21.06.2023

Mieterselbstauskunft – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Die meisten Vermieter verlangen vor Abschluss des Mietvertrags eine Mieterselbstauskunft. Bei itsmydata kannst du dir das kostenlose Formular der Mieterselbstauskunft als PDF oder Word-Datei herunterladen.

Zudem erfährst du, was eine Mieterselbstauskunft genau ist, welche Fragen der Vermieter darin stellen darf und ob man die Mieterselbstauskunft überhaupt ausfüllen muss.

💡 Unser Tipp: die meisten Vermieter verlangen vor Vertragsabschluss eine Bonitäts-Auskunft. Lade dir in nur 2 Minuten deinen Bonitätsnachweis von itsmydata herunter.

Jetzt Mieterselbstauskunft kostenlos herunterladen:

Mustervorlage einer Mieterselbstauskunft

Was ist eine Mieterselbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den künftigen Vermieter und informiert über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach Besichtigung der Wohnung überlassen. Grundsätzlich ist die Mieterselbstauskunft nicht verpflichtend, du musst sie also theoretisch nicht ausfüllen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass sich Vermieter meist nicht für Mietinteressenten ohne Auskunft entscheiden. Doch keine Sorge, mit der kostenlosen PDF-Vorlage von itsmydata gehst du sicher, dass du nur wirklich notwendige und berechtigte Angaben machst.

Welche Fragen müssen in der Selbstauskunft beantwortet werden?

Der Vermieter darf nur Fragen stellen, die das potenzielle Mietverhältnis betreffen. Laut der EU- Datenschutz -Grundverordnung (DSGVO) gilt immer das Prinzip der Datenminimierung: Die abgefragten, personenbezogene Daten müssen dem „Zweck angemessen“ und unter Heranziehung des verfolgten Zweckes auf das „notwendige Maß“ beschränkt sein (Art. 5 DSGVO). Zudem sind je nach Zeitpunkt im Prozess deiner Wohnungssuche unterschiedliche Fragen erlaubt: bei der Wohnungsbesichtigung, wenn der Mieter sich entschieden hat, die Wohnung zu nehmen und beim tatsächlichen Vertragsabschluss.

1. Bei der Wohnungsbesichtigung

In dieser Phase dürfen Vermieter und Immobilienmakler nur wenige Informationen erfragen. Dazu zählen allgemeine Daten zur Identifikation wie Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer und Adresse, um den Interessenten zu kontaktieren. Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen kann zusätzlich der Wohnungsberechtigungsschein erfragt werden. Bei der Besichtigung ist es dem Vermieter erlaubt, die persönlichen Angaben mit Hilfe des Personalausweises zu überprüfen, eine Ausweiskopie darf er allerdings nicht erstellen. In dieser Phase benötigst du somit noch keine Mieterselbstauskunft oder einen Bonitätsnachweis.

2. Nach Besichtigung der Wohnung

Will der Mietinteressent nach der Wohnungsbesichtigung diese anmieten, kommt die Mieterselbstauskunft ins Spiel. Folgende Auskünfte dürfen hier von dir verlangt werden:

  • Die Anzahl und das jeweilige Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
  • Informationen zum Familienstand
  • Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber
  • Nettoeinkommen
  • Haustiere (Laut der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz gilt das aber nur, wenn die Tierhaltung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt und daher nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist. Das gilt bei großen Tieren, die unter Umständen Nachbarn stören könnten. Für Kleintiere gilt das nicht.)
  • Ob das Sozialamt die Mietkosten trägt
  • Ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
  • Ob Mitschulden aus vorherigen Mietverhältnissen vorliegen
  • Ob eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben wurde

Die kostenlose PDF-Vorlage der Mieterselbstauskunft von itsmydata bündelt all diese Informationen in einem Formular. Du kannst das Formular digital ausfüllen und anschließend ausdrucken und unterschreiben.

3. Auswahl der Kandidaten für die Wohnung

Hat der Vermieter eine Auswahl an Kandidaten getroffen, darf er zusätzlich zur Mieterselbstauskunft folgende Details von dir erfragen:

  • Einkommensnachweis (Bei Angestellten in Form der letzten drei Gehaltsabrechnungen in Kopie, bei Rentnern der aktuelle Rentenbescheid, bei Selbstständigen eine formelle schriftliche Bestätigung des Nettohaushaltseinkommens durch einen Steuerberater)
  • Bonitätsauskunft des Mieters. Mit dem persönlichen BonitätsPass von itsmydata kannst du dem Vermieter ganz einfach deine Kreditwürdigkeit nachweisen. Er kostet nur 17,90€ und ist direkt digital verfügbar.

Was darf der Vermieter in der Mieterselbstauskunft nicht fragen?

Fragen, die nicht im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen sind unzulässig. Es kann jedoch in der Praxis vorkommen, dass der Vermieter dich auffordert, einige dieser Fragen zu beantworten. Teilweise sind diese Fragen sogar mit Diskriminierung oder Rassismus verbunden, weshalb du sie auf keinen Fall beantworten solltest. Dazu zählen Fragen nach:

  • Der Familienplanung (Heiratsabsicht, Schwangerschaft oder Kinderwünsche)
  • Mitgliedschaften in Parteien, Vereinen oder Gewerkschaften
  • Vorstrafen und laufenden strafrechtlichen Ermittlungen
  • Religionsangehörigkeit
  • Der Nationalität oder ethnischen Zugehörigkeit
  • Angaben zum Vormieter
  • Hobbies oder Musikgeschmack
  • Krankheiten und Behinderungen
  • Sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität

Mit der kostenlosen Word-Vorlage für die Mieterselbstauskunft von itsmydata gehst du sicher, dass du keine der unzulässigen Fragen beantworten musst. Sollte dir ein Vermieter ein Formular vorlegen, welches eine der unzulässigen Fragen enthält, hast du das Recht, ihn darauf hinzuweisen und diese Fragen nicht zu beantworten. Mit der Vorlage von itsmydata bist du jedoch immer auf der sicheren Seite und schützt deine personenbezogenen Daten!

Darf ich in der Mieterselbstauskunft lügen?

Grundsätzlich muss der Mieter dem Vermieter alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Lügt der Mieter bei zulässigen Fragen, darf der Vermieter Konsequenzen ziehen bis hin zur fristlosen Kündigung oder Anfechtung des Mietvertrags. Dies gilt jedoch nur bei Informationen und Angaben, die der Vermieter im Rahmen der Mieterselbstauskunft erfragen darf. Hat der Mieter bei unzulässigen Fragen gelogen, ergeben sich daraus keine rechtlichen Konsequenzen. Sollte dich dein Vermieter in der Mieterselbstauskunft mit unzulässigen Fragen konfrontieren, solltest du ihn jedoch darauf hinweisen und alternativ die kostenlose PDF-Vorlage von itsmydata verwenden. Somit machst du nur zulässige Angaben und musst nicht lügen.

Was ist die ungefragte Aufklärungspflicht des Mieters?

Im Rahmen der sogenannten Aufklärungspflicht muss der Mieter auf das Vorliegen bestimmter Situationen hinweisen, ohne dass er danach gefragt wird. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Höhe des Mietzinses 75% oder mehr des Nettoeinkommens des Mieters beträgt.
  • die Mieter im Rahmen der Übernahme der Kosten der Wohnung vom Sozialamt oder anderen Grundsicherungsträgern (z. B. vom Jobcenter) übernommen wird.
  • über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Wann brauche ich welche Dokumente und woher bekomme ich sie?

Für den Besichtigungstermin reicht in der Regel der Personalausweis, bei einer im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten Wohnung sollte außerdem noch der Wohnberechtigungsschein mitgebracht werden. In dieser Phase musst du keine weiteren Dokumente vorlegen.

Besteht nach Besichtigung der Wohnung Interesse, diese zu mieten benötigt der Vermieter die Mieterselbstauskunft. itsmydata möchte dich und deine Daten schützen. Mit dem vorgefertigten Formular für die freiwillige Mieterselbstauskunft gibst du nur die Informationen an, die du wirklich angeben solltest: lade dir einfach die Word-Vorlage herunter und drucke sie aus oder fülle die Selbstauskunft direkt im PDF aus und drucke sie anschließend aus. 

