Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen? Erfahre, welche Bonitätsnachweise zulässig sind und welche Alternativen es gibt.
Aktualisiert am 21. Mai 2024
Key Facts zur Mieterselbstauskunft
- Rechtliche Basis: Die Zulässigkeit von Bonitätsabfragen stützt sich auf das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO sowie § 242 BGB (Treu und Glauben).
- Zeitpunkt: Laut Datenschutzbeauftragten (z.B. LfDI Baden-Württemberg) dürfen Bonitätsunterlagen erst bei ernsthaftem Mietinteresse angefordert werden, nicht zur bloßen Besichtigung.
- Datenumfang: Das Prinzip der Datensparsamkeit nach Art. 5 DSGVO verbietet die Abfrage einer vollen Eigenauskunft; nur die Information über Zahlungsstörungen ist zulässig.
- Löschpflicht: Vermieter müssen Mieterdaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gemäß DSGVO-Vorgaben zeitnah löschen (i.d.R. nach 3 bis 6 Monaten).
Key Takeaways
- Der Vermieter darf keine vollständige SCHUFA-Auskunft mit allen Details verlangen — zulässig ist nur eine Auskunft zur Zahlungsfähigkeit.
- Die passende Form ist die sogenannte Bonitätsauskunft (Vermieterauskunft): Diese zeigt, ob Zahlungsstörungen vorliegen — nicht die kompletten Vertragsdaten des Mieters.
- Fragen nach Schwangerschaft, Religion, Parteizugehörigkeit oder Vorstrafen sind unzulässig. Darauf müssen Mietinteressenten nicht wahrheitsgemäß antworten.
- Eine Bonitätsauskunft dürfen Sie erst vorlegen müssen, wenn die Anmietung konkret bevorsteht — nicht schon beim Massenbesichtigungstermin.
- Mit dem BonitätsPass von itsmydata weisen Mieter ihre Zahlungsfähigkeit in Echtzeit nach, ohne Scoring und ohne Wochen Wartezeit.
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Kurz gesagt: Der Vermieter darf einen Nachweis über die Zahlungsfähigkeit verlangen — aber nicht jede beliebige Auskunft. Rechtlich zulässig ist die Frage nach der Bonität, weil der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, dass die Miete zuverlässig gezahlt wird. Dies stützt sich unter anderem auf den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB. Nicht zulässig ist es jedoch, Mietern sämtliche Daten aus einer Vollauskunft abzuverlangen.
Der Unterschied ist wichtig. Eine Vollauskunft enthält die gesamte Vertragshistorie: Girokonten, Kreditkarten, Mobilfunkverträge, Ratenkäufe. Für die Frage „Zahlt dieser Mieter zuverlässig?“ ist das schlicht zu viel. Die Datenschutzaufsichtsbehörden sowie die DSGVO vertreten seit Jahren die Linie der Datensparsamkeit. Es darf nur der Teil weitergegeben werden, der für das Mietverhältnis relevant ist — also das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Zahlungsstörungen.
Praktisch heißt das: Mietinteressenten legen eine Bonitätsauskunft vor, keine Vollauskunft. Und Sie als Vermieter verlangen diese erst dann, wenn die Anmietung konkret ansteht.
Was der Vermieter sehen darf — und was nicht
Ein Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an drei Dingen: der Identität, der Zahlungsfähigkeit und der Information, ob gegen den Mieter Mietschulden bestehen. Alles andere geht ihn nichts an.
Zulässig sind Fragen nach:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Beruf und Arbeitgeber sowie der Art des Arbeitsverhältisses
- Höhe des regelmäßigen Nettoeinkommens
- Anzahl der einziehenden Personen
- Bestehenden Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen
- Laufender Privatinsolvenz oder abgegebener Vermögensauskunft
Unzulässig sind Fragen nach:
- Schwangerschaft oder Kinderwunsch
- Religionszugehörigkeit, Parteimitgliedschaft, Gewerkschaftszugehörigkeit
- Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis
- Krankheiten, Behinderungen, sexueller Orientierung
- Hobbys, Musikinstrumenten oder Freizeitverhalten
Auf unzulässige Fragen müssen Mietinteressenten nicht wahrheitsgemäß antworten. Eine falsche Antwort auf eine unzulässige Frage berechtigt den Vermieter später nicht zur Kündigung oder Anfechtung — das ist gefestigte Rechtsprechung.
