abfragen kann. Zu guter Letzt findest du im Bereich „Deine Rechte“ viele aufschlussreiche Artikel zum Thema DSGVO und deine damit verbundenen Rechte. Scroll doch mal ein bisschen durch unseren Blog, bestimmt sind noch einige interessante Artikel für dich dabei!

BonitätsPass für deinen Mietvertrag

Bei der Wohnungssuche entscheidet oft die Bonität. Wer dem Vermieter direkt einen nachvollziehbaren Bonitätsnachweis vorlegt, signalisiert Zuverlässigkeit und wird schneller ernst genommen. Der itsmydata BonitätsPass holt aktuelle Zahlungsdaten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten) und bereitet sie als übersichtliches digitales Dokument auf.

Warum sich der BonitätsPass lohnt:

  • Er ist in wenigen Minuten verfügbar und kann sofort an den Vermieter weitergegeben werden.
  • Er funktioniert als begleitender Nachweis zur Mieterselbstauskunft und zum Mietvertrag.
  • Die Prüfung erfolgt digital, ohne Post oder Wartezeit.
  • Du behältst die Kontrolle darüber, wem du deine Daten zeigst.

Wenn du den Mietvertrag unterschreibst, ist es ein großer Vorteil, den BonitätsPass bereits in der Bewerbungsmappe oder beim Vertragsgespräch dabei zu haben. So schaffst du Vertrauen und hebst dich von anderen Interessenten ab.

Häufige Fragen zum Mietvertrag

Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?

Nein. Ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig. Bei einer Befristung über ein Jahr ist die Schriftform aber zwingend (§ 550 BGB) – sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Was muss zwingend im Mietvertrag stehen?

Vertragsparteien, genaue Bezeichnung der Wohnung inklusive Stockwerk und Lage, Mietbetrag, Beginn des Mietverhältnisses und die Unterschriften aller Parteien.

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Ist die Mietvertrag-Vorlage von itsmydata kostenlos?

Ja. Du kannst die Vorlage als PDF oder Word-Datei kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen.

Welche Unterlagen verlangt der Vermieter zusätzlich?

In der Regel Mieterselbstauskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und einen Bonitätsnachweis – etwa den BonitätsPass.

Wann ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam?

Zum Beispiel starre Fristen für Schönheitsreparaturen oder ein pauschaler Kündigungsausschluss über vier Jahre hinaus. Unwirksame Klauseln entfallen, der restliche Vertrag bleibt gültig.

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