Neben der Mieterselbstauskunft, fragen Vermieter fast immer nach einem Einkommensnachweis und einer Bonitäts-Auskunft. Diese dient dazu, dem Vermieter die eigene Zahlungsfähigkeit nachzuweisen.  Dabei handelt es sich um eine Art Zertifikat, welches deine Kreditwürdigkeit nachweist. Aber woher bekommt man einen solchen Nachweis? Hier bei itsmydata findest du nicht nur ein Formular zur Mieterselbstauskunft sondern auch die Möglichkeit, einen BonitätsPass zu kaufen. Für nur 17,90€ kannst Du dir in nur 2 Minuten online deinen persönlichen itsmydata BonitätsPass erstellen lassen.

Neueste Artikel

06.06.2023

Wohnungsübergabe-protokoll – kostenlose Word- und PDF-Vorlage zum Download

Nachdem der geeignete Mieter gefunden wurde, steht als nächstes die Wohnungsübergabe an. Dafür benötigt man ein Wohnungsübergabeprotokoll. Das entsprechende Muster zum Übergabeprotokoll kannst du hier kostenlos im Word- und PDF-Format herunterladen.

Das Wohnungsübergabeprotokoll - Vorschaubild der kostenlosen Word- und PDF-Vorlage

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein Dokument, das beim Einzug in eine Wohnung oder ein Haus erstellt wird. Das Protokoll enthält alle wichtigen Informationen über den Zustand und den Inhalt der Wohnung. Damit beide Seiten den Übergabezustand bestätigen und ein rechtlicher Schutz für beide Parteien besteht, muss das Protokoll von beiden Parteien unterzeichnet werden. Das Übergabeprotokoll der Wohnung kann beim Auszug als Beweis der Wohnungsübergabe dienen und beschreibt alle Schäden, die in der Wohnung vorhanden sind.

Welche Bestandteile hat ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Ein Wohnungsübergabeprotokoll sollte folgende Bestandteile enthalten:

  • Informationen über den Vermieter und den Mieter
  • Datum der Übergabe
  • Information, ob Mängel vorliegen
  • Liste der Einrichtungsgegenstände
  • Beschreibung der Räumlichkeiten, einschließlich der Wände, Böden, Fenster, Türen und sonstiger Einrichtungsgegenstände
  • Beschreibung des Zustands der Wohnung und aller Einrichtungsgegenstände
  • Unterschriften der Parteien als Bestätigung der Übergabe
  • Fotos oder Videos als Beweis des Zustands der Wohnung

Was passiert, wenn im Wohnungsübergabeprotokoll Mängel enthalten sind?

Laut §535 Abs.1 des BGB ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Wohnung dem Mieter mangelfrei zu überlassen. Zum Einzug sollten also im Idealfall keine Mängel im Übergabeprotokoll enthalten sein. Wenn im Übergabeprotokoll Mängel oder Schäden enthalten sind, kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für eine etwaige Reparatur oder den Austausch der beschädigten Gegenstände in Rechnung stellen. Der Mieter hat dann die Möglichkeit, den Schaden mit anderen Beweismitteln zu beweisen, um eine Kostenerstattung oder eine Preisminderung zu erhalten.

Hierbei gilt zu beachten, dass Mängel, die während des vertragsgemäßen Gebrauchs entstanden sind, vom Mieter nicht zu vertreten sind (siehe §538 BGB). Anders verhält es sich, wenn die Herbeiführung des Mangels oder Schadens mutwillig geschieht (siehe §280 BGB).

Um Probleme zu vermeiden, sollte das Wohnungsübergabeprotokoll sorgfältig angefertigt und von beiden Parteien nochmals überprüft werden. Dann steht einem guten Vermieter-Mieterverhältnis nichts im Wege.

Weitere wichtige Dokumente abseits des Wohnungsübergabeprotokolls

Zusätzlich zum Übergabeprotokoll gibt es bekanntlich noch weitere essentielle Unterlagen. Auch diese kannst du dir kostenlos als Word- und PDF-Muster herunterladen. Diese findest du im Folgenden verlinkt:

Die schnelle Bonitätsauskunft

Bei der Wohnungsbesichtigung bedarf es einiger Unterlagen, darunter auch einer Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters. Hierfür empfiehlt sich der itsmydata BonitätsPass, welcher nur die relevanten Informationen abbildet und bereits nach wenigen Minuten mit den Merkmalinformationen von Creditreform Boniversum, Experian (Infoscore Consumer Data) und Regis24 online vorliegt - für nur 17,90€.

Diese Premium Bonitäts-Auskunft ist somit immer empfehlenswert!

Neueste Artikel

24.05.2023

Mietkautionskonto – was ist das und wie kann ich es eröffnen?

Nachdem du deine Wohnungssuche erfolgreich abgeschlossen hast, gilt es noch das Thema Mietkaution zu klären. Häufig kümmert sich der Vermieter um die Verwahrung der Mietkaution, gelegentlich wird jedoch darum gebeten, ein sogenanntes Mietkautionskonto zu eröffnen. Aber was ist das und wie eröffne ich ein solches Konto? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhältst du in diesem Beitrag.

Was ist ein Mietkautionskonto?

Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf das ein Mieter eine Kaution einzahlen kann. Die Kaution wird als Sicherheit für den Vermieter hinterlegt, um sich gegen mögliche Schäden oder Mietrückstände abzusichern. Am Ende der Mietzeit erhält der Mieter dann die Kaution zurück, sofern keine Schäden oder Rückstände vorliegen. Mietkautionskonten werden in Deutschland häufig von Banken oder Versicherungen angeboten.

Was benötige ich für ein Mietkautionskonto?

Um ein Mietkautionskonto eröffnen zu können, musst du einige Informationen zur Verfügung stellen:

  • persönliche Daten
  • Kontaktinformationen
  • Kautionssumme
  • Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments

Je nach Bank oder Versicherung können zusätzlich zu den oben genannten Punkten noch weitere Unterlagen für einen Antrag benötigt werden. Bitte beachte dazu die von der jeweiligen Bank oder Versicherung bereitgestellten Informationen.

Wie kann ich ein Mietkautionskonto eröffnen?

Um ein Mietkautionskonto zu eröffnen, musst du zuerst eine Bank oder eine Versicherung auswählen, die solche Konten anbietet. Suche dafür eines der einschlägigen Vergleichsportale auf, sieh dir dort die verschiedenen Angebote der Banken und Versicherungen an und wähle die für dich passende Option aus. Nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt sind, erhältst du eine Bestätigung der Kontoeröffnung. Anschließend kannst du die Kaution einzahlen und die Kontoinformationen an den Vermieter weitergeben.

Welche Unterlagen benötige ich vor, während und nach der Wohnungssuche?

Solltest du aktuell noch auf Wohnungssuche sein oder kurz vor dem Abschluss stehen, gibt es natürlich abseits des Themas Mietkaution noch weitere Themen, die für dich relevant sind. So benötigst du diverse Unterlagen im Lauf deiner Wohnungssuche. Diese kannst du dir kostenlos als Word- und PDF-Muster herunterladen. Wichtige Dokumente sind unter anderem:

Um dir einen noch größeren Überblick zu verschaffen, kannst du dir sämtliche Beiträge zum Thema Umzug und Wohnungssuche in unserer entsprechenden Blogkategorie ansehen.

Die schnelle Bonitätsauskunft

Bei der Wohnungsbesichtigung bedarf es einiger Unterlagen, darunter auch einer Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des künftigen Mieters. Hierfür empfiehlt sich der itsmydata BonitätsPass, welcher nur die relevanten Informationen abbildet und bereits nach wenigen Minuten mit den Merkmalinformationen von Creditreform Boniversum, Experian (infoscore Consumer Data) und Regis24 online vorliegt - für nur 17,90€.

Die Informationen und Scores von Schufa, Infoscore sowie CrifBürgel werden zudem anschließend per Post an den Mieter übermittelt und können dann durch Upload in das itsmydata Portal ebenfalls in des Zertifikat übernommen werden. Die Premium Bonitäts-Auskunft ist somit immer empfehlenswert!

Neueste Artikel

09.05.2023

Bewerbungsmappe Wohnung – alles was du für deine Traumwohnung brauchst

Stelle dir deine persönliche Wohnung-Bewerbungsmappe zusammen. Im folgenden Artikel haben wir für dich sämtliche relevanten Unterlagen aufgelistet - inklusive Word- und PDF-Vorlagen.

