In Deutschland lebt über die Hälfte der Bevölkerung zur Miete – laut Statistischem Bundesamt sind es rund 57 %. Damit gehört Deutschland zu den europäischen Ländern mit der höchsten Mietquote. Obwohl das Mietrecht hierzulande als mieterfreundlich gilt, herrscht bei vielen Mieterinnen und Mietern Unsicherheit darüber, welche Rechte sie wirklich haben.
Eine der häufigsten Fragen, die sich im Alltag stellt: Darf mein Vermieter unangekündigt oder ohne Erlaubnis meine Wohnung betreten?
Hausrecht: Du bestimmst, wer rein darf
Sobald ein Mietvertrag unterzeichnet wurde, geht das sogenannte Hausrecht an den Mieter über. Das bedeutet: Du entscheidest, wer deine Wohnung betreten darf – nicht der Eigentümer, nicht die Hausverwaltung, nicht der Nachbar mit Zweitschlüssel.
Selbst wenn dein Vermieter der Eigentümer der Immobilie ist, darf er deine Wohnung nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung betreten. Das ist gesetzlich klar geregelt, unter anderem im § 858 BGB (Verbotene Eigenmacht). Es schützt deine Privatsphäre und deine persönliche Freiheit – beides Grundrechte, die nicht einfach durch das Eigentumsrecht ausgehebelt werden dürfen.
Wann darf der Vermieter die Wohnung trotzdem betreten?
Natürlich gibt es Ausnahmen, in denen dein Vermieter ein berechtigtes Interesse daran hat, die Wohnung zu betreten. Allerdings gilt: Nur mit triftigem Grund, nach Ankündigung und mit deinem Einverständnis. Typische Beispiele sind:
- Notfälle: Etwa bei Rohrbruch, Feuer, Gasgeruch oder Heizungsausfall. Hier zählt jede Minute.
- Wohnungsbesichtigungen: Wenn du gekündigt hast und potenzielle Nachmieter die Wohnung sehen sollen.
- Wohnungsabnahme: Beim Auszug muss der Zustand dokumentiert werden.
- Gefahr im Verzug: Etwa bei Schimmel, Wasserschäden oder anderen Gesundheitsgefahren.
Selbst in diesen Fällen muss dir der Vermieter in der Regel mindestens 24 Stunden vorher eine Ankündigung schicken – schriftlich oder mündlich, am besten mit Terminvorschlag.
Unangekündigte Besuche sind rechtlich problematisch und verletzen deine Mieterrechte. Du hast das Recht, Termine abzulehnen oder zu verschieben, solange kein Notfall vorliegt.
Was tun bei einem Verstoß gegen das Hausrecht?
Wenn dein Vermieter ohne Erlaubnis deine Wohnung betritt oder versucht, sich Zugang zu verschaffen, solltest du schnell und konsequent handeln:
- Dokumentiere den Vorfall: Notiere Datum, Uhrzeit und Beschreibung der Situation.
- Zeugen hinzuziehen: Wenn möglich, bitte Nachbarn oder Mitbewohner um Bestätigung.
- Schriftlich reagieren: Weise deinen Vermieter freundlich, aber bestimmt auf dein Hausrecht hin.
- Hilfe suchen: Bei wiederholten Vorfällen lohnt sich der Kontakt zu einem Mieterverein oder einer Rechtsberatung.
Im Extremfall – etwa bei Einbruch ohne Notfall – kann sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) gerechtfertigt sein.
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