Was sieht der Vermieter in einer Bonitätsauskunft?
Wenn ein Mieter eine Bonitätsauskunft vorlegt, sieht der Vermieter im Wesentlichen zwei Dinge: ob Zahlungsstörungen zur Person gespeichert sind, und in vielen Fällen einen Scorewert in Prozent oder als Ampel.
Was er nicht sehen sollte: einzelne Vertragsverhältnisse, Kontostände, Kreditsummen, Anfragen von Banken. Wenn ein Mieter eine Auskunft ausgehändigt bekommt, die diese Details enthält, sollte er diese nicht so weitergeben — sondern die nicht relevanten Positionen schwärzen oder eine Auskunftsform nutzen, die von vornherein nur das Nötige enthält. Dies entspricht dem Ziel, einen sauberen Bonitätscheck zu gewährleisten.
Genau an dieser Stelle wird es für viele Mieter unangenehm: Sie legen aus Zeitdruck eine Vollauskunft vor, weil die Wohnung sonst weg ist — und geben damit deutlich mehr preis als nötig.
Wann Mieter eine Bonitätsauskunft vorlegen müssen
Nicht bei der Besichtigung. Der Bewerbungsprozess für eine Wohnung läuft in Stufen, und die Datenerhebung darf diesen Stufen folgen:
- Besichtigungstermin: Zulässig sind allenfalls Name und Kontaktdaten. Eine Bonitätsauskunft darf hier nicht verlangt werden.
- Engere Auswahl: Jetzt darf der Vermieter nach Beruf, Einkommen und Zahl der Bewohner fragen.
- Konkrete Anmietung steht bevor: Erst jetzt ist die Bonitätsauskunft zulässig — zusammen mit Einkommensnachweisen und gegebenenfalls einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
In der Praxis wird das häufig ignoriert. Viele Vermieter fordern schon beim ersten Termin ein komplettes Bewerbungspaket. Mieter sind rechtlich nicht verpflichtet, es dort abzugeben — praktisch verlieren sie damit aber oft die Wohnung. Der bessere Weg ist deshalb, ein sauberes, vollständiges Paket bereitzuhalten, das nur die zulässigen Informationen enthält. Hilfreich ist hierbei auch eine professionelle MieterMappe, um alle Unterlagen geordnet zu präsentieren.
Wie Mieter die Bonität nachweisen, ohne alles offenzulegen
Der BonitätsPass von itsmydata ist genau dafür gemacht. Er weist die Zahlungsfähigkeit nach, ohne dass die gesamte Vertragshistorie offengelegt wird.
Drei Punkte machen den Unterschied:
Kein Scoring. Der BonitätsPass arbeitet nicht mit einem statistischen Prognosewert, der aus Wohnort, Alter oder Vertragsanzahl errechnet wird. Er zeigt harte Fakten — ob Zahlungsstörungen dokumentiert sind oder nicht.
Nachvollziehbare Datengrundlage. Grundlage sind öffentliche Schuldner- und Insolvenzverzeichnisse (Hartnegative Zahlungsdaten). Was dort nicht steht, taucht auch im BonitätsPass nicht auf.
In Echtzeit. Kein Postversand, kein Warten auf eine kostenlose Auskunft, die vier Wochen braucht. Der Nachweis wird erstellt, die Identität wird geprüft, und der Mieter hat ein Dokument, das er sofort weitergeben kann. Dies ist besonders wichtig bei einer kurzfristigen Wohnungsbesichtigung.
Für Vermieter ist das ebenso praktisch: Sie bekommen einen aktuellen, verifizierten Nachweis statt eines ausgedruckten PDFs unbekannten Alters.
Für Vermieter: Was Sie rechtssicher verlangen dürfen
Wenn Sie selbst vermieten, gilt für Sie die Kehrseite derselben Regel. Sie dürfen die Zahlungsfähigkeit prüfen, aber Sie dürfen nicht mehr Daten erheben, als für den Mietvertrag erforderlich ist. Ein Verstoß ist kein Kavaliersdelikt — die Datenschutzaufsicht kann Bußgelder verhängen, und unzulässig erhobene Daten sind zu löschen.