Glückliches Paar liegt auf dem Boden in neuer Wohnung dank erfolgreicher Wohnung-Bewerbungsmappe

Welche Bestandteile hat eine Wohnung-Bewerbungsmappe?

Die Suche nach sämtlichen Unterlagen für die Wohnungsbewerbung kann anstrengend und zeitraubend sein. Daher haben wir für dich einige Word- und PDF-Vorlagen für die relevantesten Dokumente erstellt. Die Wohnung-Bewerbungsmappe sollte mindestens folgende Dokumente enthalten:

1. Ein Anschreiben inkl. persönlicher Daten und Bewerbungsschreiben

2. Eine Personalausweiskopie.

3. Eine Mieterselbstauskunft.

4. Ein Nachweis deiner Zahlungsfähigkeit (Bonitätsauskunft).

5. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, auch bekannt als Vorvermieterbescheinigung

6. Ggf. eine Mietbürgschaft.

Natürlich können noch weitere Dokumente für deine Wohnungsbewerbung notwendig werden. Beispielsweise könnte der Nachweis einer vorhandenen Haftpflichtversicherung oder der Abschluss dieser Bestandteil einer Mietvereinbarung sein. Weitere Informationen dazu findest du in unserem Blogbeitrag zur Checkliste für die Wohnungsbesichtigung.

Die Bonitätsauskunft als Bestandteil deiner Wohnung-Bewerbungsmappe

Eine Bonitätsauskunft weist deine Zahlungsfähigkeit gegenüber Dritten, in diesem Fall deinem künftigen Vermieter nach. Du zeigst damit, dass du Mietzahlungen pünktlich und verlässlich ableisten kannst. Oft wird eine Bonitätsauskunft erst im Zuge der Wohnungsbesichtigung oder nach der Besichtigung angefordert oder vorgezeigt. Wenn du die Bonitätsauskunft bereits in deiner Wohnung-Bewerbungsmappe aufführst, kann das einen positiven ersten Eindruck auf deinen künftigen Vermieter machen - und der erste Eindruck kann unter Umständen der ausschlaggebende Faktor sein, ob man den Zuschlag für eine Wohnung bekommt oder nicht.

Nach Artikel 15 DSGVO kannst du deine Selbstauskunft problemlos kostenlos anfragen. Du solltest jedoch nicht deine vollständige Selbstauskunft in deine Wohnungsbewerbung aufnehmen. Grund dafür ist, dass in deiner Selbstauskunft sensible Daten enthalten sind, die für Dritte unerheblich sind. Diese solltest du beschützen. Mithilfe unserer Premium-Bonitätsauskunft kannst du deine sensiblen Daten schützen und dem Vermieter nur die relevanten Daten zeigen.

Alles auf einen Blick

Zusätzlich zu diesem Blogbeitrag haben wir eine Übersichtsseite für dich erstellt, auf der sämtliche für die Bewerbung verfügbaren Word- und PDF-Vorlagen aufgelistet sind - inklusive zusätzlicher Informationen zu den einzelnen Unterlagen.

Die Wohnung-Bewerbungsmappe ist nur der Anfang

Für deine Bewerbung für die nächste Wohnung bist du jetzt ausgestattet. Aber nach der Wohnungsbesichtigung ist vor der Zusage zum Vertragsabschluss. Für diesen Abschnitt der Wohnungssuche gibt es ebenfalls essenzielle Unterlagen. Auch diese kannst du dir kostenlos als Word- und PDF-Vorlage herunterladen. Die Unterlagen sowie die jeweiligen Vorlagen findest du hier:

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26.04.2023

Checkliste Wohnungsbesichtigung – diese Unterlagen sind für dich relevant

Sämtliche Unterlagen für eine Wohnungsbesichtigung im Hinterkopf zu haben kann schnell unübersichtlich werden - da wäre eine Checkliste für die Wohnungsbesichtigung durchaus praktisch. Im schlimmsten Fall vergisst man nämlich ein wichtiges Dokument und verzögert durch das Nachreichen den gesamten Bewerbungsprozess. Da es bei der Wohnungssuche auch auf Geschwindigkeit ankommt, kann eine solche Verzögerung im schlimmsten Fall bereits das Aus für die Traumwohnung bedeuten – denn die Konkurrenz schläft nicht.

Wir haben dir daher eine Checkliste zusammengestellt, die dir alle relevanten Unterlagen für die Wohnungsbesichtigung bequem auflistet. Zusätzlich haben wir noch einige Tipps eingestreut, die dir bei der Wahl der für dich relevanten Unterlagen weiterhelfen und dir Hintergrundinfos zu einigen der Dokumente liefern sollen.

💡 Wichtiger Tipp: die meisten Vermieter verlangen eine Bonitäts-Auskunft. Sei auf der sicheren Seite und lade dir in nur 2 Minuten den itsmydata Bonitätsnachweis herunter.

Welche Unterlagen brauche ich für die Wohnungsbesichtigung?

Für eine perfekte Vorbereitung auf die Wohnungssuche empfiehlt es sich, vorab in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente tatsächlich benötigt werden. Der Nachweis deiner Identität sowie ausreichender finanzieller Mittel stehen dabei immer im Vordergrund. Welche Unterlagen bei der Wohnungsbesichtigung genau verlangt werden, kann von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein. Generell ist es jedoch empfehlenswert, die Unterlagen folgender Checkliste für die Wohnungssuche griffbereit zu haben:

1. Ein gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein).

2. Eine Mieterselbstauskunft.

3. Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate.

4. Kontoauszüge der letzten drei Monate.

5. Ein Nachweis über eine ausreichende Zahlungsfähigkeit, eine sog. Bonitätsauskunft.

6. Ein Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung.

7. Eine Referenz des Vermieters deiner aktuellen Wohnung.

8. Ein Nachweis über eine ausreichende Einkommens- oder Vermögensabsicherung.

9. Nachweise über aktuelle Arbeits- oder Schulbescheinigungen.

10. Ggf. eine Mietbürgschaft.

Damit dir deine Traumwohnung nicht entgeht, solltest du deine Vorbereitung für die Wohnungssuche immer nach dieser Liste strukturieren. Kläre im besten Fall im Vorfeld bereits ab, welche Unterlagen du zur Wohnungsbesichtigung mitbringen sollst. Als nächstes sehen wir uns einige der in der Checkliste erwähnten Unterlagen etwas genauer an. Was hat es beispielweise mit der Bonitätsauskunft auf sich?

Was ist eine Bonitätsauskunft?

Eine Bonitätsauskunft ist ein Dokument, das Aufschluss über die Zahlungsfähigkeit und das Zahlungsverhalten einer Person gibt. Es wird häufig von Banken, Kreditgebern oder Unternehmen angefordert, bevor sie einen Kredit oder ein Darlehen gewähren. Die Bonitätsauskunft enthält Informationen über die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, einschließlich seines Einkommens, seines Kredit-Score, seiner Kredithistorie und seines Vermögens. Dieser Nachweis wird jedoch auch von Vermietern verlangt, um zu prüfen, ob der Mietinteressent sich die jeweilige Wohnung überhaupt leisten kann. Somit handelt es sich dabei um eine essenzielle Unterlage und gehört definitiv auf jede Checkliste für eine Wohnungsbesichtigung.

Manchmal wird jedoch fälschlicherweise von Mietinteressenten die gesamte Selbstauskunft vorgezeigt. Diese enthält jedoch neben den vom Vermieter benötigten Informationen zur Zahlungsfähigkeit noch viele weitere Daten, die als sensibel einzustufen sind. Um diese sensiblen Daten zu schützen, erfordert es eine spezielle Bonitätsauskunft, aber gibt es eine solche überhaupt?

Na klar, von uns! Schau dir unseren BonitätsPass mal an und erhöhe die Chancen auf deine Traumwohnung.

Haftpflichtversicherung für die Wohnungs-besichtigung

Eine Haftpflichtversicherung für die Wohnungssuche ist eine Art Versicherung, die Personen vor finanziellen Verlusten schützt, die aus Schäden oder Verletzungen resultieren, die von Mietern oder Besuchern auf dem Grundstück bzw. in der Wohnung verursacht wurden. Diese Versicherung kann auch vor Schäden schützen, die aus der Nutzung des Eigentums des Vermieters durch den Mieter resultieren, wie beispielsweise Schäden an der Einrichtung oder dem Mobiliar. Diese Versicherung ist besonders nützlich, wenn man eine Wohnung mietet, da sie den Vermieter vor unerwarteten finanziellen Verlusten schützt, die durch Besucher oder Mieter verursacht wurden.

