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Bonität des Mieters prüfen: Leitfaden für Vermieter 2026

25.08.2026
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6 min read
Vermieter prüft die Bonität eines Mietinteressenten anhand eines BonitätsPass auf dem Tablet
Für Vermieter 100 % kostenlos

Sie fordern den Bonitätsnachweis digital an, der Mietinteressent gibt seine Daten frei — für Sie entstehen keine Kosten.

Die Bonitätsprüfung mit itsmydata ist für Sie als Vermieter kostenlos. Ein Mietausfall kostet Sie schnell mehrere Monatsmieten, dazu Anwalts- und Räumungskosten. Deshalb gehört die Prüfung der Bonität des Mieters zu den wichtigsten Schritten vor der Vertragsunterschrift. Gleichzeitig setzt die DSGVO klare Grenzen: Wer zu früh zu viel abfragt, handelt rechtswidrig. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Nachweise Sie verlangen dürfen, wie Sie die Bonität eines Mietinteressenten in wenigen Minuten prüfen und woran Sie Fälschungen erkennen.

Warum die Bonitätsprüfung über den Mietausfall entscheidet

Die Miete ist Ihre einzige Einnahme aus dem Objekt, die Kosten laufen aber weiter. Bleibt die Zahlung aus, dauert es in der Praxis viele Monate bis zur Räumung. Eine saubere Prüfung vor Vertragsschluss ist damit der wirksamste Schutz, den Sie haben, und deutlich günstiger als jede spätere Durchsetzung.

  • Zahlungsfähigkeit: Reicht das Einkommen dauerhaft für Miete und Nebenkosten?
  • Zahlungsbereitschaft: Gibt es Hinweise auf offene Forderungen oder Zahlungsstörungen?
  • Identität: Ist der Bewerber die Person, die er zu sein vorgibt?

Als Faustregel gilt: Die Kaltmiete sollte etwa ein Drittel des monatlichen Nettoeinkommens nicht überschreiten. Das ist kein Gesetz, aber ein belastbarer Richtwert für die Vorauswahl.

Was Sie rechtssicher verlangen dürfen

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Bei der Wohnungsbesichtigung dürfen Sie nur wenige allgemeine Angaben erheben. Vollständige Nachweise sind erst zulässig, wenn ein Mietvertrag mit genau diesem Bewerber konkret in Betracht kommt.

UnterlageZulässigZeitpunkt
MieterselbstauskunftJa, in angemessenem UmfangVor der Auswahlentscheidung
Einkommensnachweise (3 Monate)JaBei konkretem Vertragsinteresse
BonitätsnachweisJaBei konkretem Vertragsinteresse
MietschuldenfreiheitsbescheinigungJaBei konkretem Vertragsinteresse
Kontoauszüge im OriginalNeinUnzulässig
Fragen zu Familienplanung, Religion, ParteiNeinUnzulässig

Die rechtlichen Details zur Frage, was ein Vermieter fordern darf und was nicht, finden Interessenten in unserem Ratgeber Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?.

DSGVO: Datenminimierung, Löschfristen, Aufbewahrung

Sie verarbeiten mit Selbstauskunft und Nachweisen personenbezogene Daten und sind damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Drei Punkte sollten Sie in jedem Vermietungsprozess einhalten:

  1. Datenminimierung: Nur erheben, was für die Auswahlentscheidung erforderlich ist, und nur beim ernsthaften Kandidaten.
  2. Zweckbindung: Die Daten dürfen ausschließlich für die Prüfung dieses Mietverhältnisses genutzt werden.
  3. Löschung: Unterlagen abgelehnter Bewerber sofort nach der Entscheidung vernichten, digital wie in Papierform.

Ein praktischer Nebeneffekt: Je weniger fremde Dokumente Sie überhaupt speichern, desto geringer ist Ihr Haftungsrisiko. Digitale Nachweise, die Sie nur einsehen und verifizieren statt zu archivieren, sind deshalb auch aus Datenschutz sicht die sauberere Lösung.

Bonität digital abfragen statt PDFs sammeln

Klassische Nachweise haben zwei Schwächen: Sie sind oft veraltet und sie lassen sich nicht prüfen. Mit der Bonitätsabfrage von itsmydata fordern Sie den Nachweis direkt beim Mietinteressenten an. Er gibt die Daten frei, Sie erhalten das Ergebnis in Echtzeit, ohne dass Sie fremde Dokumente dauerhaft speichern müssen.