Praktische Leitlinie für Ihren Auswahlprozess:
- Fordern Sie Bonitätsnachweise erst von den Bewerbern an, die tatsächlich in die engere Wahl kommen.
- Verlangen Sie eine Bonitätsauskunft, keine Vollauskunft.
- Löschen Sie die Unterlagen aller Bewerber, die keinen Zuschlag bekommen, unverzüglich.
- Akzeptieren Sie digitale, verifizierte Nachweise — sie sind fälschungssicherer als ein eingescanntes Dokument.
Was tun, wenn die Auskunft Einträge enthält?
Ein Negativeintrag bedeutet nicht automatisch, dass ein Bewerber keine Wohnung bekommt. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird.
Prüfen Sie zuerst, ob der Eintrag korrekt ist. Ein erheblicher Teil der gespeicherten Negativmerkmale ist veraltet, doppelt erfasst oder schlicht falsch. Mieter haben Anspruch darauf, unrichtige Einträge löschen zu lassen. Erledigte Forderungen müssen als erledigt gekennzeichnet und nach Ablauf der Speicherfrist entfernt werden.
Einträge aktiv ansprechen. Ein Vermieter, der einen Eintrag selbst entdeckt, wertet ihn schlechter als einer, dem er vorher erklärt wird. Eine kurze, sachliche Erläuterung mit Beleg über die Erledigung wirkt in der Praxis deutlich besser als Schweigen.
Die anderen Bausteine stärken. Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und ein vollständiges Bewerbungspaket gleichen einen alten Eintrag oft aus.
Welcher Nachweis passt zu welcher Situation?
Nicht jede Bewerbung braucht dasselbe Paket. Als Orientierung:
- Normale Mietwohnung, unbefristeter Job: Bonitätsauskunft plus drei Gehaltsnachweise reichen in der Regel.
- Selbstständig oder freiberuflich: Bonitätsauskunft plus betriebswirtschaftliche Auswertung oder Steuerbescheid des Vorjahres.
- Studium oder Ausbildung: Bonitätsauskunft der eigenen Person plus Bürgschaftserklärung oder Einkommensnachweis der Eltern.
- Umzug aus dem Ausland: Hier fehlt oft jede deutsche Datenhistorie. Ein digitaler Bonitätsnachweis dokumentiert wenigstens, dass keine Zahlungsstörungen vorliegen.
- Nach einer Privatinsolvenz: Restschuldbefreiung mitbringen, dazu die aktuelle Auskunft und einen Einkommensnachweis.
In allen Fällen gilt: Aktualität schlägt Umfang. Ein Nachweis, der heute erzeugt wurde, überzeugt mehr als ein dickes Konvolut aus dem letzten Jahr.
Jetzt Bonität sicher nachweisen
Der BonitätsPass bietet die optimale Lösung für Mieter und Vermieter. Er nutzt als Datenquelle öffentliche Schuldner- und Insolvenzverzeichnisse (Hartnegative Zahlungsdaten) und liefert ein fälschungssicheres Ergebnis ohne unnötige Details. So schützen Mieter ihre Privatsphäre, während Vermieter die notwendige Sicherheit erhalten. Denken Sie immer daran: Ein transparenter Prozess schafft Vertrauen auf beiden Seiten, auch wenn die Frage im Raum steht: Darf Vermieter SCHUFA verlangen?
Fazit
Der Vermieter darf wissen, ob Mieter die Miete zahlen können. Er darf nicht wissen, wie viele Kreditkarten diese haben, bei welcher Bank sie sind oder wie der persönliche Score zustande kommt. Wer diesen Unterschied kennt, gibt weniger preis und bewirbt sich trotzdem erfolgreich. Mit einem digitalen Bonitätsnachweis wie dem BonitätsPass legen Sie genau das vor, was verlangt werden darf — nicht mehr. Und Sie haben das Dokument in wenigen Minuten statt in Wochen vorliegen, ganz gleich, ob und wann ein darf vermieter schufa verlangen.