Solltest du noch keine Haftpflichtversicherung besitzen, wird oftmals im Zuge der Wohnungsübergabe eine solche abgeschlossen. Dies lässt sich im Vorfeld aber leicht mit dem Vermieter abklären. Daher ist diese Unterlage ein Wackelkandidat auf unserer Checkliste für die Wohnungsbesichtigung.

Warum enthält die Checkliste zur Wohnungsbesichtigung eine Referenz des Vermieters?

In einigen Fällen kann der Vermieter eine Referenz deines vorangegangenen Vermieters verlangen, um sich zusätzlich abzusichern. Oft wird in diesem Zusammenhang eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ins Spiel gebracht. Diese soll aufzeigen, dass du frei von Mietschulden bist und deine Miete in der Vergangenheit immer pünktlich bezahlt hast.

Auch dieses Dokument ist jedoch nicht zwingend Bestandteil einer Checkliste für die Wohnungsbesichtigung, da es rein rechtlich gesehen keine Verpflichtung seitens des Vermieters gibt, eine solche Bescheinigung auszustellen.

Abseits der Checkliste für die Wohnungsbesichtigung

Die Unterlagen für die Wohnungsbesichtigung kennst du jetzt, aber auch nach dem Abschluss des Mietvertrags gibt es noch einige weitere Dokumente, die für dich relevant sein können. Auch dafür haben wir bereits einige Beträge verfasst.

Zusätzlich haben wir eine Übersichtsseite erstellt, auf der du einige der in der Checkliste zur Wohnungsbesichtigung aufgelisteten Unterlagen direkt als PDF-Vorlage herunterladen und bequem ausfüllen kannst.

Neueste Artikel

12.04.2023

Mietbürgschaft – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Das Mieten einer neuen Wohnung ist mit vielen Kosten verbunden. Allein die Anschaffung neuer Möbel, sowie der Umzug und gegebenenfalls das Umzugsunternehmen führen zu hohen Ausgaben. Darüber hinaus muss der neue Mieter aber meistens auch eine Mietkaution zahlen. Auch wenn es möglich ist, diese Kaution in Raten zu bezahlen, kann es vorkommen, dass ein Mieter diese Kosten nicht zahlen kann. Da die Mietkaution meist mehrere Monatsmieten umfasst, kann es also schnell zu hohen Beträgen kommen. Für den Fall, dass der Mieter die Kaution nicht aufbringen kann, gibt es andere Möglichkeiten, die den Vermieter absichern. Eine davon ist die Mietbürgschaft.

💡 Unser Tipp für die Wohnungssuche: hol dir die Alternative zum Schufa-BonitätsCheck - den Bonitätsnachweis von itsmydata.

Jetzt Mietbürgschaft kostenlos herunterladen:

Aber was genau ist eigentlich eine Mietbürgschaft und was muss man dabei beachten? Alles Wichtige sowie ein vorgefertigtes Formular zum kostenlosen Download findest du hier bei itsmydata.

Was ist eine Mietbürgschaft und wann kommt sie zum Einsatz?

Die stetig steigenden Mietpreise wirken sich nicht nur auf die monatlichen Mieten, sondern auch auf die Mietkautionen aus. Dadurch dass die Mietkaution meist aus mehreren Monatsmieten besteht, kann diese sehr teuer werden. Kann der Mieter beim Anmieten der neuen Immobilie die Mietkaution aus finanziellen Gründen nicht bezahlen, ist eine Mietbürgschaft sinnvoll. Dabei muss der Mieter kein Geld als Kaution zahlen, sondern hinterlegt zu Beginn des Mietverhältnisses eine Bürgschaftsurkunde beim Vermieter. Eine Mietbürgschaft sichert den Vermieter gegen Mietschäden ab – als Alternative zur Barkaution. Der Vermieter ist hierbei der Gläubiger, der Mieter der Schuldner. Sollte es zu dem Fall kommen, das dieser seine Miete oder etwaige Nebenkosten nicht bezahlen kann, springt der Bürge ein und begleicht die Forderungen des Vermieters. Der Bürge ist in der Mietbürgschaftsurkunde festgelegt. 

Welche Arten der Bürgschaft gibt es grundsätzlich?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten der Bürgschaft: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Ausfallbürgschaft

Bei einer Ausfallbürgschaft wendet sich der Gläubiger zuerst an den Schuldner, also den Mieter. Nur wenn dieser den Forderungen nicht nachkommen kann und der Rechtsweg bis hin zur Zwangsvollstreckung erfolglos blieb, darf der Gläubiger sich schließlich an den Bürgen wenden.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Anders ist es bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Wenn Mieter Schäden verursachen oder Ihre Miete nicht zahlen, kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden, also die Versicherung, die Bank oder die bürgende Privatperson. Er muss nicht erst versuchen, das Geld von dem Schuldner, also dem Mieter selbst zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mieter theoretisch zahlungsfähig wäre oder nicht.

Wer kann bei einer Mietbürgschaft bürgen?

Nicht jeder kann einfach ein Mietbürge sein. Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Als Bürge muss man volljährig sein und über eine gute Bonität verfügen, um einspringen zu können.

Die bekanntesten Arten der Mietbürgschaft sind:

  • die Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft
  • das Bankaval
  • die Mietkautionsversicherung

Mietbürgen können demnach also die Eltern, Freunde oder andere Privatpersonen, eine Versicherung oder eine Bank sein.

Die Elternbürgschaft oder Privatbürgschaft

Insbesondere bei Schüler*innen und Student*innen übernehmen in der Regel die Eltern den Part des Mietbürgens. Möglich sind aber auch gute Freunde oder andere Privatpersonen. Diese Art der Mietbürgschaft ist mit einem hohen Risiko für den Bürgen verbunden. Meist handelt es sich dabei um die selbstschuldnerische Bürgschaft, von der man nicht einfach so zurücktreten kann.

Das Bankaval

Bei einer Bankbürgschaft, auch Bankaval oder Mietaval genannt, ist die Bank der Bürge. Kommt es also zu Mietausfällen oder Schäden an der Wohnung, springt die Bank ein und zahlt das Geld für den entstandenen Schaden an den Vermieter aus. Der Mieter muss dann den jeweiligen Betrag an die Bank zurückzahlen. Bei Mietavalen von Banken handelt es sich immer um selbstschuldnerische Bürgschaften.

Die Mietkautionsversicherung

Im Falle einer Mietkautionsversicherung bürgt statt einer Privatperson oder einer Bank eine Versicherung für Mietausfälle oder Schäden. Das bedeutet: Der Vermieter erhält statt der Barkaution eine Bürgschaftsurkunde einer Versicherung als Sicherheit. Der Mieter schließt mit einem Anbieter einen schriftlichen Vertrag ab und zahlt diesem einen festen jährlichen Beitrag, der etwa fünf Prozent der Mietkaution beträgt. Es handelt sich hierbei auch um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Besonders ist aber, dass die Absicherung durch die Mietkautionsversicherung auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist.

Muss der Vermieter die Mietbürgschaft als Alternative zur Mietkaution akzeptieren?

Nein, es gibt keinen rechtlichen Anspruch des Mieters auf eine Mietbürgschaft statt der Zahlung einer Mietkaution. Eventuell kann der Vermieter aber damit überzeugt werden, dass eine Mietbürgschaft wesentlich weniger Verwaltungsaufwand für ihn bedeutet. Denn so muss er die Mietkaution nirgendwo anlegen, sondern legt die Bürgschaftsurkunde einfach in seinen Unterlagen ab.

Wie beziehungsweise wann endet eine Mietbürgschaft und kann man sie kündigen?

Endet das Mietverhältnis und der Mieter zieht aus, endet auch die Mietbürgschaft. Allerdings nur dann, wenn alle Forderungen des Vermieters beglichen sind. Sind keine weiteren finanziellen Verpflichtungen mehr offen, wird die Mietbürgschaft aufgelöst. Der Vermieter gibt die Bürgschaftsurkunde an den Mieter zurück, der sie dem Bürgen aushändigt und damit die Bürgschaft kündigt. Daraus ergibt sich auch, dass die Mietbürgschaft nicht auf ein anderes Mietverhältnis übertragen werden kann. Zieht der Mieter um, dann wird die Bürgschaft beendet.

