Nachdem der geeignete Mieter gefunden wurde, steht als nächstes die Wohnungsübergabe an. Dafür benötigt man ein Wohnungsübergabeprotokoll. Das entsprechende Muster zum Übergabeprotokoll kannst du hier kostenlos im Word- und PDF-Format herunterladen.

Das Wohnungsübergabeprotokoll - Vorschaubild der kostenlosen Word- und PDF-Vorlage

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, das beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus erstellt wird. Das Protokoll enthält alle wichtigen Informationen über den Zustand und den Inhalt der Wohnung. Damit beide Seiten den Übergabezustand bestätigen und ein rechtlicher Schutz für beide Parteien besteht, muss das Protokoll von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Übergabeprotokoll der Wohnung kann beim Auszug als Beweis der Wohnungsübergabe dienen und beschreibt alle Schäden, die in der Wohnung vorhanden sind.

Welche Bestandteile hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Informationen über den Vermieter und den Mieter
  • Datum der Übergabe
  • Information, ob Mängel vorliegen
  • Liste der Einrichtungsgegenstände
  • Beschreibung der Räumlichkeiten, einschließlich der Wände, Böden, Fenster, Türen und sonstiger Einrichtungsgegenstände
  • Beschreibung des Zustands der Wohnung und aller Einrichtungsgegenstände
  • Unterschriften der Parteien als Bestätigung der Übergabe
  • Fotos oder Videos als Beweis des Zustands der Wohnung

Was passiert, wenn im Wohnungsübergabeprotokoll Mängel enthalten sind?

Laut §535 Abs.1 des BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung dem Mieter mangelfrei zu überlassen. Zum Einzug sollten also im Idealfall keine Mängel im Übergabeprotokoll enthalten sein. Wenn im Übergabeprotokoll Mängel oder Schäden enthalten sind, kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für eine etwaige Reparatur oder den Austausch der beschädigten Gegenstände in Rechnung stellen. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, den Schaden mit anderen Beweismitteln zu beweisen, um eine Kostenerstattung oder eine Preisminderung zu erhalten.

Hierbei gilt zu beachten, dass Mängel, die während des vertragsgemäßen Gebrauchs entstanden sind, vom Mieter nicht zu vertreten sind (siehe §538 BGB). Anders verhält es sich, wenn die Herbeiführung des Mangels oder Schadens mutwillig geschieht (siehe §280 BGB).

Um Probleme zu vermeiden, sollte das Wohnungsübergabeprotokoll sorgfältig angefertigt und von beiden Parteien nochmals überprüft werden. Dann steht einem guten Vermieter-Mieterverhältnis nichts im Wege.

Weitere wichtige Dokumente abseits des Wohnungsübergabeprotokolls

Zusätzlich zum Übergabeprotokoll gibt es bekanntlich noch weitere essentielle Unterlagen. Auch diese kannst du dir kostenlos als Word- und PDF-Muster herunterladen. Diese findest du im Folgenden verlinkt:

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