  • Für Sie als Vermieter kostenlos: keine Gebühren für Anforderung und Erhalt
  • Ergebnis in wenigen Minuten statt Tagen
  • Verifizierte Identität des Mietinteressenten
  • Daten aus öffentlichen Schuldner- und Insolvenzverzeichnissen (Hartnegative Zahlungsdaten)
  • Keine Einwilligungsakrobatik: Der Mietinteressent gibt selbst frei

Fälschungen erkennen: Nachweise verifizieren

Gefälschte Gehaltsabrechnungen und manipulierte Auskünfte sind im angespannten Wohnungsmarkt keine Seltenheit. Prüfen Sie deshalb systematisch:

  • Aktualität: Ist der Nachweis nicht älter als drei Monate?
  • Vollständigkeit: Fehlen Seiten, Seitenzahlen oder Angaben zum Aussteller?
  • Konsistenz: Passen Name, Anschrift und Arbeitgeber zu den übrigen Unterlagen?
  • Prüfbarkeit: Lässt sich der Nachweis online verifizieren oder ist es nur ein PDF?

Ein digitaler Nachweis mit verifizierter Identität schließt genau diese Lücke: Er ist tagesaktuell und gegenprüfbar. Welche Alternativen Mietinteressenten dafür nutzen, erklärt der Ratgeber SCHUFA-Auskunft für Vermieter.

Schritt für Schritt: Bonitätsprüfung im Bewerbungsprozess

  1. Vorauswahl: Kurze Selbstauskunft mit Beschäftigungsart und Anzahl der Personen.
  2. Besichtigung: Keine sensiblen Nachweise einsammeln, nur Kontaktdaten.
  3. Engere Auswahl: Von zwei bis drei Kandidaten Einkommensnachweise und Bonitätsnachweis anfordern.
  4. Prüfung: Nachweise digital verifizieren, Einkommen gegen Miete rechnen.
  5. Entscheidung: Zusage, Vertrag, danach Unterlagen der übrigen Bewerber löschen.

Wer diesen Ablauf einhält, verkürzt die Vermietungsdauer spürbar und bleibt gleichzeitig auf der sicheren Seite des Datenschutzes.

Kostenlos für Vermieter — Sie zahlen nichts für Anforderung und Erhalt des Bonitätsnachweises.

Häufige Fragen

Ist die Bonitätsabfrage für Vermieter wirklich kostenlos?

Ja. Sie zahlen für die Anforderung und den Erhalt des Bonitätsnachweises nichts. Der Mietinteressent gibt seine Daten selbst frei.

Welche Unterlagen darf ich zur Bonitätsprüfung verlangen?

Zulässig sind in der Regel eine Selbstauskunft des Mietinteressenten, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters und ein Bonitätsnachweis. Erst bei ernsthaftem Vertragsinteresse, also nicht bei der ersten Wohnungsbesichtigung.

Darf ich die Unterlagen von allen Interessenten sammeln?

Nein. Nach DSGVO gilt Datenminimierung: Vollständige Nachweise dürfen Sie nur von der Person anfordern, mit der ein Mietvertrag konkret in Betracht kommt. Unterlagen der übrigen Bewerber sind unverzüglich zu löschen.

Wie lange darf ich Bewerberunterlagen aufbewahren?

Unterlagen abgelehnter Bewerber sind nach Abschluss des Auswahlverfahrens zu vernichten. Für den tatsächlichen Mieter gelten die vertraglichen und steuerlichen Aufbewahrungsfristen.

Woran erkenne ich einen gefälschten Bonitätsnachweis?

Achten Sie auf Ausstellungsdatum, Vollständigkeit der Seiten, saubere Schriftbilder und vor allem auf eine Prüfmöglichkeit: Ein digitaler Bonitätsnachweis mit verifizierter Identität und Online-Verifikation lässt sich gegenprüfen, ein PDF-Ausdruck nicht.

Darf ich selbst eine Auskunft über den Mietinteressenten einholen?

Eine eigene Abfrage setzt eine wirksame Einwilligung des Betroffenen voraus. Praktisch einfacher und rechtssicherer ist es, wenn der Mietinteressent Ihnen seinen Bonitätsnachweis selbst freigibt.

Was kostet die Bonitätsprüfung den Vermieter?

Sie fordern den Nachweis digital beim Mietinteressenten an, dieser gibt seine Daten frei — für Sie fallen keine Gebühren an.

©itsmydata 2026. Alle Rechte vorbehalten

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