Grundsätzlich kann die Bürgschaft auch gekündigt werden, solange das Mietverhältnis noch besteht. Allerdings muss der Mieter in der Regel dann eine andere Sicherheit beim Vermieter hinterlegen, zum Beispiel eine neue Bürgschaft oder eine Mietkaution.

Was braucht der Vermieter außer der Mietbürgschaft noch von mir?

Der Vermieter braucht bei Abschluss eines neuen Vertrages natürlich mehr Dokumente und Unterlagen als eine Mietkaution oder eine Mietbürgschaftsurkunde. Dazu zählen zum Beispiel der Personalausweis, der Einkommensnachweis und der Arbeitsvertrag. Meist braucht der Vermieter auch einen Nachweis über die Kreditwürdigkeit des Mieters, beispielsweise der itsmydata BonitätsPass. Den Pass kannst du bei itsmydata für nur 17,90€ sofort herunterladen.

Auch wird häufig eine Mieterselbstauskunft und/oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) verlangt. Diese beiden Dokumente findest du bei itsymdata ebenfalls als Vorlage kostenlos zum Download. Itsmydata möchte dich und deine Daten schützen. Mit diesen beiden vorgefertigten Formularen gibst du auch wirklich nur die Daten an, die du wirklich angeben musst.

Itsmydata und der Schutz deiner Daten

Bei itsmydata kannst du nicht nur deine Bonität in Erfahrung bringen und diverse kostenlose PDF-Vorlagen herunterladen. Itsmydata hilft dir dabei, die Kontrolle über deine Daten zurückzubekommen. Mit einer kostenlosen Registrierung bei itsmydata kannst du dir bei über 100 Unternehmen deine persönliche Selbstauskunft anfragen. Zudem findest du im Blog viele interessante Beiträge rund um die DSGVO, deine Daten und die Bonität.

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04.03.2023

Untermietvertrag – Ratgeber & kostenlose PDF-Vorlage

Du möchtest ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum in einer anderen Stadt absolvieren? Dann könnte ein Untermietvertrag für dich interessant werden. Im folgenden Artikel stellen wir dir nicht nur eine kostenlose PDF-Vorlage zur Verfügung, sondern geben dir wichtige Infos zum Thema Untermietvertrag an die Hand.

Untermietvertrag - wann kann ich ihn brauchen?

Es gibt Situationen, in denen man für kurze bis mittelfristige Zeit keine Verwendung für die aktuelle Wohnung hat, diese aber langfristig trotzdem nach wie vor bewohnen möchte. Beispielsweise steht ein Auslandssemester an. Natürlich möchte man in diesen sechs Monaten nicht sowohl für die Wohnung in der Wahlheimat als auch für die Wohnung in der alten Heimat Miete bezahlen. Auch ein Hinzuziehen des/der Lebenspartnerin könnte eine Veränderung im Wohngefüge herbeiführen. Genau für solche Fälle eignet sich ein Untermietvertrag.

Damit bei dem Abschluss dieses Vertrages auch nichts schiefgeht, erfährst du nun genauer, aus welchen Bestandteilen sich dieser zusammensetzt.

Zu beachten: Der Untermietvertrag ist dem regulären Mietvertrag gleichgestellt, wodurch sich auch die gleichen Rechte und Pflichten für die involvierten Parteien ergeben. Gerne kannst du dich in unserem Beitrag zum Thema Mietvertrag weiterführend über diese Rechte und Pflichten informieren.

Untermietvertrag - was gehört rein?

Folgende Elemente muss ein Untermietvertrag mindestens enthalten:

  • Namen aller Vertragsparteien
  • Adresse der Wohnung
  • Mietbeginn
  • Mietdauer
  • Miethöhe inkl. Nebenkosten
  • Kautionsbetrag
  • Art des Mietverhältnisses (unbefristet/befristet)
  • Kopie der schriftlichen Erlaubnis des Vermieters
  • Anzahl der überlassenen Schlüssel zur Wohnung
  • Verbot der Unter-Untervermietung
  • Schadenregulierung
  • Bezugnahme auf den Hauptmietvertrag, insbesondere auf die Regeln hinsichtlich Schönheitsreparaturen
  • Rückgabe der Mietsache
  • Unterschriften aller Vertragspartner

Wenn diese Aspekte im Untermietvertrag geklärt werden, kann einer Untervermietung eigentlich nichts mehr im Wege stehen – sofern vorab die Erlaubnis des Vermieters eingeholt wurde.

Übrigens: der Untermietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Dieses Vorgehen ist allerdings nicht zu empfehlen. Mit unserer kostenlosen PDF-Vorlage bist du da definitiv auf der sicheren Seite.

Untermietvertrag - wann kommt er zustande?

Bevor der Untermietvertrag vorgelegt werden kann, muss der Vermieter die Untervermietung zunächst überhaupt erlauben. Die Erlaubnis der Vermieters einzuholen, ist unglaublich wichtig, da er dem Mieter gegebenenfalls fristlos kündigen darf, wenn diese Anfrage nicht erfolgt. Die Einholung der Vermietererlaubnis sollte schriftlich erfolgen. Darin sollten die wichtigsten Informationen über den potenziellen Untermieter aufgelistet werden, z.B. Name, Beruf, die Beziehung des Mieters zum Untermieter.

Zusätzlich sollte in der Erlaubnisanfrage das berechtigte Interesse geäußert werden. Dadurch kann der Vermieter prüfen, ob er eventuell sogar verpflichtet ist, die Erlaubnis zur Untervermietung zu erteilen.

Bei dem Vorliegen eines berechtigten Interesses ist der Vermieter nämlich gemäß §553 BGB verpflichtet, dem Wunsch nach Untermiete nachzukommen. Basierend auf geltender Rechtssprechung wären Beispiele hierfür:

  • Entlastung von berufsbedingt entstehenden Reise- sowie Wohnkosten, wenn die Arbeitsstelle in einer anderen Stadt gelegen ist und dort ebenfalls eine Wohnung angemietet ist
  • Mehrjähriger berufsbedingter Auslandsaufenthalt
  • Änderung der finanziellen Lebensumstände, z.B. durch Trennung und Auszug eines Ehepartners
  • Vorbeugung zunehmender Vereinsamung des Mieters nach dem Auszug der Kinder
  • Gründung einer Wohngemeinschaft
  • Geringere Nutzung der Wohnräume wegen Auszug oder Todesfall eines Mietmieters
  • Aufnahme eines Pflegefalls

Wichtig: das berechtigte Interesse darf erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden sein.

Da du jetzt weißt, wann ein Untermietvertrag zustande kommen kann, gilt es noch die Frage zu klären, unter welchen Umständen dieser Vertrag nicht zulässig ist.

Untermietvertrag - wann ist er unzulässig?

Der Vermieter kann das Zustandekommen eines Untermietvertrags in gewissen Fällen ablehnen, insbesondere wenn die Überlassung der Wohnung unzumutbar ist. Gemäß §553 Abs.1 S.2 ist eine Untervermietung für den Vermieter unzumutbar, wenn:

  • der Untermieter mit dem Vermieter oder anderen Mietern zerstritten ist.
  • der Untermieter den Hausfrieden stört.
  • die Wohnung durch die Untervermietung überbelegt wird.

Ist keiner dieser Punkte erfüllt, sollte einem Untermietvertrag jedoch nichts im Wege stehen.

Weitere wichtige Dokumente rund um das Thema Wohnen

Abgesehen vom Untermietvertrag werden über die Dauer der Bewohnung einer Mietsache verschiedene weitere Dokumente benötigt. Auch für diese Dokumente findest du bei uns interessante Artikel, die alle ebenfalls eine kostenlose PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen enthalten. Egal ob vor oder direkt nach dem Einzug oder Auszug, folgende Artikel und Dokumente könnten für dich interessant sein:

Für die nächste Wohnungssuche: Bonität erfragen

Wenn der nächste Umzug geplant ist und die Wohnungssuche beginnt, ist es ratsam eine Bonitätsauskunft einzuholen, da die meisten Vermieter eine solche verlangen. Hier möchten wir dir unseren BonitätsPass ans Herz legen. Dieses beinhaltet die Informationen von gleich drei Auskunfteien – Creditreform Boniversum, Experian (Infoscore Consumer Data) und Regis24 – und stellt diese übersichtlich dar. Deine sensiblen Daten werden dadurch gegenüber Dritten geschützt, da im BonitätsPass nur die wirklich relevanten Daten aufgelistet werden.

