Du möchtest ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren? Dann könnte ein Untermietvertrag für dich interessant werden. Im folgenden Artikel stellen wir dir nicht nur eine kostenlose PDF-Vorlage zur Verfügung, sondern geben dir wichtige Infos zum Thema Untermietvertrag an die Hand.
Untermietvertrag - wann kann ich ihn brauchen?
Es gibt Situationen, in denen man für kurze bis mittelfristige Zeit keine Verwendung für die aktuelle Wohnung hat, diese aber langfristig trotzdem nach wie vor bewohnen möchte. Beispielsweise steht ein Auslandssemester an. Natürlich möchte man in diesen sechs Monaten nicht sowohl für die Wohnung in der Wahlheimat als auch für die Wohnung in der alten Heimat Miete bezahlen. Auch ein Hinzuziehen des/der Lebenspartnerin könnte eine Veränderung im Wohngefüge herbeiführen. Genau für solche Fälle eignet sich ein Untermietvertrag.
Damit bei dem Abschluss dieses Vertrages auch nichts schiefgeht, erfährst du nun genauer, aus welchen Bestandteilen sich dieser zusammensetzt.
Zu beachten: Der Untermietvertrag ist dem regulären Mietvertrag gleichgestellt, wodurch sich auch die gleichen Rechte und Pflichten für die involvierten Parteien ergeben. Gerne kannst du dich in unserem Beitrag zum Thema Mietvertrag weiterführend über diese Rechte und Pflichten informieren.
Untermietvertrag - was gehört rein?
Folgende Elemente muss ein Untermietvertrag mindestens enthalten:
- Namen aller Vertragsparteien
- Adresse der Wohnung
- Mietbeginn
- Mietdauer
- Miethöhe inkl. Nebenkosten
- Kautionsbetrag
- Art des Mietverhältnisses (unbefristet/befristet)
- Kopie der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters
- Anzahl der überlassenen Schlüssel zur Wohnung
- Verbot der Unter-Untervermietung
- Schadenregulierung
- Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regeln hinsichtlich Schönheitsreparaturen
- Rückgabe der Mietsache
- Unterschriften aller Vertragspartner
Wenn diese Aspekte im Untermietvertrag geklärt werden, kann einer Untervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen – sofern vorab die Erlaubnis des Vermieters eingeholt wurde.
Übrigens: der Untermietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht zu empfehlen. Mit unserer kostenlosen PDF-Vorlage bist du da definitiv auf der sicheren Seite.
Untermietvertrag - wann kommt er zustande?
Bevor der Untermietvertrag vorgelegt werden kann, muss der Vermieter die Untervermietung zunächst überhaupt erlauben. Die Erlaubnis der Vermieters einzuholen, ist unglaublich wichtig, da er dem Mieter gegebenenfalls fristlos kündigen darf, wenn diese Anfrage nicht erfolgt. Die Einholung der Vermietererlaubnis sollte schriftlich erfolgen. Darin sollten die wichtigsten Informationen über den potenziellen Untermieter aufgelistet werden, z.B. Name, Beruf, die Beziehung des Mieters zum Untermieter.
Zusätzlich sollte in der Erlaubnisanfrage das berechtigte Interesse geäußert werden. Dadurch kann der Vermieter prüfen, ob er eventuell sogar verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.
Bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses ist der Vermieter nämlich gemäß §553 BGB verpflichtet, dem Wunsch nach Untermiete nachzukommen. Basierend auf geltender Rechtssprechung wären Beispiele hierfür:
- Entlastung von berufsbedingt entstehenden Reise- sowie Wohnkosten, wenn die Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gelegen ist und dort ebenfalls eine Wohnung angemietet ist
- Mehrjähriger berufsbedingter Auslandsaufenthalt
- Änderung der finanziellen Lebensumstände, z.B. durch Trennung und Auszug eines Ehepartners
- Vorbeugung zunehmender Vereinsamung des Mieters nach dem Auszug der Kinder
- Gründung einer Wohngemeinschaft
- Geringere Nutzung der Wohnräume wegen Auszug oder Todesfall eines Mietmieters
- Aufnahme eines Pflegefalls
Wichtig: das berechtigte Interesse darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.
Da du jetzt weißt, wann ein Untermietvertrag zustande kommen kann, gilt es noch die Frage zu klären, unter welchen Umständen dieser Vertrag nicht zulässig ist.
Untermietvertrag - wann ist er unzulässig?
Der Vermieter kann das Zustandekommen eines Untermietvertrags in gewissen Fällen ablehnen, insbesondere wenn die Überlassung der Wohnung unzumutbar ist. Gemäß §553 Abs.1 S.2 ist eine Untervermietung für den Vermieter unzumutbar, wenn:
- der Untermieter mit dem Vermieter oder anderen Mietern zerstritten ist.
- der Untermieter den Hausfrieden stört.
- die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird.
Ist keiner dieser Punkte erfüllt, sollte einem Untermietvertrag jedoch nichts im Wege stehen.
Weitere wichtige Dokumente rund um das Thema Wohnen
Abgesehen vom Untermietvertrag werden über die Dauer der Bewohnung einer Mietsache verschiedene weitere Dokumente benötigt. Auch für diese Dokumente findest du bei uns interessante Artikel, die alle ebenfalls eine kostenlose PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen enthalten. Egal ob vor oder direkt nach dem Einzug oder Auszug, folgende Artikel und Dokumente könnten für dich interessant sein:
Für die nächste Wohnungssuche: Bonität erfragen
Wenn der nächste Umzug geplant ist und die Wohnungssuche beginnt, ist es ratsam eine Bonitätsauskunft einzuholen, da die meisten Vermieter eine solche verlangen. Hier möchten wir dir unseren BonitätsPass ans Herz legen. Dieses beinhaltet die Informationen von gleich drei Auskunfteien – Creditreform Boniversum, Experian (Infoscore Consumer Data) und Regis24 – und stellt diese übersichtlich dar. Deine sensiblen Daten werden dadurch gegenüber Dritten geschützt, da im BonitätsPass nur die wirklich relevanten Daten aufgelistet werden.