Neueste Artikel

17.02.2023

Kündigung Mietvertrag – Ratgeber & kostenlose Word- und PDF-Vorlage

Die aktuelle Wohnung kündigen zu müssen kann aus unterschiedlichsten Gründen notwendig werden. Sämtliche Informationen zur Kündigung des Mietvertrags sowie eine kostenlose Word- und PDF-Vorlage zum bequemen ausfüllen und weiterleiten erhältst du hier.

Kündigung Mietvertrag - gesetzliche Kündigungsfrist

Damit deine Wohnungskündigung auch gültig ist, musst du vor allem eines beachten: die gesetzliche Kündigungsfrist. Unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses, muss ein Mieter bei der Kündigung seines Mietvertrags eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Anders sieht es aus, wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigen möchte. Hier verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist laut § 573c BGB entsprechend der Dauer des Mietverhältnisses, nach fünf und acht Jahren nämlich jeweils um drei Monate. Somit ergeben sich also für Vermieter folgende Kündigungsfristen:

  • Bis zu 5 Jahre: 3 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 5 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist
  • Ab 8 Jahren: 9 Monate Kündigungsfrist

Achte also bei einer Kündigung des Mietvertrags durch deinen Vermieter darauf, dass diese Friständerungen entsprechend eingehalten werden. Bei einem befristeten Mietverhältnis hingegen können zwischen Mieter und Vermieter auch andere, sprich kürzere Fristen vereinbart werden.

Achtung: beim Thema Kündigungsfrist musst du auch den Zeitpunkt der Kündigung beachten. Laut § 573c BGB ist die schriftliche Kündigung durch den Mieter oder Vermieter nämlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Kündigung Mietvertrag - Sonderkündigungsrecht

Manchmal finden während eines Mietverhältnisses bestimmte Ereignisse statt, durch die die gesetzliche Kündigungsfrist nicht mehr greift. In diesen Fällen kommt das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz. Unter folgenden Umständen ergibt sich eine abweichende Kündigungsfrist:

Modernisierungsmaßnahmen

Kündigt der Vermieter eine Modernisierung seiner Immobilie an, kann laut § 555e BGB zum Ablauf des übernächsten Monats den Mietvertrag kündigen. Damit die Kündigung gültig ist, muss diese noch während des Monats erfolgen, der auf den Zugang der Ankündigung der Modernisierung folgt.

Untermiete

Wenn sich der Vermieter weigert, einen Untermietvertrag für die ganze Wohnung zu akzeptieren, kann der Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dies geht allerdings nicht, wenn der vorgeschlagene Untermieter für den Vermieter unzumutbar ist.

Mieterhöhung

Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete möchte, kann der Mieter bis zu zwei Monate nach Ankündigung der geplanten Mieterhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Tod des Mieters

Der Mietvertrag ist innerhalb eines Monats mit einer Frist von drei Monaten kündbar, wenn ein Mieter stirbt, der gemeinsam mit seinem Ehepartner den Vertrag unterschrieben hat. Innerhalb eines Monats nach dem Tod des Mieters kann von Familienmitgliedern gekündigt werden, die den Mietvertrag nicht mitunterschrieben haben. Im Falle des Todes eines alleinstehenden Mieters, können die Erben das Mietverhältnis nach einem Monat mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Kündigung Mietvertrag - fristlose Kündigung

Nach Betrachtung der Fälle, in denen ein Sonderkündigungsrecht greift, fällt auf, dass sämtliche Szenarien eine Kündigungsfrist beinhalten. Nun stellt sich die Frage, ob es auch Umstände gibt, unter denen eine fristlose Kündigung möglich ist.

Die Antwort kommt in Form der außerordentlichen fristlosen Kündigung. Für diese muss jedoch laut § 543 BGB ein wichtiger Grund vorliegen. Dieser liegt laut Gesetzgeber dann vor, wenn weder Mieter noch Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Als wichtigen Grund nennt der Gesetzgeber folgende Fälle:

Verweigerung des Mietgebrauchs

Hier wird dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzogen. Ein Beispiel hierfür wären Mängel in der Wohnung, die vertraglich so nicht aufgelistet wurden.

Vertragsverletzung des Mieters

Hier findet eine Verletzung der Rechte des Vermieters statt, indem der Mieter die notwendige Sorgfaltspflicht vermissen lässt und dadurch die Mietsache erheblich gefährdet oder die Wohnung unbefugt einem Dritten überlässt.

Zahlungsverzug

Ein wichtiger Grund besteht ebenfalls, wenn der Mieter mit der Zahlung der Miete oder eines erheblichen Teils der Miete für zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug ist. Ebenso gilt dies für einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt und die Höhe von zwei Mietzahlungen erreicht.

Wichtig: bevor eine fristlose Kündigung gültig erfolgen kann, muss zuerst eine Abmahnung ergangen sein.

Kündigung Mietvertrag - Widerspruchsmöglichkeiten

In diesem Beitrag haben wir uns bisher mit den unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten beschäftigt. Doch was aber, wenn das Kündigungsschreiben für die Wohnung plötzlich in deinem Briefkasten liegt, und du dies für völlig ungerechtfertigt hältst? Dafür beleuchten wir im Folgenden, wann du einer Wohnungskündigung durch den Vermieter widersprechen kannst.

Die entsprechenden Voraussetzungen finden sich in § 574 BGB. Laut Gesetz kann ein Mieter einer Kündigung widersprechen, wenn die Kündigung für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

Diese Härte ist beispielsweise gegeben, wenn kein zumutbarer Ersatzwohnraum gefunden werden kann, eine Invalidität, schwere Erkrankung oder Behinderung bei dem Mieter vorliegt oder eine Abschlussprüfung unmittelbar bevorsteht.

Laut § 574b BGB hat der Widerspruch einer Wohnungskündigung schriftlich zu erfolgen und muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingegangen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter den Mieter rechtzeitig auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen hat. Ist dies nicht geschehen, kann auch später widersprochen werden.

Kündigung Mietvertrag - Kündigung zurückziehen

Es könnte natürlich sein, dass es aus irgendeinem Grund doch nicht mit der neuen Wohnung klappt. Nur blöd, wenn du dann bereits die Kündigung des Mietvertrags abgeschickt hast. In diesem Fall gibt es aber noch Hoffnung: du kannst deine Wohnungskündigung noch widerrufen.

Dafür musst du aber schnell handeln. Geht der Widerruf dem Vermieter nämlich vorher oder gleichzeitig mit dem Erhalt der Kündigung zu, so wird die Kündigung laut § 130 Abs. 1 BGB unwirksam. Am besten übergibst du deinem Vermieter die Widerrufserklärung persönlich und lässt dir den Empfang dieser bestätigen.

Wohnungssuche - weitere wichtige Dokumente zum Download

Neben der PDF-Vorlage für die Kündigung des Mietvertrags findest du in unserem Blog noch weitere Vorlagen, die du für die Wohnungssuche benötigst. Folgende kostenlose PDF-Vorlagen kannst du zusätzlich herunterladen:

Außerdem wirst du in dem jeweiligen Beitrag – genau wie in diesem – allumfassend zum jeweiligen Thema informiert. Es lohnt sich also, einmal reinzulesen und sich die Vorlagen zu sichern, denn die nächste Wohnungssuche kommt bestimmt!

Übrigens: wenn du schon in unserem Blogbereich bist, empfehlen wir, diesen nach weiteren interessanten Beiträgen zu durchstöbern. Beispielsweise kannst du erfahren, wie du deine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anfordern oder unser Bonitätszertifikat bestellen kannst, mit dem deine sensiblen Daten vor Dritten geschützt sind und du deinem Vermieter nur deine Bonitätsscores sowie etwaige Negativmerkmale präsentierst.

Neueste Artikel

03.02.2023

Mietvertrag – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Ein Mietvertrag wird in vielen Situationen benötigt. Gerade der Mietvertrag für Wohnraum ist eine beliebte Abwandlung dieser Vertragsart. Was es dabei Vertrag zu beachten gilt und welche Dokumente vor und nach dem Vertragsabschluss noch wichtig sind, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem stellen wir dir eine kostenlose PDF- sowie Word-Vorlage eines Mietvertrags zur Verfügung.

Mietvertrag - keine Vorlage? Kein Problem!

Endlich wurde eine geeignete Person für die Wohnungsübernahme gefunden. Eine Sache gibt es aber vorher noch zu klären: der Mietvertrag muss unterschrieben werden. Was aber, wenn noch gar kein Mietvertrag vorliegt?

Wir stellen dir eine kostenlose Mietvertragsvorlage im PDF-Format zur Verfügung. Diese kann bequem direkt im Browser ausgefüllt und anschließend heruntergeladen und weitergeleitet werden. Zudem stellen wir zusätzlich eine kostenlose Word-Vorlage zur Verfügung, um den Mietvertrag individuell anpassen zu können.

Die Wohnung wird zum ersten Mal vermietet? Worauf es inhaltlich bei einem Mietvertrag ankommt, haben wir dir im Folgenden zusammengefasst.

Mietvertrag - was steht drin?

Bei der Erstellung sowie Verwendung eines vorgefertigten Mietvertrags gilt es einige Eckpunkte zu beachten. Wie bei Verträgen üblich, ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Parteien des Mietverhältnisses. Die beiden Parteien heißen in diesem Fall „Vermieter“ und „Mieter“.

Der Inhalt sowie die Hauptpflichten des Mietvertrags sind im §535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten. Demnach besteht die Hauptpflicht des Vermieters darin, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache – also der Wohnung – für den vereinbarten Zeitraum zu gewähren und diese Wohnung während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Was genau ein vertragsgemäßer Zustand ist, muss entsprechend im eigentlichen Vertrag geklärt werden. Dazu später mehr. Der Mieter hingegen hat die Pflicht, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.

Gut zu wissen: eine Mietkaution ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Deshalb muss dies vertraglich vereinbart werden. Sie darf jedoch nicht drei Monatskaltmieten übersteigen.

Folglich müssen diese beiden Parteien natürlich im Mietvertrag aufgeführt sein. Zusätzlich muss die genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung, auch Mietgegenstand genannt, vermerkt werden. Auch das Stockwerk und die Lage der Wohnung müssen Erwähnung finden. Natürlich ist eine weitere wichtige Komponente eines Mietvertrags der vereinbarte oder bestimmbare Mietbetrag, auf den sich die beiden Vertragspartner geeinigt haben.

Übrigens: die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten, für den Sie berechnet ist. Dies ist in §556b BGB geregelt.

Außerdem muss ein Mietvertrag den Beginn des Mietverhältnisses und die Unterschriften aller Vertragsparteien enthalten, sofern der Vertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Um dir einen besseren Überblick zu geben, findest du im Folgenden nochmal alle relevanten Eckpunkte eines Mietvertrags aufgelistet:

  • Nennung aller Vertragsparteien
  • Genaue Bezeichnung der vermieteten Wohnung inklusive Stockwerk und Wohnungslage
  • Vereinbarter oder bestimmbarer Mietbetrag
  • Beginn des Mietverhältnisses
  • Unterschriften aller Vertragsparteien (falls Mietvertrag schriftlich geschlossen wurde)

Unter Beachtung all dieser Punkte steht der erfolgreichen – und vor allem gültigen – Unterzeichnung des Mietvertrags nichts mehr im Wege.

Weitere wichtige Dokumente abseits des Mietvertrags

Abgesehen vom Mietvertrag wird vor dem endgültigen Abschluss des Kapitels „Wohnungssuche“ noch ein weiteres Dokument benötigt: die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist notwendig, um deinen neuen Wohnort bei der zuständigen Meldebehörde einzutragen. Zum Thema Wohnungsgeberbestätigung haben wir ebenfalls einen ausführlichen Artikel verfasst. Außerdem gibt es auch dieses Dokument kostenlos als PDF zum Download!

Vor dem Zustandekommen des Mietvertrags gibt es noch weitere wichtige Dokumente, die es zu beachten gilt. Dazu gehören

Auch zu jedem dieser Dokumente findest du in unserem Blog einen passenden Artikel inklusive kostenloser PDF-Vorlage. Reinlesen lohnt sich!

Vor dem Mietvertrag – die smarte Bonitätsauskunft

Um eine geeignete Person für das Mietverhältnis zu finden, empfiehlt es sich, zunächst eine Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des potenziellen Mieters einzuholen. Diese Informationen befinden sich in einer Bonitätsauskunft. Itsmydata bietet eine solche Bonitätsauskunft für nur 17,90€ in Form des itsmydata BonitätsPass an.

Der BonitätsPass bündelt die Informationen von bis zu drei Auskunfteien (Creditreform Boniversum, Experian (Infoscore Consumer Data) und Regis24) und stellt diese übersichtlich dar. Der Pass zeigt dir und Dritten, ob Negativmerkmale vorliegen. Damit erhält man auf einen Blick sämtliche benötigten Informationen, um sich ein Bild über die Bonität des Mietinteressenten zu machen. Mit dem auf jedem Pass vorhandenen QR-Code kann die Echtheit der darauf enthaltenen Daten geprüft werden.

Alle drei Auskunfteien werden bei der Bestellung des Pass parallel mit einem Klick angefragt. Dies erleichtert den Anfrageprozess für den Mietinteressenten. Eine weitere Erleichterung: die Informationen aller drei Auskunfteien liegen bereits nach zwei Minuten digital vor.

Der BonitätsPass kann somit bereits nach wenigen Minuten weitergeleitet werden.

Warum also bei der nächsten Wohnungsausschreibung nicht einfach den BonitätsPass als Bonitätsnachweis verlangen? Ausprobieren lohnt sich!

Abseits des Mietvertrags – Wissenswertes rund um Bonität, Daten und Rechte

In unserem Blog finden sich viele interessante Beiträge zu den Themen Bonität, Daten und Rechte. So erfährst du im Bereich „Deine Bonität“ unter anderem die Bedeutung von Kreditwürdigkeit und Bonität und wie du deine Schufa-Selbstauskunft kostenlos online anfordern kannst. In der Rubrik „Deine Daten“ finden sich Beiträge zu dem Unterschied zwischen persönlichen und personenbezogenen Daten und wie man kostenlos seine Punkte in Flensburg abfragen kann. Zu guter Letzt findest du im Bereich „Deine Rechte“ viele aufschlussreiche Artikel zum Thema DSGVO und deine damit verbundenen Rechte. Scroll doch mal ein bisschen durch unseren Blog, bestimmt sind noch einige interessante Artikel für dich dabei!

Deine Daten sollen geschützt sein? Hier bist du richtig!

Bei itsmydata kannst du dir nicht nur Vorlagen zur Wohnungsthematik herunterladen, die Selbstauskunft einer Auskunftei anfordern oder ein Zertifikat zum Nachweis deiner Bonität bestellen.

Itsmydata möchte jeder Person die Macht über die eigenen Daten zurückgeben.

Das bedeutet, dass jede Person frei entscheiden sollte, was genau mit den eigenen Daten im Netz geschieht. Derzeit setzen wir dies durch unser itsmydata Portal um, in dem man nach der Registrierung seine personenbezogenen Daten bei über 100 Unternehmen kostenfrei abfragen kann. Anschließend kann man diese Daten im eigenen Portal speichern und bei den angefragten Unternehmen korrigieren oder sogar löschen lassen.

Unser Ziel ist es, diesen Pool an abfragbaren Unternehmen stetig zu erweitern, damit so vielen personenbezogene Daten wie möglich an einem Ort sicher verwahrt werden können. Die eigenen Daten werden nur auf einem sicheren Server in Deutschland gehostet und nur die jeweilige Person kommt auch an diese Daten heran.

In Zukunft will itsmydata es ermöglichen, die eigenen Daten nach Wunsch aus dem eigenen itsmydata Portal heraus an interessierte Unternehmen zu verkaufen. Alternativ kann das Portal aber auch weiterhin als Datensafe genutzt werden. Die Entscheidung liegt bei der einzelnen Person.

Worauf noch warten? Registriere dich jetzt, frage kostenlos deine Daten bei über 100 Unternehmen ab und werde Teil der Datenrevolution!

Neueste Artikel

01.02.2023

Mietschuldenfreiheits-bescheinigung – Ratgeber & kostenlose PDF- und Word-Vorlage

Wenn man eine neue Wohnung mieten möchte, braucht man einige Dokumente, die man für den Vermieter vorlegen muss. Damit muss man nachweisen, dass man als Mieter für das Mietobjekt geeignet ist. Neben dem Personalausweis, dem Einkommensnachweis und dem Arbeitsvertrag, einer Mieterselbstauskunft und einer Bonitätsauskunft wie z.B. dem itsmydata Bonitätszertifikat oder der Schufa-Auskunft bzw. einem Nachweis für die Kreditwürdigkeit, wollen manche Vermieter auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, oder auch Vorvermieterbescheinigung, sehen.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Aber was genau ist das für eine Bescheinigung und wie bekommt man diese? Wir klären alle offenen Fragen rund um die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (Vorvermieterbescheinigung) in diesem Beitrag.

Was ist eine Mitschuldenfreiheitsbescheinigung und was steht drin?

Wie der Name schon fast verrät ist die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine Bescheinigung, mit Hilfe derer der Mietinteressent nachweisen kann, dass er frei von Mietschulden ist und seine Miete in der Vergangenheit immer zuverlässig gezahlt hat. Meist ist diese Bescheinigung ein einfaches Dokument. Angegeben werden darin oft nur die wichtigsten Daten:

·      der Name des Mieters bzw. der Mieter

·      der Name des Vermieters

·      Informationen zum Mietobjekt

·      die Dauer des Vertrages

·      die Höhe der Mietschulden, sofern welche
angefallen sind

Wichtig für die Gültigkeit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist, dass der Vermieter diese unterschreibt. 

Wie bekomme ich die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und wer stellt diese aus?

Ausgestellt wird das Dokument in der Regel von dem ehemaligen Vermieter oder der Hausverwaltung. Falls du zur Untermiete gewohnt hast, musst du dich an den Hauptmieter wenden, der den Vertrag für das Mietobjekt ursprünglich unterschrieben hat. Eine Vorlage für die Bescheinigung kannst du ganz einfach hier bei itsmydata kostenlos herunterladen und deinem ehemaligen Vermieter zum Ausfüllen vorlegen.

Habe ich ein Recht auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

In dieser Frage liegt das Problem der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Denn laut eines Urteils des BGH (Bundesgerichtshof) vom 30.09.2009 – VIII ZR 238/08 ist kein Vermieter dazu verpflichtet, solch eine Bescheinigung auszustellen. Somit hast du eigentlich kein Recht auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Grund hierfür ist, dass Betriebskostennachzahlungen oft erst Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses geleistet werden. Der Vermieter soll demnach nicht verpflichtet werden, mit der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung im Voraus etwas zu bestätigen, was eventuell nicht der Wahrheit entspricht. 

Was sind die Alternativen?

Nun stellt sich natürlich die Frage, wie man mit diesem Problem umgehen kann. Eine naheliegende Lösung wäre es, die Kontaktdaten des ehemaligen Vermieters an den neuen Vermieter weiterzugeben. Damit könnte der neue Vermieter ganz einfach alles nachfragen, was er wissen möchte. Aber Achtung! Damit würdest du den Datenschutz verletzen. Es handelt sich hierbei nämlich um die personenbezogenen Daten des Vermieters, welche laut der DSGVO nicht einfach so weitergegeben werden dürfen. Somit kommt diese Lösung nicht in Frage.

Da der ehemalige Vermieter also nach Gesetz nicht dazu verpflichtet ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, sollte der neue Vermieter auch Alternativen zum Nachweis der Zahlungsfähigkeit akzeptieren. Falls du hier Probleme hast, kannst du deinen Vermieter auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aufmerksam machen. Als Alternative kannst du Kontoauszüge und Quittungen vorlegen, die nachweisen, dass du deine Mietzahlungen regelmäßig geleistet hast. Auch eine Mieterselbstauskunft oder die SCHUFA Selbstauskunft kann hier als Alternative dienen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Vermieter keine vollständige Auskunft inklusive Scorewerten verlangen darf, sondern nur eine abgespeckte Variante. In dieser speziellen Schufa-Auskunft steht nur, ob ausschließlich positive Vertragsinformationen über den Mieter vorliegen.

Wichtig ist hierbei zu wissen, dass diese Dokumente von dem potentiellen Vermieter erst dann verlangt werden dürfen, wenn der Mietinteressent ein konkretes Interesse an dem Mietobjekt ausgesprochen hat. Erst dann hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an diesen Daten und darf diese einsehen und speichern. Hier gilt Art. 6 der DSGVO zur Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. In Art. 5 der DSGVO sind zudem die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt.

Was mache ich aber, wenn ich zum ersten Mal miete?

Solltest du zum ersten Mal eine Wohnung bzw. ein Haus mieten, so hast du natürlich gar nicht die Möglichkeit, deinen ehemaligen Vermieter um jegliche Nachweise zu bitten. In diesem Fall ist es möglich, dass du deine Eltern um eine Bürgschaft bittest. Damit sollte das Problem in der Regel geklärt sein. Auch das Thema Mietbürgschaft haben wir in einem interessanten Artikel für dich zusammengefasst und eine kostenlose PDF-Vorlage zum Download bereitgestellt.

Darf der Vermieter Geld für das Ausstellen der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen?

Diese Frage ist rechtlich leider nicht abschließend geklärt. Jedoch spricht einiges dafür, dass der Vermieter diese Vorvermieterbescheinigung abrechnen darf. Schließlich ist er rechtlich nicht dazu verpflichtet, die Bescheinigung auszufüllen. Das Dokument an sich jedoch bekommt man in der Regel kostenlos zum Download, wie auch hier bei itsmydata.

Welche weiteren Dokumente brauche ich für einen Mietvertrag?

Um einen Mietvertrag erfolgreich abzuschließen, werden in der Regel noch zusätzliche Dokumente erfragt. Neben einem Nachweis über die Mietschuldenfreiheit brauchen die Vermieter meistens noch einen Nachweis über deine Kreditwürdigkeit bzw. deine Bonität und gegebenenfalls eine Mieterselbstauskunft.

Deine Kreditwürdigkeit bzw. Bonität wird in einer Prüfung ermittelt, um sich ein Bild von Dir und Deiner finanziellen Lage zu verschaffen. Anhand der Daten lässt sich abschätzen, wie zahlungsfähig Du bist. Somit schützt die Bonitätsauskunft einerseits den Vermieter davor, dass er kein Geld bekommt. Andererseits schützt sie auch den Mieter vor einer möglichen Verschuldung.

Die Bonität wird in der Regel von den Auskunfteien geprüft. Sie speichern und sammeln diverse Daten über alle Verträge, Finanzierungen und auch über eventuelle Mahnverfahren. Um nachzuweisen, dass du zahlungsfähig bist und eine gute Bonität hast, brauchst du in der Regel einen Bonitätsnachweis. Bei itsmydata kannst du dir diesen ganz einfach für nur 17,90€ in wenigen Minuten herunterladen. Dabei kannst du dich darauf verlassen, dass Deine Daten stets sicher und diskret behandelt werden. Der Download ist 90 Tage verfügbar und bestens vor Dritten geschützt. Darüber hinaus kannst Du ihn auch von unterwegs aus durchführen. Der itsmydata BonitätsPass beinhaltet Informationen, ob Du negative Einträge hast, einen Sicherheits-QR-Code und schützt dabei sensible Informationen, die Dritte nichts angehen.

Ein weiteres Dokument, welches häufig von einem Vermieter angefordert wird, ist die Mieterselbstauskunft. Dies ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den künftigen Vermieter und informiert über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach Besichtigung der Wohnung überlassen.

Der Unterschied zur Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist hierbei, dass der Mietinteressent die Mieterselbstauskunft selbst ausfüllen muss, während die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter ausgefüllt wird. Bei itsmydata kannst du dir auch die kostenlose PDF-Vorlage der Mieterselbstauskunft herunterladen. Damit gehst du sicher, dass du nur wirklich notwendige Angaben machst und somit deine Daten schützt.

Itsmydata und die Kontrolle über deine Daten

Bei itsmydata kannst du nicht nur deinen persönlichen BonitätsPass erwerben und kostenlos eine Mieterselbstauskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung herunterladen, sondern auch die Kontrolle über deine Daten zurückbekommen. Mit einer kostenlosen Registrierung bei itsmydata kannst du dir bei über 100 Unternehmen deine persönliche Selbstauskunft anfragen. Zudem findest du im Blog viele interessante Beiträge rund um die DSGVO, deine Daten und die Bonität.

 

©itsmydata 2023. Alle Rechte vorbehalten

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